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Transport ölgefüllte Transformatoren

Geschrieben von: JmB

Transport ölgefüllte Transformatoren - 20.11.2020 06:16

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag, daher kurz zu mir :

ich bin seit kurzem bestellter Gefahrgutbeauftragter bei einem lokalen Energieversorger.

Die meisten daraus resultierenden Fragen konnte ich so lösen, allerdings ist jetzt ein interessantes Thema aufgetaucht :

Wir Transportieren (selbst und durch beauftrage Firmen) Transformatoren die mit sog. Isolieröl gefüllt sind.
Transporte Firmenintern, also z.b. von/zur Baustelle sehe ich unkritisch, dort wird nur ein einzelner Trafo in einer Ölauffangwanne bewegt.
Allerdings lassen wir 2-3x jährlich auch Trafos abholen (Entsorgung und Aufbereitung). Hier werden bis zu 10 Transformatoren zusammen durch eine Beauftragte Firma abgeholt.

So geschehen diese Woche :
[verbundenes Bild]


Zum Punkt :
Das Isolieröl ist an sich ist kein Gefahrgut, allerdings WGK 1. --> Link Sicherheitsdatenblatt http://www.internetprodukte.de/meguin/8757
Insgesamt hatte der LKW etwas 1200l des genannten Isolieröls geladen.

Ich finde nirgends eine konkrete Handlungsanweisung wie ein solcher Transport zu handeln ist.
ich wollte den LKW so nicht vom Hof lassen und habe für jeden Trafo Ölauffangwannen gefordert. Wie man sieht steht ein Trafo in einer solchen Wanne da dieser ölundicht ist. Der gezeigte Transport nimmt 5 Trafos mit zum Hersteller zwecks Überholung, zwei werden Entsorgt.


Danke im voraus.

Gruß, Jan
Geschrieben von: Gerald

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 20.11.2020 12:04

Hallo Jan,
leider ist das Sicherheitsdatenblatt nicht auf den neusten Stand, denn es wurde am 07.02.2011 letzmalig überarbeitet. Es sollte schon von 2019 bzw. 2020 sein. Ich würde mich mal an den Hersteller von dem Isolieröls wenden.

Sollte es eine UN Nummer haben und unter das Gefahrgutrecht fallen, dann kann man vielleicht über eine Freistellungsreglung oder z.b. über UN 3540 bzw. UN 3548 und ab ADR 2021 über UN 3363 gehen. Aber dafür braucht man ein aktuelles SDB, und kein aus dem Jahr 2011!
Geschrieben von: DJSMP

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 20.11.2020 13:08

Exakt einen Eintrag bei Google weiter unten findet sich noch dieser Eintrag. Das Sicherheitsdatenblatt ist von 2017 und bereits mit GHS Kennzeichnung.

Punkt 14 sagt "n.a." und auch Abschnitt 2 liefert keine Hinweise auf z.B. eine Umweltgefahr.

Daher wäre das Thema für mich gefahrgutrechtlich geklärt.
Geschrieben von: JmB

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 23.11.2020 06:24

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Exakt einen Eintrag bei Google weiter unten findet sich noch dieser Eintrag. Das Sicherheitsdatenblatt ist von 2017 und bereits mit GHS Kennzeichnung.

Punkt 14 sagt "n.a." und auch Abschnitt 2 liefert keine Hinweise auf z.B. eine Umweltgefahr.

Daher wäre das Thema für mich gefahrgutrechtlich geklärt.


Danke für Eure Antworten,
unter Abschnitt 15 im Sicherheitsdatenblatt findet man die WGK, diese ist für das Isolieröl immer 1. Hier im Forum gibt es einen Beitrag in dem darauf hingewiesen wird das bei einer Wassergefahr der Stoff auch immer ein "gefährliches Gut" ist und beim Transport "geeignete Maßnahmen" ergriffen werden müssen. Es wird sich aufs HGB bezogen --> https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/17225/1

Antwort auf
"Gefährliches Gut" im Sinne der §§ 410 und 455 HGB ist nicht nur Gefahrgut im engeren Sinne (GGBefG, GGVSEB, ADR). In der in meinem Beitrag weiter oben erwähnten Stellungnahme des DSLV vom 29.01.2010 werden außerdem noch folgende Beispiele genannt:
Zum einen ist an die Stoffe nach der Gefahrstoffverordnung zu denken, zum anderen an wassergefährdende Stoffe wie Haushaltswaschmittel oder auch Motorenöl, welches weder leichter entzündlich noch explosiv und deshalb nicht als Gefahrgut eingestuft wird, aber dennoch gefährlich, weil umweltgefährdend ist.


