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Grillkohle ADR?

Geschrieben von: jensjens

Grillkohle ADR? - 19.12.2019 15:08

Hallo zusammen!

Fällt normale Grillkohle (Holzkohle) unter das ADR?
Leider liegt mir kein Sicherheitsdatenblatt vor.

Grüße
Jens
Geschrieben von: Gerald

Re: Grillkohle ADR? - 19.12.2019 16:24

Hallo,
Antwort auf
Fällt normale Grillkohle (Holzkohle) unter das ADR?


Nein, z.B. gemäß Sicherheitsdatenblatt!

Aber es gibt auch Kohle, aktiviert welche unter UN 1362 oder Holzkohle, gepulvert SDB welche unter UN 1361 im ADR steht.
Geschrieben von: HaraldB

Re: Grillkohle ADR? - 21.02.2021 12:16

Hallo,

was ist "aktivierte Kohle" oder "gepulvert" wo kommt diese zum Einsatz.

Gruß

Harald
Geschrieben von: Gerald

Re: Grillkohle ADR? - 21.02.2021 14:31

Hallo Harald,
Antwort auf
was ist "aktivierte Kohle" oder "gepulvert" wo kommt diese zum Einsatz.


Der Einsatz ist sehr umfangreich, sie wird zur Reinigung von Wasser, der Luft (in Filtern von Atemschutzmasken, Dunstabzugshauben, Abzugsanlagen in der Industrie u.ä.), in der Medizin, im Aquarium zur Reinigung des Wasser u.ä. verwendet.

Für die Herstellung von aktiviete Kohle gibt es zwei Verfahen, entweder die Gasaktivierung oder die chemische Aktivierung. Gepulverte Kohle wird durch mahlen z.b. von Holzkohle gewonnen.

Ob jetzt aktivierte Kohle oder gepulverte Kohle eingesetzt wird, ist abhängig für was sie verwendet wird und welche Körnung am optimalsten ist.
Geschrieben von: Wolfgang

Re: Grillkohle ADR? - 23.02.2021 13:06

Hallo Gefahrgutgemeinde,

abgesehen von allgemein vorliegenden EG- Sicherheitsdatenblättern kommt es immer auf das spezifische Produkt an. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem Ruß, der in einem IBC auf einem Betriebsgelände stand, sich (wahrscheinlich infolge verstärkter Sonneneinwirkung) entzündete. Laut mehreren Produktinformationen (Datenblättern etc) des Ausgangsproduktes bestand keine Möglichkeit der Selbstentzündung. Nur hatte das Ausgangsprodukt eine andere (größere) Körnung, als der Ruß im IBC. Der Ruß im IBC wurde nämlich zu Testzwecken "verfeinert" und damit verändert. Ich will damit ausdrücken, dass es nicht nur auf das Produkt ankommt, sondern auch auf den Zustand, ob ein Gut gefährlich sein kann oder nicht.

Freundliche Grüße
Wolfgang
Geschrieben von: Phi_l

Re: Grillkohle ADR? - 25.02.2021 10:14

Hallo Jens,

wenn keine Daten zur Einstufung vorliegen ist diese Frage nicht zu beantworten. Auch unvermahlene Kohle ist der UN Nummer 1361 zugeordnet, sofern sie die Kriterien der Klasse 4.2 erfüllt. Und das kann eben nur mit entsprechenden Daten beurteilt werden. Explizit ausgenommen ist davon nach Sondervorschrift 665 lediglich unvermahlene Steinkohle, Koks oder Anthrazitkohle, diese würden gemäß dieser Sondervorschrift dem ADR nicht unterliegen. Für Holzkohle kann diese Freistellung also nicht verwendet werden und es müssen die Einstufungskriterien zur Klasse 4.2 geprüft werden, bzw. entsprechende Daten vorliegen.

Beim Transport dieser Holzkohle wäre dann, vorausgesetzt sie fällt in die VG III, allerdings unabhängig von der Menge grundsätzlich die Erleichterungen der 1000-Punkte-Regel möglich, da der UN 1361 VG III die Beförderungskategorie 4 zugeordnet ist.

LG Phil
Geschrieben von: DJSMP

Re: Grillkohle ADR? - 26.02.2021 10:29

Ursprünglich geschrieben von: jensjens
Hallo zusammen!

Fällt normale Grillkohle (Holzkohle) unter das ADR?
Leider liegt mir kein Sicherheitsdatenblatt vor.

