Geschrieben von: Dom
Fahrzeugzulassung - 29.07.2020 06:38
Hallo zusammen,
wann muss ein Fahrzeug gem. Kap. 9 eine ADR Zulassung haben? Bei einem "vollwertigem" GG- Transport klar. Aber wie ist das mit der Voraussetzung von Fahrzeugen z.B. wenn Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Kann da jedes Fahrzeug genommen werden wenn die Ausrüstung vorhanden ist?
Gruß Dom
wann muss ein Fahrzeug gem. Kap. 9 eine ADR Zulassung haben? Bei einem "vollwertigem" GG- Transport klar. Aber wie ist das mit der Voraussetzung von Fahrzeugen z.B. wenn Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Kann da jedes Fahrzeug genommen werden wenn die Ausrüstung vorhanden ist?
Gruß Dom