Genau das ist der Knackpunkt : Ich habe ein Gefährliches Gut das aber kein Gefahrgut ist. Was sind nun die "geeigneten Maßenahmen" beim Transport von denen gesprochen wird?

Allein mein Bauchgefühl sagt mir das im Falle eines Unfalls, oder nur beim Versagen einer Dichtung eines Transformators erhebliche mengen des Öls austreten, daher wären Schutzmaßnahmen äußert sinnvoll.
Dazu scheint aber nirgends etwas geschrieben zu stehen.


Grüße
Geschrieben von: aw_

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 23.11.2020 08:34

Ursprünglich geschrieben von: JmB
Genau das ist der Knackpunkt : Ich habe ein Gefährliches Gut das aber kein Gefahrgut ist. Was sind nun die "geeigneten Maßenahmen" beim Transport von denen gesprochen wird?

Allein mein Bauchgefühl sagt mir das im Falle eines Unfalls, oder nur beim Versagen einer Dichtung eines Transformators erhebliche mengen des Öls austreten, daher wären Schutzmaßnahmen äußert sinnvoll.
Dazu scheint aber nirgends etwas geschrieben zu stehen.

Moin, dazu könnte der Wortlaut aus der RSEB 1-2 hilfreich sein: Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von normalen Beförderungsbedingungen sind:
- ausreichende Ladungssicherung
- wirksamer Schutz von Verschlußventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z.B. Schutzkappen)
- Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe.
Wie gesagt, das sind Beispiele..
gruss..aw
Geschrieben von: JmB

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 24.11.2020 08:15

Hallo zusammen,

ich habe meine Frage an den TüV-Nord, speziell die Abteilung die sich mit Aus- und Weiterbildung der Gefahrgutbeauftragten beschäftig weitergegeben.

Hier die Antwort :

Hallo Herr B.,

so wie Sie es schildern, wird man unter der Regelung des ADR 2021 unter 2.1.3.8 fündig. Im
2021 iger Recht wird dieses Thema bewertet und es lautet dazu:

2.1.3.8 Stoffe der Klassen 1 bis 6.2, 8 und 9 mit Ausnahme von Stoffen der UN-Nummern 3077
und 3082, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, gelten zusätzlich zu ihren
Gefahren der Klassen 1 bis 6.2, 8 und 9 als umweltgefährdende Stoffe.
Andere Stoffe, die den Kriterien keiner anderen Klasse oder keines anderen Stoffes der Klasse 9,
aber den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, sind der UN-Nummer 3077 bzw. 3082
zuzuordnen.

In 2.2.9.1.10 wird von der aquatischen Umwelt gesprochen. Transformatorenöl der WGK 1 ist als
schwach (Ihre Darstellung) wassergefährdend eingestuft und wird mit dem ADR 2021 der UN 3082
zugeordnet und unterliegt den Gefahrgutvorschriften!

Betrachten Sie bitte meine Ausarbeitung als nicht gutachtlich. Für eine rechtsverbindliche Auskunft
wird Ihnen Herr Bodenstein intern beim TÜV weiterhelfen können. Ich hoffe, dass Sie dennoch mit
diesem Schreiben mehr Klarheit bekommen werden.

Freundliche Grüße ...


Also schon in die Richtung meiner Befürchtungen.
Was sagt die Fachwelt hier zu diesem Beitrag ?


Grüße
Geschrieben von: Wolfgang

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 24.11.2020 09:49

Hallo JmB,

in der Ausgangsfrage wird mitgeteilt, dass es sich bei dem betreffenden Trafoöl nicht um Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften handelt. Dies wird im Sicherheitsdatenblatt aus dem Jahr 2017 bestätigt. Folge ich diesen Angaben, hat die Problematik nichts mit dem Gefahrguttransportrecht im Sinne von GGBefG, GGVSEB, ADR, RSEB etc. zu tun. Es greifen andere Rechtsvorschriften, nur eben die Gefahrgutbeförderungsvorschriften nicht. Also brauch ich mich auch nicht mit GGBefG, GGVSEB, ADR, RSEB auseinanderzusetzten.

