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SV 188 - Beförderungspapier

Geschrieben von: Astardis

SV 188 - Beförderungspapier - 16.11.2020 15:37

Es geht um den Versand von 3480 + 3481 unter Anwendung der SV 188. Muss ich diese Anwendung beispielsweise auf einem Lieferschein anmerken?
Geschrieben von: Gerald

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 16.11.2020 16:10

Hallo Astardis,
Antwort auf
Muss ich diese Anwendung beispielsweise auf einem Lieferschein anmerken?


Nein, aber Du musst schon die Auflagen nach der Sondervorschrift 188 einhalten.
Geschrieben von: Skypainter

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 16.11.2020 17:22

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Astardis,
Antwort auf
Muss ich diese Anwendung beispielsweise auf einem Lieferschein anmerken?


Nein, aber Du musst schon die Auflagen nach der Sondervorschrift 188 einhalten.


Also die Antwort von Gerald ist so nicht ganz richtig. Laut ADR brauchst du es nicht. Du musst aber auf jeden Fall den Spediteur über das Gefahrgut unterrichten. Das passiert am besten auf dem Lieferschein.

Unsere Kunden schreiben einfach z.B. UN 3480 Lithiumbatterien, Transport nach SV 188. Dann weiß die Speditionsabteilung: Anforderung der Prüfzusammenfassung nach UN 38.3.5 und dann läuft das Ganze ohne Probleme.

Gruß
Skypainter
Geschrieben von: DJSMP

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 17.11.2020 13:22

Ich empfehle ebenfalls, in einem Begleitpapier auf die SV 188 und bei Luftverkehr auf die angewendete Verpackungsanweisung) hinzuweisen und habe das auch bei meinen Kunden so umgesetzt.
Das rot-weiß schraffierte Kennzeichen auf dem Versandstück ist schnell mal übersehen.

Antwort auf
Du musst aber auf jeden Fall den Spediteur über das Gefahrgut unterrichten. Das passiert am besten auf dem Lieferschein.

Referenziert er auf §410 HGB, die Ziffer 3.2 der AdSP bzw. auf eigene AGB's?
Geschrieben von: Astardis

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 17.11.2020 14:17


Das angebrachte Kennzeichen wäre aber grundsätzlich ausreichend?
Geschrieben von: Gerald

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 17.11.2020 16:07

Hallo,

@Skypainter
Antwort auf
Also die Antwort von Gerald ist so nicht ganz richtig.
, da muss ich Dir Recht geben, aber ein Beförderungspapier nach Unterabschnitt 5.4.1.1 ist ersteinmal nicht gefordert.

Bei einer Unterweisung nach Kapitel 1.3, welche schon ein Zeit zurück liegt, wurde mir eine ähliche Frage gestellt, und ich hatte damals ein Begleitpapier im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 188 erstellt. Leider ist mir das Heute erst eingefallen und ich musste ersteinmal auf meinem Rechner suchen, wo ich das Dokument (ja man wird Älter!!) abgespeichert hatte.

Jetzt habe ich es aber gefunden, und gleich mal dem ADR 2021 angepasst. Am Ende der Sondervorschrifft 188 ist ein Begleitpapier angefügt, wie ich es mir auch vorstellen könnte.

Attached File
Geschrieben von: Skypainter

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 17.11.2020 16:25

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Am Ende der Sondervorschrifft 188 ist ein Begleitpapier angefügt, wie ich es mir auch vorstellen könnte.


Hallo Gerald,
das sieht ja mal richtig gut aus und erfüllt auch alle Anforderungen.
Geschrieben von: Skypainter

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 17.11.2020 16:29

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP


Antwort auf
Du musst aber auf jeden Fall den Spediteur über das Gefahrgut unterrichten. Das passiert am besten auf dem Lieferschein.

Referenziert er auf §410 HGB, die Ziffer 3.2 der AdSP bzw. auf eigene AGB's?


Hallo DJSMP
ob §410 HGB oder Ziffer 3.2 AdSP dürfte vom Wortlaut keine großen Unterschiede machen... wink
Geschrieben von: Nico

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 18.11.2020 11:48

Und wenn es die Variante ist, die nicht markiert werden muss? Wenn am Lieferschein nur ADR SV 188 angeführt wird, dann würde man ja davon ausgehen, dass eine Markierung am Paket sein muss odeer?
Geschrieben von: Skypainter

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 18.11.2020 12:29

Hallo Nico,

kleiner Denkfehler. Auch die nicht zu kennzeichnenden Versandstücke beinhalten Lithiumbatterien, die die Anforderungen gemäß 2.2.9.1.7 erfüllen müssen. Und hier besteht wieder die Kontrollpflicht des Versenders, ob die Batterien für den Transport zugelassen sind. Stichwort 2.2.9.1.7 g) Prüfzusammenfassung.

