Geschrieben von: microca
RID Frage zu UN1361 - 01.10.2020 07:16
Guten Morgen.
Ich bräuchte mal einen RID Experten.
Wir befüllen Kesselwagen mit UN 1361 Kohle.
Meines Wissens nach sollte im Beförderungspapier die Bezeichnung - UN 1361 KOHLE, 4.2, VGIII - richtig sein.
Im der Nachweisung / Wagenliste zum Frachtbrief wird - UN 1361 Kohle, 4.2, (4) S2, VGIII - angegeben.
Frage 1: Was bedeutet die (4) und muss diese im Beförderungspapier stehen? (Irgendwie finde ich dazu nichts)
Frage 2: S2 bedeutet organische feste Stoffe, diese Nummer muss aber nicht im Beförderungspapier angegeben werden. Liege ich damit richtig?
Vielen Dank in voraus.
Ich bräuchte mal einen RID Experten.
Wir befüllen Kesselwagen mit UN 1361 Kohle.
Meines Wissens nach sollte im Beförderungspapier die Bezeichnung - UN 1361 KOHLE, 4.2, VGIII - richtig sein.
Im der Nachweisung / Wagenliste zum Frachtbrief wird - UN 1361 Kohle, 4.2, (4) S2, VGIII - angegeben.
Frage 1: Was bedeutet die (4) und muss diese im Beförderungspapier stehen? (Irgendwie finde ich dazu nichts)
Frage 2: S2 bedeutet organische feste Stoffe, diese Nummer muss aber nicht im Beförderungspapier angegeben werden. Liege ich damit richtig?
Vielen Dank in voraus.