Habe ich aufgrund von Tatsachen berechtigte Zweifel, dass die Angaben in den Datenblättern stimmen und es sich doch um Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften handeln könnte, muss durch Fachleute anhand einer Probe des aktuell zum Transport kommenden Trafoöls geprüft werden, ob es sich doch um Gefahrgut im sinne der Transportvorschriften handelt. Die Feststellung ob Gefahrgut ja oder nein kann natürlich auch durch Fachleute getroffen werden, die aufgrund der im EG-Sicherheitsdatenblatt gemachten Angaben beurteilen können, ob eine Wassergefährdung im Sinne der Transportvorschriften ADR/GGVSEB vorliegt.

Natürlich muss auch geprüft werden, ob bei es sich bei dem ausgebauten Trafos um das gleich Öl handelt, über das die EG- Sicherheitsdatenblätter erstellt wurden.

Freundliche Grüße

Wolfgang
Geschrieben von: DJSMP

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 24.11.2020 11:03

Die Aussage des TÜV kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

Eine Einschätzung allein aufgrund der WGK erschließt sich mir nicht. Das ist eine rein deutsche Angelegenheit des Wasserrechts. Und in 2.1.3.8 wurde auch nach meinen Dokumenten auch nur eine kosmetische Anpassung vorgenommen, aber nichts grundlegend neu hinzugefügt. Auch der 2.2.9.1.10 ist nicht neu.

Es ist völlig unstrittig, dass die Maschine als Gefahrgut, d.h. bei umweltgefährdenden Eigenschaften als UN 3548, einzustufen wäre, wenn die Maschine denn Gefahrgut enthalten würde. Das ist aber nach dem SDB nicht der Fall und mir ist auch bisher keine ADR-Änderung 2021 bekannt, die eine Neuklassifizierung des enthaltenden Stoffes hervorrufen würde.

Natürlich kann der enthaltenden Stoff Gefahrgut eine Einstufung als Gefahrgut hervorrufen. Das Sicherheitsdatenblatt kann auch fehlerhaft sein. Der Ansatzpunkt für die aquatische Umwelt wurde in 2.2.9.1.10 genannt. Aber die WGK wäre mir neu. Hier wurde in der Vergangenheit eher die Krücke über die Gefahrstoffeinstufung Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1 oder Aquatisch Chronisch 2, d.h. die H-Sätze 410 und 411 (Sehr giftig...) gegangen. Aber das alles hat der Stoff im SDB nicht. Der hat "nur" "Asp. Tox" und H304.

Natürlich kann ein Sicherheitsdatenblatt mit anderen Angaben die Betrachtung verändern. Die Ausführungen können nur für das verlinkte SDB gelten.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 24.11.2020 16:41

Hallo, zu dieser interessanten Frage möchte ich einmal auf die WGK-Einstufung des UBA unter Nr. 802 verweisen.Falls es sich um denselben Stoff handelt (das verlinkte SDB schweigt leider zu WGK-Nummer und Quelle für die WGK) ist die wassergefährdende Eigenschaft gegeben. Die Informationspflicht nach HGB dürfte damit unzweifelhaft sein. Für die CAS des zweiten verlinkten SDB gibt das UBA keine Einstufungen. Interessant finde ich, wie eine Angabe "Umweltgefahren: nicht zutreffend" bei einer WGK-Einstufung begründet würde.
Wenn ohne genaue Kenntnis der Zusammensetzung des eingangs genannten Öls Zweifel bestehen, ob Gefahrgut, würde ich (wie auch JmB es schreibt) einfach auf Nummer Sicher gehen und die geeigneten Schutzmaßnahmen ergreifen.Und das sind nach aller Logik die, welche auch für die beiden Kl. 9-Nummern gälten.
Eine andere Entscheidung, nämlich "paßt schon", ist ja formal kein GG, dürfte spätestens dann zum Bumerang werden, wenn bei den üblichen 94 kmh ein Unfall auf der BAB durch ein WSG passiert und die 1200 Liter auslaufen. Dann wäre man im Straftatbereich, und der Richter schwerlich davon zu überzeugen sein, es sei ungefährlich gewesen.