Müssen nicht gekennzeichnet werden, aber der Spediteur muss wissen, was er transportiert.

Gruß
Skypainter
Geschrieben von: Nico

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 18.11.2020 12:50

Hallo lieber Himmermaler,

das ist mir natürlich klar, aber wenn jetzt nur ADR SV 188 auf einem Begleitdokuemtn angeführt wird, würde es nicht dazu führen dass eine Markierung gefordert wird? wenn er schriebt ADR SV 188 - nur 1 Akku in Gerät (also irgendwie die komplett Freistellung deklariert) Wäre es nicht besser?
lg
Nicole (Tag 2 im harten Lockdown, ich fühle mich so gefangen)
Geschrieben von: Astardis

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 18.11.2020 12:56

Schönen Dank für die rege Diskussion smile Meine Frage zielte aber etwas in die entgegengesetzte Richtung. Unser bisheriges, vom Versanddienstleister nie beanstandetes Doing war, die entsprechenden Pakete mit dem entsprechenden Kennzeichen zu versehen und fertig. Keine Vermerke zur Sondervorschrift auf LS oder sonstigen Begleitdokumenten.
Nun versendet einer unserer Kunden seit neuestem unsere Originalpakete weiter und dessen Dienstleister fordert nun eben zusätzlich die Ausweisung der Sondervorschrift.
Geschrieben von: Gerald

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 18.11.2020 14:40

Hallo Astardis,
Antwort auf
die entsprechenden Pakete mit dem entsprechenden Kennzeichen zu versehen und fertig. Keine Vermerke zur Sondervorschrift auf LS oder sonstigen Begleitdokumenten.


Wenn die Pakete mit Lithiumbatterien (ob in Ausrüstung oder Solo) sind, dann musst Du schon die Vorschriften einhalten. Sonst gibt es mal ein großes Problem, wenn das Fahrzeug zum Beispiel in eine Kontrolle kommt oder es kommt zum Unfall.

Klar steht in der RSEB, dass eine vorhandene, aber nicht geforderte Kennzeichnung keine Ordnungswidrigkeit begründet, aber die RSEB ist Ländersache. Diese Festlegung sollte man also mit Vorsicht betrachten.

Und sollte in dem Paket doch Lithiumbatterien sein, dann braucht der Beförderer die entsprechende Information.

Du solltest das, was meine anderen Forum Mitglieder und ich zu diesem Thema geschrieben haben, schon beachten und die Richtigen Schlussfolgerungen ziehen!!! Ansonsten ist Dir nicht zu helfen.
Geschrieben von: DJSMP

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 19.11.2020 10:30

Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Hallo Nico,

kleiner Denkfehler. Auch die nicht zu kennzeichnenden Versandstücke beinhalten Lithiumbatterien, die die Anforderungen gemäß 2.2.9.1.7 erfüllen müssen. Und hier besteht wieder die Kontrollpflicht des Versenders, ob die Batterien für den Transport zugelassen sind. Stichwort 2.2.9.1.7 g) Prüfzusammenfassung.

Müssen nicht gekennzeichnet werden, aber der Spediteur muss wissen, was er transportiert.

Gruß
Skypainter


Da bin ich dann gespannt was passiert, wenn ein Begleitpapier mitgegeben wird, aber keine Kennzeichnungen auf den Versandstücken ist. wink
Lieber immer kennzeichnen...
Geschrieben von: DJSMP

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 19.11.2020 10:31

Ursprünglich geschrieben von: Astardis
Schönen Dank für die rege Diskussion smile Meine Frage zielte aber etwas in die entgegengesetzte Richtung. Unser bisheriges, vom Versanddienstleister nie beanstandetes Doing war, die entsprechenden Pakete mit dem entsprechenden Kennzeichen zu versehen und fertig. Keine Vermerke zur Sondervorschrift auf LS oder sonstigen Begleitdokumenten.
Nun versendet einer unserer Kunden seit neuestem unsere Originalpakete weiter und dessen Dienstleister fordert nun eben zusätzlich die Ausweisung der Sondervorschrift.