Grüße
Jens


Vielleicht könnte Jens ja noch ein paar Daten nachreichen bzw. noch beschreiben, in welchem Zusammenhang und von welchen Mengen wir über diese Anfrage sprechen. Bist du z.B. bei einer Spedition beschäfftigt, die die Grillkohle in Säcken auf Paletten verteilen darf? Importierst du den Kram? Bist du Gefahrgutbeauftragter? Was ist deine Mission?

Mir würden auf jeden Fall die Mundwinkel rhythmisch nach oben zucken, wenn Jens jetzt seine 5 Säcke Grillkohle ("Sommerhit" oder wahtever) aus Baumarkt, Tankstelle oder Supermarkt im Sommer 2021 nach dem Lockdown als Gefahrgut einstuft. wink
Geschrieben von: Claudi

Re: Grillkohle ADR? - 26.02.2021 11:05

Dazu gab es mal einen interessanten Artikel:

https://www.gefahrgut.de/themen/seeverkehr-imdg/wieder-die-kohle
Geschrieben von: HaraldB

Re: Grillkohle ADR? - 27.02.2021 10:02

Noch mal eine Frage zum Verständnis:

"UN 1361 Kohle, tierischen oder pflanzilichen Ursprungs" Welche Art Kohle ist so klassifiziert. Die normale Grillkohle ist es ja nicht, hab mir mal ein Sicherheitsdatenblatt angeschaut. Selbsteintzündungstemperatur: >230 somit fällt diese wenn ich die Zuordnungskritieren (2.2.42.1.5) anschaue ja raus.

Wann und welche Kohle/Holzkohle muss so klassifiziert werden? Betrifft dies Hauptsächlich Transporte in großen Mengen aus "Übersee" wie in dem Artikel beschrieben?
Geschrieben von: Claudi

Re: Grillkohle ADR? - 01.03.2021 10:48

Erstmal jede Kohle, den nach meinem Verständnis (und dem, was Wikipedia zur Entstehung von Kohle sagt) entstammt jede Kohle v.a. Pflanzen (und ggf. auch tierischem Material - je nachdem, was damals alles so im Sumpf versunken ist).

Und auch Holzkohle entsteht aus Pflanzen, wenn auch in einem anderen Prozess als Braun- und Steinkohle.

Über die Nichterfüllung der Eigenschaften/ Zuordnungskriterien für 4.2 via 2.2.42.1.7 ADR kann dann aus der Klasse 4.2 ausklassifiziert werden.

Aus der Praxis ist mir die UN1361 bekannt als Kohlestaub/ Pulver, wird meistens in Tanks (ja, ich meine Tanks, UN1361 VG II darf nicht in loser Schüttung gefahren werden, in VG III auch in loser Schüttung möglich) gefahren. Sieht man um Köln herum sehr oft, weil hier von RWE (oder wie die gerade heißen) Kohlestaub z. B. für Stahlwerke geliefert wird.
Geschrieben von: Anton

Re: Grillkohle ADR? - 12.09.2022 15:26

Ursprünglich geschrieben von: Phi_l
Hallo Jens,

Beim Transport dieser Holzkohle wäre dann, vorausgesetzt sie fällt in die VG III, allerdings unabhängig von der Menge grundsätzlich die Erleichterungen der 1000-Punkte-Regel möglich, da der UN 1361 VG III die Beförderungskategorie 4 zugeordnet ist.

LG Phil



Hallo Phi_l,

bedeutet dann die Beförderungskategorie 4, dass eine beliebige Menge z.B. "12.000 kg UN 1362 Kohle, aktiviert, Abfall, 4.2, VG III, (E), Umweltgefährdend" nach 1.1.3.6 transportiert werden kann und die Punkte bei "Null" sind?

Grüßle, Anton
Geschrieben von: Gerald

Re: Grillkohle ADR? - 12.09.2022 15:54

Hallo Anton,
Antwort auf
allerdings unabhängig von der Menge grundsätzlich die Erleichterungen der 1000-Punkte-Regel möglich, da der UN 1361 VG III die Beförderungskategorie 4 zugeordnet ist.


Das mit der Menge hast Du richtig erkannt, Du musst nur die Auflagen nach Absatz 1.1.3.6.2 einhalten.

Schau mal unter Freistellung nach 1.1.3.6 auf Seite 3 Anlage 1 nach, da findest Du eine Datei, was Du bei diesem Unterabschnitt beachten musst.
Geschrieben von: GG-Schorsch

Re: Grillkohle ADR? - 21.09.2022 02:45

1.1.3.6 gilt aber nicht für lose Schüttung oder Tank-Transporte
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