Hallo Marco,
ich stimme Peter Müller zu, diese Klassifizierung ist für Gegenstände erlaubt und um einen Gegenstand handelt es sich hier:
Das sehe ich ein wenig anders.
Denn wie Peter schrieb:
und ein SDB gefunden für EDDING-Stifte. Zwar schon etwas älter, spielt in dem Fall aber keine Rolle. Dort sind die Stifte unter UN 1263 FARBZUBEHÖRSTOFFE, 3, II klassifiziert.
Und EDDING-Stifte sind nun mal
Gegenstände und
keine Stoffe, denn nach aktuellen REACH- und CLP-Verordnung sind Sicherheitsdatenblätter nur für Stoffe oder Stoffgemische zu erstellen. Also gebe ich der Information von Peter wenig Sinn.
Unter dem
Link im meinem Beitrag von 05.10.2020 20:01 habe ich zu dem Thema
Gegenstände was geschrieben.
Dazu kommt noch das bei Neunundvierzigste Sitzung Genf, 27. Juni - 6. Juli 2016 unter anderem steht:
" Hintergrund 2. Dem Sachverständigen aus dem Vereinigten Königreich war in den letzten Jahren bekannt geworden, dass der Anzahl der Gefahrgutsendungen in allen Verkehrsträgern, die der UN-Einreise UN zugewiesen sind 3363 GEFÄHRLICHE WAREN IN MASCHINEN oder GEFÄHRLICHE WAREN IN APPARAT scheint unaufhaltsam zu wachsen. Zahlreiche Anträge auf Freistellung Gegenstände oder Gegenstände, die verschiedene Einzelstoffe oder Gemische gefährlicher Stoffe enthalten. Die zuständigen Behörden haben unterschiedliche Mengen von Regulierungsbestimmungen erhalten und es wurde festgestellt, dass die Antwort auf solche Anforderungen entweder darin besteht, sie zuzuweisen Maschinen oder Apparate UN 3363 oder den entsprechenden Eintrag für den betreffenden Stoff. UN 3363 sollte jedoch nur für gefährliche Stoffe verwendet werden, die sich innerhalb der zulässigen Grenzen befinden Mengenbegrenzung und dass es nicht immer möglich oder angemessen ist, die Sendung zu versenden Artikel zum entsprechenden Eintrag für den betreffenden Stoff, z. Wie würde sich der Artikel treffen? die Verpackungsanforderungen?
3. In vielen Fällen stößt der Sachverständige aus dem Vereinigten Königreich auf Sendungen UN 3363 zugewiesen, wo diese Zuordnung fragwürdig ist. Der Glaube ist, dass dies passiert Nicht, weil der Versender versucht, verschreibungspflichtige Maßnahmen zu vermeiden, sondern dass sie dies tun Berücksichtigen Sie einfach nicht die Einschränkungen, die der Verwendung von UN 3363 auferlegt werden. Sie tun dies nicht Berücksichtigung der Zuordnung zum richtigen Eintrag für den in der Maschine enthaltenen Stoff oder Apparate, weil sie sehen, was als "Artikel" transportiert werden soll, nicht als gefährlich Waren. Ebenso kann es manchmal der Fall sein, dass die Maschine oder das Gerät einmalig ist Artikel (oft groß und teuer), der niemals wiederholt wird. Infolgedessen scheint UN 3363 zu sein zu einem „Dumping-Platz“ für Gegenstände werden, die unter „zu schwer zu entscheiden“ fallen Kategorie. Es bleibt die Frage, wie Artikel, die mehr enthalten, angemessen verschickt werden sollen als ein gefährlicher Stoff und in Mengen, die höher sind als in begrenzten Mengen zulässig? Die zuständigen Behörden haben sogar Schwierigkeiten, einen geeigneten Eintrag dafür zu finden Artikel. Entwicklung eines einheitlichen einheitlichen Verfahrens zur Klassifizierung von Artikeln gefährliche Güter als integralen Bestandteil enthalten, wäre für die Versender von Vorteil und kompetente Autoritäten."Denn mit dem neuen Abschnitt 2.1.5 und der Einführung der UN 3537 bis UN 3538 im ADR, soll ja das Problem gelöst werden. Und damit ist der Unterabschnitt 1.1.3.1 b) nicht mehr nötig, da es jetzt vier Möglichkeiten der Klassifizierung gibt!