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Kennzeichnung Versandstück bei SV 670

Geschrieben von: Frank66

Kennzeichnung Versandstück bei SV 670 - 16.04.2020 19:10

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

eine Verständnisfrage. Ich stehe auf dem "Schlauch".
Wenn ich die UN Nummer 3481 mit der SV 670 befördere, muss ich das Versandstück wie folgt kennzeichen:
LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG bzw. LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING.
Brauche ich dann zusätzlich noch die UN Nummer und das Kennzeichen 9 A auf dem Versandstück?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Frank
Geschrieben von: Gerald

Re: Kennzeichnung Versandstück bei SV 670 - 16.04.2020 19:32

Hallo Frank,
Antwort auf

Brauche ich dann zusätzlich noch die UN Nummer und das Kennzeichen 9 A auf dem Versandstück?


Nein, brauchst Du nicht, wenn Du die Beförderung nach Sondervorschrift 670 b) machst, denn dann sind nur die Auflagen nach SV 670 b) "Bis zur Zwischenverarbeitungs- stelle unterliegen Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind, die die Vorschriften des Absatzes a) nicht erfüllen und die zur Beseitigung von Schadstoffen, zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben wer­den, nicht den übrigen Vorschriften des ADR/RID, einschließlich der Sondervorschrift 376 und des Absatzes 2.2.9.1.7, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:" einzuhalten.

Im Bezug der Kennzeichnung steht nur was unter SV 670 b) (iii) Die Versandstücke sind wie folgt gekennzeichnet:, da steht aber nichts von UN Nummer bzw. Gefahrzettel 9A, die Lithiumbatterien könnten ja unterschiedliche UN Nummern ( z.b. UN 3091) haben.
Geschrieben von: Frank66

Re: Kennzeichnung Versandstück bei SV 670 - 21.04.2020 18:27

Hallo Gerald,

vielen Dankf die Hilfe. Das "Wasser" läuft wieder.
Gute Zeit.
Gruß
Frank
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