Geschrieben von: Grisu2013
UN 1010 Butadiene, Änderung RID 2021 - 07.12.2020 15:22
Hallo zusammen,
Zusammengefasste Problemstellung:
Zukünftig wird für RID (und ADR) die UN 1010 für Butadiene stabilisiert, oder Kohlenwasserstoff stabilisiert, Gemisch mit mehr als 40 % Butadien verwendet.
Gemisch mit weniger als 40 % Butadien sollen unter UN 1965 fallen.
Für uns würde dies in der Praxis u.U. bedeuten, dass wir entsprechend des tatsächlichen Butadiengehaltes ( < 40% oder > 40%) umdeklariert / umgekennzeichnet werden müsste.
Es könnte in Einzelfällen sogar dazu führen, dass in einem Zug sowohl UN 1010 als auch UN 1965 an Kesselwagen aufgeführt werden müsste, für gleiches Produkt aus leicht schwankender Produktion.
Die Produktion ist leider nicht so zu steuern das man ein gleichmäßiges Produkt erhält und die Analysen können erst beim Beladen der KWG erfolgen.
Wer hat diesbezüglich noch Probleme, wie könnte man hier eine Sondrvereinbarung erreichen.
MfG
CO
Zusammengefasste Problemstellung:
Zukünftig wird für RID (und ADR) die UN 1010 für Butadiene stabilisiert, oder Kohlenwasserstoff stabilisiert, Gemisch mit mehr als 40 % Butadien verwendet.
Gemisch mit weniger als 40 % Butadien sollen unter UN 1965 fallen.
Für uns würde dies in der Praxis u.U. bedeuten, dass wir entsprechend des tatsächlichen Butadiengehaltes ( < 40% oder > 40%) umdeklariert / umgekennzeichnet werden müsste.
Es könnte in Einzelfällen sogar dazu führen, dass in einem Zug sowohl UN 1010 als auch UN 1965 an Kesselwagen aufgeführt werden müsste, für gleiches Produkt aus leicht schwankender Produktion.
Die Produktion ist leider nicht so zu steuern das man ein gleichmäßiges Produkt erhält und die Analysen können erst beim Beladen der KWG erfolgen.
Wer hat diesbezüglich noch Probleme, wie könnte man hier eine Sondrvereinbarung erreichen.
MfG
CO