Wie schon geschrieben: Man sollte auf die Anwendung der SV 188 schriftlich hinweisen. Das tut nicht weh und dann wissen alle Bescheid.
Geschrieben von: Nico

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 19.11.2020 10:44

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP


Da bin ich dann gespannt was passiert, wenn ein Begleitpapier mitgegeben wird, aber keine Kennzeichnungen auf den Versandstücken ist. wink
Lieber immer kennzeichnen...


Wieso lieber immer kennzeichen? Dafür ist die Ausnahme doch da damit man bei gewissen Sendungen sich das sparen kann. (2 Batterien in Ausrüstung maximal 2 Versandstücke je Sendung)

lg
Nico
Geschrieben von: Skypainter

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 19.11.2020 13:00

Ursprünglich geschrieben von: Nico


Wieso lieber immer kennzeichen? Dafür ist die Ausnahme doch da damit man bei gewissen Sendungen sich das sparen kann. (2 Batterien in Ausrüstung maximal 2 Versandstücke je Sendung)

lg
Nico


Na dann stell dir mal den Ablauf in einer großen Spedition vor. Im Gebäude 1 treffen die Daten für die Sendung elektronisch ein. Der Absender hat die Daten komplett angegeben, also auch UN 3090 Versand nach SV 188.
Der Entlader bzw. Verlader in einem ganz anderen Gebäude sieht auf seinem Bildschirm 1 Paket xyz mit UN 3090 nach SV 188. Er sieht kein Kennzeichen. Die Sendung wird gestoppt. Diese Nichtkennzeichnung war die ganzen Jahre in Ordnung. Seit aber die Kontrolle der Prüfzusammenfassung notwendig ist, ist diese Ausnahme eigentlich obsolet.

Gruß
Skypainter
Geschrieben von: DJSMP

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 20.11.2020 10:42

Ursprünglich geschrieben von: Nico

Wieso lieber immer kennzeichen? Dafür ist die Ausnahme doch da damit man bei gewissen Sendungen sich das sparen kann. (2 Batterien in Ausrüstung maximal 2 Versandstücke je Sendung)


Wendet ihr die Ausnahme bei euch an? Ich habe die meinen Kunden zum Glück fast überall ausreden können.
Geschrieben von: DJSMP

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 20.11.2020 10:46

Ursprünglich geschrieben von: Skypainter

Na dann stell dir mal den Ablauf in einer großen Spedition vor. Im Gebäude 1 treffen die Daten für die Sendung elektronisch ein. Der Absender hat die Daten komplett angegeben, also auch UN 3090 Versand nach SV 188.
Der Entlader bzw. Verlader in einem ganz anderen Gebäude sieht auf seinem Bildschirm 1 Paket xyz mit UN 3090 nach SV 188. Er sieht kein Kennzeichen. Die Sendung wird gestoppt. Diese Nichtkennzeichnung war die ganzen Jahre in Ordnung. Seit aber die Kontrolle der Prüfzusammenfassung notwendig ist, ist diese Ausnahme eigentlich obsolet.
Gruß
Skypainter


Es gibt die Ausnahme aber und dann kann man die auch anwenden. Ablauf beim Spediteur hin oder her. Sämtliche Handyversender, Handyreparaturdienste usw. wenden die auch an, weil sie i.d.R. pro Sendung (pro Kunde) ein Handy verschicken. Und dort wird man das auch nie ändern. Und die Ausnahme ist ja genau für diese Branche. Zum Glück versenden die alle per Kurier und nicht per SG Spedition. wink
Geschrieben von: Nico

Re: SV 188 - Beförderungspapier - 20.11.2020 14:24

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ursprünglich geschrieben von: Nico

Wieso lieber immer kennzeichen? Dafür ist die Ausnahme doch da damit man bei gewissen Sendungen sich das sparen kann. (2 Batterien in Ausrüstung maximal 2 Versandstücke je Sendung)


Wendet ihr die Ausnahme bei euch an? Ich habe die meinen Kunden zum Glück fast überall ausreden können.


Also ich hab viele Kunden die ihren Versand möglichst in der Freistellung machen. Schon allein deswegen weil expressdienstleister genutz werden die ländereinschränkungen haben für markierte Liba Sendungen
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