Unabhängig von diesem Fall bin ich immer sehr skeptisch, wenn in SDB eine WGK steht - gerne auch "3" - und ansonsten pauschal "kein Gefahrgut".Erst recht, wenn zu anderen Teilen "keine Daten vorliegen". Kann ja alles sein, aber der Verdacht ist da, daß die Einstufung vom Gefahrstoffrecht ausgeht und mangels einer direkten "amtlichen" Gegenüberstellung CAS -> UNNR der Teil 14 nicht wirklich bearbeitet wird.

Nur so eine Einschätzung vom Spielfeldrand.
Gruß
M.A.T.

Geschrieben von: Peter Müller

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 24.11.2020 18:41

Hallo Zusammen,
tatsächlich sind die heute verwendeten Isolationsöle - oder Trafoöle- selten als Gefahrgut eingestuft.
Die Einstufung in WGK 1 erfolgt häufig präventiv oder aus Gründen der Beigabe von Additiven die nach GHS eingestuft sind.

Eine Einstufung als Gefahrgut daraus ableiten zu wollen halte ich schon für sportlich.

Die Pflicht zur Prüfung ob Gefahrgut oder nicht hat der Hersteller oder Inverkehrbringer, keinesfalls der Verwender.
Dieser muss der Einstufung vertrauen können. Nachfragen schadet sicher nicht.

Bei alten Trafos die entsorgt werden müssen sieht die Sache ganz anders aus.
Bis in die 70-er Jahre des letzten Jahrhunderts hat man in den Trafos und Gleichrichtern halogenierte Öle verwendet.
Diese waren mit polychlorierten Biphenylen (also PCB) versetzt.
Hier stellt sich die Frage der Einstufung nicht - hier haben wir es eindeutig mit Gefahrgut zu tun.

ich wünsche einen "gefahrlosen Abend"
Geschrieben von: DJSMP

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 25.11.2020 10:33

Nochmal die Frage in die Runde: Wie kann man allein auf Grund der WGK, die mit dem ADR nichts zu tun hat, darauf schließen, dass es sich dann nach 2.2.9.1.10 ADR um einen umweltgefährdenden Stoff im Sinne des Gefahrgutrechts handeln soll? Das erschließt sich mir nicht.

Unter uns gesagt: ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten Öle eigentlich umweltgefährdend im Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht wären. Aber die Branche hat die nun mal alle als nicht umweltgefährdend eingestuft und es auch gefahrstoffrechtlich bewusst vermieden, die als Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1 oder Aquatisch Chronisch 2 mit den H-Sätzen 410 und 411 anzugeben.

Da muss man schon die Industrie dazu bringen, bei einer Angabe als WGK1 auch den Abschnitt 2 und Abschnitt 14 des SDB entsprechend anzupassen. Wenn man jetzt "präventiv" gegen das SDB eine Einstufung des Stoffes als UN 3082 wählen würde, dann passt ja im SDB überhaupt nichts mehr zusammen.

Und der Threadersteller hätte außerdem einen Wettbewerbsnachteil, weil er (zumindest aktuell) wohl zu wenigen gehört, die das dann als Gegenstand mit gefährlichen Gütern fährt.
Geschrieben von: JmB

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 26.11.2020 11:01

Hallo,

meine Anfrage wurde beim TüV anscheinend weiter durchs Haus geleitet, heute habe ich folgende Stellungnahme erhalten :

Hallo Herr B.,

gem. der Angabe Ihres SDB handelt es sich beim dem besagten Öl NICHT um ein Gefahrgut.

Eine Umweltgefahr von Gefahrstoffen bzw. Gewässergefährdenden Stoffen bedeutet nicht zwangsweise eine Umweltgefahr hinsichtlich des Gefahrgutrechts. Für die gefahrgutrechtliche Klassifizierung von umweltgefährdenden Stoffen (aquatische Umwelt) werden die Kennzahlen der aquatischen Toxizität des Gefahrstoffs herangezogen.

Diese Kennzahlen können Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) unter Position 12 entnehmen.

