Geschrieben von: Spedi
Ist die "Verkaufsstelle" Verlader? - 25.04.2020 08:11
Hallo liebe Gefahrgutspezialisten,
wenn eine Verkaufsstelle Gefahrgüter übergibt wird angenommen, dass es sich um eine Privatperson (freigestellt nach 1.1.3.1 a)) oder einen gewerblicher Abnehmer (freigestellt nach 1.13.1 c)) handelt. In beiden Fällen unterliegt der Transport nicht den restlichen Gefahrgutvorschriften (wenn denn die Bedingungen eingehalten wurden, z.B. keine Versorgungsfahrt), aber die Ladung muss gesichert werden.
Da der Transport nicht den übrigen Vorschriften unterliegt, ist die Verkaufsstelle auch kein Verlader und muss die LaSi demnach auch nicht prüfen?
Ich freue mich auf eure Sicht der Dinge!
wenn eine Verkaufsstelle Gefahrgüter übergibt wird angenommen, dass es sich um eine Privatperson (freigestellt nach 1.1.3.1 a)) oder einen gewerblicher Abnehmer (freigestellt nach 1.13.1 c)) handelt. In beiden Fällen unterliegt der Transport nicht den restlichen Gefahrgutvorschriften (wenn denn die Bedingungen eingehalten wurden, z.B. keine Versorgungsfahrt), aber die Ladung muss gesichert werden.
Da der Transport nicht den übrigen Vorschriften unterliegt, ist die Verkaufsstelle auch kein Verlader und muss die LaSi demnach auch nicht prüfen?
Ich freue mich auf eure Sicht der Dinge!