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Fahrzeugzulassung

Geschrieben von: Dom

Fahrzeugzulassung - 29.07.2020 06:38

Hallo zusammen,

wann muss ein Fahrzeug gem. Kap. 9 eine ADR Zulassung haben? Bei einem "vollwertigem" GG- Transport klar. Aber wie ist das mit der Voraussetzung von Fahrzeugen z.B. wenn Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Kann da jedes Fahrzeug genommen werden wenn die Ausrüstung vorhanden ist?

Gruß Dom
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Fahrzeugzulassung - 29.07.2020 12:19

Hallo, die Frage ist umgekehrt anzugehen: Wann ist die Anwendung von Teil (nicht Kapitel) 9 freigestellt? Für bis 1000 Punkte zB komplett. Also jeweils in der genutzten Freistellung oder Erleichterung nachsehen, ob Teil 9 direkt oder indirekt noch anwendbar ist.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: Fahrzeugzulassung - 29.07.2020 12:53

Hallo Dom
Antwort auf
wann muss ein Fahrzeug gem. Kap. 9 eine ADR Zulassung haben?


Wenn Du die ADR-Zulassungsbescheinigung nach 9.1.3 meinst, dann sieh mal unter Abschnitt 9.1.2 Bemerkung nach, da findest Du die Antwort. Wobei es in erster Linie um EX/II, EX/III, FL und AT Fahrzeuge und die MEMU's geht.

Aber es gibt auch Hinweise z.B. zu

- Aufbauten von Fahrzeugen ... in loser Schüttung in Kapitel 9.5
- Fahrzeuge ...unter Temperaturkontrolle in Kapitel 9.6

welche bei diesen Beförderungen im Bezug der Fahrzeuge einzuhalten sind.

Auch solltest Du die Festlegungen im Kapitel 7.2 (Abschnitt 7.2.1 und 7.2.2 ) beachten, und wenn bei der jeweiligen UN-Nummer in Kapitel 3.2 Spalte 16 auf eine Sondervorschrifdt nach Absatz 7.2.4 (V1 bis V14) verwiesen wird, dann diese natürlich auch.

Nachtrag:
Antwort auf
z.B. wenn Erleichterungen in Anspruch genommen werden.


Das ist schon sehr allgemein geschrieben, aber z.b.

- in Unterabschnitt 1.1.3.1 a) bis f) findest Du keinen Hinweis auf Teil 9
- in Absatz 1.1.3.6 steht auch kein Hinweis auf teil 9, welcher einzuhalten ist und
- in Abschnitt 3.41 steht ebenfalls nichts zu Teil 9, welcher einzuhalten wäre.

Solltest schon schreiben, welche Erleichterung Du meinst!!!
Geschrieben von: Dom

Re: Fahrzeugzulassung - 30.07.2020 06:04

Danke für eure Antworten,

die Frage war auch ziemlich allgemein gehalten. Ich schau mir eure Punkte mal an. Vielen Dank.

Gruß Dom
Geschrieben von: Claudi

Re: Fahrzeugzulassung - 31.07.2020 06:13

Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht automatisch bei einem "vollwertigen Gefahrguttransport" (ich nehme an > 1000 Punkte mit kompletter Ausrüstung, ADR-Schein, orangefarbener WT etc.) ein Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung erforderlich ist! Das betrifft Klasse 1 mit den EX-Fahrzeugen aber das ist für die meisten schon fast exotisch.

Der "normale" Allerwelts-Gefahrguttransport mit Warntafel benötigt kein Fahrzeug mit ADR-Zulassungsbescheinigung, siehe 9.1.2 Bemerkungen.

Wie schon geschrieben wurde, die für mich übersichtlichste Fundstelle, wann "besondere Fahrzeugtypen" benötigt werden: 9.1.1.2 ADR, die Definitionen von EX/I, EX/II, FL, AT, MEMU.
Dann kann man davon noch die "üblichen" Erleichterungen* abziehen, die jedoch nur bei EX-Fahrzeugen (da Stückgut) relevant werden könnten, bei FL, AT, MEMU haben wir es immer mit ner Art Tank zu tun, bei dem sowieso keine großartigen Erleichterungen* greifen.

*gemeint sind: 1000-Punkte-Freistellung 1.1.3.6 ADR, Begrenzte Menge 3.4 ADR, Freistellungen nach 1.1.3.1 ADR
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