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Gefahrgut - ja/nein?

Geschrieben von: pandawand

Gefahrgut - ja/nein? - 25.09.2020 05:21

Hallo zusammen,

ich hoffe euch/ Ihnen allen geht es gut. Ich habe eine sehr allgemeine Frage zum Thema Transport von Teilen mit Treibladungen im Bereich der Automotiv.

Wir möchten ein Teil mit einer Treibladung von 80mg in großer Stückzahl (ca. 5.000 Stück pro Transport) versenden. In der Sichterheitsinformation des Hersteller ist angegeben, dass es sich um kein Gefahrgut handelt. Auf der Seite der BAM ist das Teil als sonstige Pyrotechnik der Kategorie P1 (Automotive) eingestuft.

Würdet Ihr hier die Einstufung des Herstellers teilen? Wenn nein, welche weiteren Schritte würdet ihr einleiten?

Vielen Dank und ich wünsche ein erholsames Wochenende!

Beste Grüße!
Geschrieben von: aw_

Re: Gefahrgut - ja/nein? - 25.09.2020 05:26

Moin,
dazu müsste es eine Bescheinigung der BAM geben mit den notwendigen gefahrgutrechtlichen Informationen. Diese bitte vom Hersteller abfordern. Vorher ist das nicht zu beantworten.
gruss..aw
Geschrieben von: pandawand

Re: Gefahrgut - ja/nein? - 25.09.2020 07:21

Vielen Dank! Reicht die Aussage aus der schriftlichen Sicherheitsinformation des Herstellers aus, dass es sich um kein Gefahrgut handelt oder sollte man zusätzlich noch die Bescheinigung der BAM einfordern?
Geschrieben von: aw_

Re: Gefahrgut - ja/nein? - 25.09.2020 07:26

Ich würde das schon sehen wollen!
gruss..aw
Geschrieben von: Michael

Re: Gefahrgut - ja/nein? - 25.09.2020 07:53

Ich würde die auch sehen wollen, ich glaube nämlich dass sie diesbezüglich gar keine Aussage trifft.

Warum sollte es sich hier nicht um Gefahrgut handeln wenn Sprengstoff enthalten ist?

In Abhängigkeit von der Klassifizierung und der UN-Nummer kann vielleicht dabei herauskommen, dass es praktisch immer unter 1000Punkte oder sonst einer Befreiung unterliegt. Gefahrgut wäre es aber dennoch...

Außerdem solltet Ihr das deutsche Sprengstoffrecht beachten, auch P1-Klassifizierte Produkte haben hier Auflagen von der Anzeige bis hin zur nachweisbaren fachlichen Unterweisung aller Beteiligter.

Gruß

Michael
Geschrieben von: aw_

Re: Gefahrgut - ja/nein? - 25.09.2020 08:30

Ursprünglich geschrieben von: Michael
Warum sollte es sich hier nicht um Gefahrgut handeln wenn Sprengstoff enthalten ist?

Es gibt durchaus Gegenstände mit Sprengstoff, welche von der Beförderung befreit sind weil die Detonationswirkung sehr gering ist etc. gem. ADR 2.2.1.1.8.

Parallel müsste es auch eine entsprechende Lagergruppenzuordnung geben, die es wiederum beim Lagern zu beachten gilt, sollte es dort keine Befreiung geben.

Das ist dann auch in der jeweiligen Bescheinigung von der BAM in DE bestätigt.

gruss..aw
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