Geschrieben von: FloDie
UN 3091 welches Gewicht? - 12.12.2019 13:15
Moin
Wenn ich Lithium Metall Batterien in Ausrüstung habe UN 3091
Welches Gewicht gebe ich im Beförderungspapier an?
Das Gesamtgewicht der Batterie/Zelle oder nur den reinen Lithiumgehalt?
Und wo im ADR stoße ich auf die passende Zeile.....????
Geschrieben von: Gerald
Re: UN 3091 welches Gewicht? - 12.12.2019 13:35
Hallo,
die Angaben sind etwas mau!
Aber siehe mal im Kapitel 3.2 unter UN 3091 Spalte 6 nach, da stehen Sondervorschriften, welche Du vielleicht nutzen kannst.
Du könntest aber auch Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) nutzen, da im Kapitel 3.2 unter UN 3091 Spalte 15 eine "2" steht, bedeutet Beförderungskategorie 2!
Wenn Du die Freistellungsmöglichkeiten nicht nutzen kannst bzw. ein Beförderungspapier ausstellen musst, da siehe in Absatz 5.4.1.1.1 nach, hier speziell bei c) Bemerkung zweite Strichaufzählung und f) die Angabe der Menge.
Geschrieben von: gefahrgutbaer
Re: UN 3091 welches Gewicht? - 12.12.2019 13:43
Hallo FloDie,
hier wird das tatsächliche Gewicht der Batterie als "Nettomasse" angegeben.
ADR, 5.4.1.1.1 f) - die Gesamtmenge jeden gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer, unterschiedlicher offizieller Benennung für die Beförderung......
Auch die UN 3091 bezieht sich bezüglich des "Gefahrenauslöser" auch auf die Batterie, nicht auf den Lithiumgehalt.
Leider ist im die Definition nicht so nachvollziehbar beschrieben wie in der IATA -
das Gewicht des unverpackten Gegenstandes an Gefahrgut (z.B. UN 3166, UN 1950 u.s.w).
Im Sinne dieser Definition bedeutet „gefährliche Güter“ der Stoff oder Gegenstand, wie er mit der richtigen Versandbezeichnung in Tabelle 4.2 aufgeführt ist, z.B. ist für „Feuerlöscher“ die Nettomenge das Gewicht des Feuerlöschers. Für Gegenstände, die mit Ausrüstungen verpackt werden oder in Ausrüstungen enthalten sind, ist das Nettogewicht das Gewicht des Gegenstandes, z.B. für „Lithium-Ionen-Batterien, in Ausrüstungen“ ist die Nettomenge das Nettogewicht der Lithium-Ionen-Batterien im Versandstück.
Gruß
Markus
Geschrieben von: Udo Freitag
Re: UN 3091 welches Gewicht? - 13.12.2019 04:59
Moin, moin,
schaue mal in die RSEB 1-13 zu Absatz 1.1.3.6.3, 1. Anstrich ADR/RID. Hier ist auch die UN3091 genannt. Also, Lithium-Metall-Gehalt (netto).
Gruß
Udo
Geschrieben von: aw_
Re: UN 3091 welches Gewicht? - 13.12.2019 06:59
Auch moin,
Das ist mal wieder ein klasse Beispiel welches die mangelhafte Harmonisierung zeigt und Angaben wie in der RSEB das Ganze nur verkompliziert anstatt es klarer zu machen.
UN3091 steht in der RSEB, UN3090 wiederum nicht, dann die Klarstellung der Nettomenge in der Luftfracht welche wieder konträr zur RSEB ist etc.
Es müsste bei allen Verkehrsträgern die Gleiche Klarstellung in den Begriffsbestimmungen rein.
Wir machen das ganz einfach: Gewicht der Batterie und Ende. Bei einer Knopfzelle mit 3g Gewicht oder 70 mg Li-Gehalt fällt das eh nicht ins Gewicht, ausser man verschickt mehr als 111000 Stück mit 3 g.
gruss..aw
Geschrieben von: DJSMP
Re: UN 3091 welches Gewicht? - 13.12.2019 10:29
Ich würde im ADR über die Definition der Menge unter der Tabelle in 1.1.3.6 gehen. Ziel ist ja sicher auch die Anwendung dieses Unterabschnitts.
"In vorstehender Tabelle bedeutet "höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit:
für Gegenstände die Gesamtmasse in kg der Gegenstände ohne ihre Verpackungen (für Gegenstände der Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg; für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter);
Da steht doch eindeutig, dass es bei Gefahrgut in Ausrüstungen um die in der Ausrüstung enthaltenen Gefahrgüter geht, also um das Gewicht der enthaltenen Batterien. Somit ist für mich auch die Harmonie zum Luftverkehr wieder hergestellt.
Geschrieben von: DJSMP
Re: UN 3091 welches Gewicht? - 13.12.2019 10:33
Moin, moin,
schaue mal in die RSEB 1-13 zu Absatz 1.1.3.6.3, 1. Anstrich ADR/RID. Hier ist auch die UN3091 genannt. Also, Lithium-Metall-Gehalt (netto).
Gruß
Udo
Diese Interpretation der RSEB erschließt sich mir nicht. Da steht doch genau das Gleiche drin. Das Gefahrgut ist und bleibt die Lithiumbatterie und nicht der Lithiumgehalt der Batterien. Die Eintragung in Tabelle A des ADR heisst nicht "Lithium in Ausrüstungen" sondern "Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen"! Somit ist als Menge des enthaltenen Gefahrguts das Gewicht der Batterien anzugeben.
1-13 Für die Berechnung der höchstzulässigen Gesamtmenge ist für Gegenstände der Klasse 1 die Nettoexplosivstoffmasse in kg maßgebend. Für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die im ADR/RID/ADN näher bezeichnet sind, ist die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg oder Liter maßgebend, dies betrifft u. a. folgende UN-Nummern: 2857, 2870, 2990, 3072, 3091, 3150, 3268, 3316, 3358, 3468, 3473, 3476, 3477, 3478, 3479, 3481, 3528, 3529 und 3530. Das bedeutet, dass z.B. in Kältemaschinen UN 2857 nur das enthaltene nicht entzündbare, nicht giftige Gas berechnet wird oder in Flugzeugnotrutschen als Rettungsmittel UN 2990 nur die dort enthaltenen Zündvorrichtungen zum Auslösen berechnet werden.
Geschrieben von: Udo Freitag
Re: UN 3091 welches Gewicht? - 13.12.2019 13:45
Hallo DJSMP,
klingt logisch.
Udo