Im Falle der Umweltgefahr wären es die toxikologischen Daten; u.a. die Kennzahlen LC50-* und EC50-Wert**, die mit > 100 mg/L weit über der in Abschnitt 2.2.9.1.10.3.1 ADR (≤ 1 mg/L) zeigt auf, dass keine Umweltgefahr hinsichtlich des Gefahrgutrechts gegeben ist! Somit KEIN Gefahrgut!

*letale Konzentration; 50 % der tödlichen Konzentration / **die wirksame Konzentration des Stoffes, die 50 % der höchsten Reaktion verursacht.


Das ganze kann man aber nur auf PCB-frei Trafos anwenden. Sobald PCB ins Spiel kommt (bei alten Anlagen häufig) muss das ADR angewandt werden.
Aber auch hier wurde mir ein Ausweg aufgezeigt :


Sofern es sich in Zukunft durch neue Erkenntnisse doch als Gefahrgut eingestuft wird, können Sie bis Ende 2022 folgende Freistellung wählen:
a) Übergangsvorschrift 1.6.1.46 ADR/RID


In der Zwischenzeit habe ich mit dem BAG, der Autobahnpolizei und der NLWKN gesprochen und nach Transportbestimmungen gefragt, hier kam aber nichts konkretes. Es wurde nur auf die VDI 2700 verwiesen, die Wasserschutzbehörde fühlte sich nicht zuständig, verwies aber darauf das allein beim ortsfesten Betrieb immer eine primär- und eine sekundär-Maßnahme getroffen werden muss um austretendes Öl aufzufangen, diese Maßnahmen sollten auch für den Transport gelten.

Für mich ist der Fall damit geklärt.


Grüße
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 02.12.2020 12:05

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP

Der Ansatzpunkt für die aquatische Umwelt wurde in 2.2.9.1.10 genannt. Aber die WGK wäre mir neu. Hier wurde in der Vergangenheit eher die Krücke über die Gefahrstoffeinstufung Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1 oder Aquatisch Chronisch 2, d.h. die H-Sätze 410 und 411 (Sehr giftig...) gegangen. Aber das alles hat der Stoff im SDB nicht. Der hat "nur" "Asp. Tox" und H304.


Hallo, DJSMP
Im Prinzip sehe auch ich 2.2.9.1.10.5 ADR als derzeit einzige "offizielle" Kette, und natürlich ist eine WGK 1 alleine nicht bestimmend (da stimme ich Ihnen natürlich zu); es müßten schon 6 Punkte sein. Aber: bevor ich das Risiko einginge, bei einem allfälligen Unfall einem Richter erklären zu müssen, daß hier formal keine Verpflichtung zur GG-Einstufung bestand, würde ich den Baumfisch draufhaben wollen und dann ist jeder in der Kette "besonders vorsichtig" zu fahren aufgerufen etc. Und leider ist mein Vertrauen in die Qualität von SDB Teil 14 absolut unzureichend, unabhängig von seiner Herkunft.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Peter Müller

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 04.12.2020 18:18

Hallo Zusammen,

lieber M.A.T. solch ein Vorgehen kann sich aber bei einem Unfall auch leicht ins Gegenteil verkehren.

Wenn sich herausstellt, dass ein solche eigenmächtige Überklassifizierung bei einem Unfall zu kostspieligen Massnahmen führt,
die sich im Nachhinein und vor dem Staatsanwalt als übertrieben und unnötig herausstellen, weil der Hersteller des Öls
nach bestem Wissen und Gewissen eingestuft hat, möchte ich nicht der Empfänger der Rechnung für einen solchen Einsatz sein.

Ich wünsche einen gefahrlosen Abend.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Transport ölgefüllte Transformatoren - 04.12.2020 21:14

Hallo, Peter Müller,
die Einstufung nach WGK bleibt doch unabhängig von der gefahrgutrechlichen (3077 oder 3082) bestehen, und damit die Verpflichtungen nach Wasserhaushaltsrecht bzw. USchadG. Insofern sehe ich da kein erhöhtes Risiko. Oder habe ich da einen Denkfehler? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß in der heutigen Zeit erhöhte Umwelt-Vorsicht Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlung wird.
Gruß
M.A.T.
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