Geschrieben von: badmintonmike
Beförderungspapier - Beschreibung Versandstücke - 06.11.2020 12:32
Hallo zusammen,
eine Frage zum Thema "Beschreibung der Versandstücke" im Beförderungspapier:
Im ADR ist unter 5.4.1.1.1 dazu nur folgendes zu finden:
"Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss (müssen) folgende Angaben enthalten:
....
e. soweit anwendbar, die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke "
Was nun unter der "Beschreibung der Versandstücke" zu verstehen ist wird in der RSEB ausgeführt:
"Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e „Beschreibung der Versandstücke“ ist die Art der Verpackung – wie in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 bezeichnet – zu verstehen.
Beispiele: 10 Säcke,
3 IBC,
2 Bergungsverpackungen."
Ist das alles, was notwendig ist?
Keine Angaben zu Abmessungen, Volumen, Material?
Also z.B. 5 Fässer aus Stahl, 200 Liter?
Reicht also laut ADR/RSEB die Angabe "5 Fässer"?
eine Frage zum Thema "Beschreibung der Versandstücke" im Beförderungspapier:
Im ADR ist unter 5.4.1.1.1 dazu nur folgendes zu finden:
"Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss (müssen) folgende Angaben enthalten:
....
e. soweit anwendbar, die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke "
Was nun unter der "Beschreibung der Versandstücke" zu verstehen ist wird in der RSEB ausgeführt:
"Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e „Beschreibung der Versandstücke“ ist die Art der Verpackung – wie in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 bezeichnet – zu verstehen.
Beispiele: 10 Säcke,
3 IBC,
2 Bergungsverpackungen."
Ist das alles, was notwendig ist?
Keine Angaben zu Abmessungen, Volumen, Material?
Also z.B. 5 Fässer aus Stahl, 200 Liter?
Reicht also laut ADR/RSEB die Angabe "5 Fässer"?