Hallo Astardis,
die entsprechenden Pakete mit dem entsprechenden Kennzeichen zu versehen und fertig. Keine Vermerke zur Sondervorschrift auf LS oder sonstigen Begleitdokumenten.
Wenn die Pakete mit Lithiumbatterien (ob in Ausrüstung oder Solo) sind, dann musst Du schon die Vorschriften einhalten. Sonst gibt es mal ein großes Problem, wenn das Fahrzeug zum Beispiel in eine Kontrolle kommt oder es kommt zum Unfall.
Klar steht in der RSEB, dass eine vorhandene, aber nicht geforderte Kennzeichnung keine Ordnungswidrigkeit begründet, aber die RSEB ist Ländersache. Diese Festlegung sollte man also mit Vorsicht betrachten.
Und sollte in dem Paket doch Lithiumbatterien sein, dann braucht der Beförderer die entsprechende Information.
Du solltest das, was meine anderen Forum Mitglieder und ich zu diesem Thema geschrieben haben, schon beachten und die Richtigen Schlussfolgerungen ziehen!!! Ansonsten ist Dir nicht zu helfen.