Geschrieben von: Lutti
1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? - 14.07.2020 08:43
Hallo an alle,
Ich bin neu hier und dies ist mein erster Beitrag überhaupt in einem Forum also verzeiht bitte diverse Anfangsfehler , seit ein paar Wochen habe ich einen Bericht vor mir liegen wo sich die Gefahrgutkollegen nicht einig werden und ich mittlerweile verwirrt bin .
Lieferant liefert bei uns Mixpaletten an mit 1.4S UN0432 und LQ. Die beiden Güter sind sowohl in einer Umverpackung (zusammen in einem Karton) als auch getrennt auf einer folierten Pal. zu finden.
Jetzt spaltet sich die Meinung nach MP23 – darf dies nicht zusammengepackt werden und muss voneinander getrennt transportiert werden.
Die andere Meinung, da es sich um eine zusammengesetzte Verpackung handelt 4.1.10.1 darf dies miteinander auf einer Pal. sowie in einem Karton transportiert werden.
Darf man dies zusammenpacken bzw. so transportieren? oder doch eher getrennt?
Danke
lg
Ich bin neu hier und dies ist mein erster Beitrag überhaupt in einem Forum also verzeiht bitte diverse Anfangsfehler , seit ein paar Wochen habe ich einen Bericht vor mir liegen wo sich die Gefahrgutkollegen nicht einig werden und ich mittlerweile verwirrt bin .
Lieferant liefert bei uns Mixpaletten an mit 1.4S UN0432 und LQ. Die beiden Güter sind sowohl in einer Umverpackung (zusammen in einem Karton) als auch getrennt auf einer folierten Pal. zu finden.
Jetzt spaltet sich die Meinung nach MP23 – darf dies nicht zusammengepackt werden und muss voneinander getrennt transportiert werden.
Die andere Meinung, da es sich um eine zusammengesetzte Verpackung handelt 4.1.10.1 darf dies miteinander auf einer Pal. sowie in einem Karton transportiert werden.
Darf man dies zusammenpacken bzw. so transportieren? oder doch eher getrennt?
Danke
lg