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Versand von FIBC (UN 3077)

Geschrieben von: Paddl

Versand von FIBC (UN 3077) - 04.03.2021 10:41

Hallo zusammen!

Ich bin seit kurzem Gefahrgutbeauftragter in unserm Betrieb. Also noch ganz frisch. Ich bitte um Nachsicht falls ich hier eine "dumme" Frage stelle oder das Thema vielleicht anderswo schon einmal aufgegriffen wurde.

Folgendes Problem habe ich:

Wir wollen Abfall UN 3077(Filterstaub von einer Kupolofenanlage) in IBC´s( Big Bags) transportieren. Der Spediteur sagte mir das wir das als "Lose Schüttung" fahren wollen.

Meine Fragen sind jetzt: Unter loser Schüttung verstehe ich das es ein unverpackter fester Stoff ist der in Fahrzeugen Containern oder Schüttgut Containern transportiert wird.

Wenn wir die FIBC´s auf eine Palette packen und Verladen( LKW mit Schubboden) ist das für mein Verständnis ein Versandstück oder sehe ich das falsch?
Kann man beim Versenden von FIBC´s überhaupt von loser Schüttung sprechen?

Danke im Voraus
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 04.03.2021 10:59

Hallo, es gibt keine dummen Fragen!

Also man kann FIBCs auch in einen Schüttgutcontainer/ eine Mulde "werfen", die liegen dann eher kreuz und quer da drin statt ordentlich auf Paletten gesichert (was bei FIBCs schwierig sein kann wegen der Rieselfähigkeit, zumindest was Niederzurren angeht). Dann kommen aber alle Regularien der losen Schüttung zum Tragen: 7.3.1 ADR + Anforderungen an Container/Mulde VC1 und VC2, Kennzeichnungspflicht.

FIBCs auf die Ladeflächen eines Stückgut-LKW stellen = Beförderung als Versandstück, mit Ladungssicherung etc.

Was nicht geht: FIBCs auf ne Ladefläche eines Stückgut-LKW stellen, nicht sichern und auf lose Schüttung verweisen, denn sowas erfüllt nicht 7.3.1 ADR.

Übrigens muss der Schüttgut-Container nicht BK-zugelassen sein, 7.3.1.1 b) ADR.

Und bei UN377 den "Tunnelcode" (-) nicht vergessen.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 04.03.2021 11:18

Hallo zusammen,

mir wurde das sogar schon für FIBC auf Fahrzeuge signalisiert. Dort habe ich auch auf den 7.3.1 verwiesen und gesagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann.

Der gleiche Schulungskunde signalisierte mir auch, dass er Fässer als lose Schüttung auf den LKW oder in einen Container wirft. Damit meint er, die Bauartprüfung und die Kennzeichnung und Bezettelung jedes Fasses einzusparen. Auch das konnte ich mir nicht vorstellen.

Claudi kannst du bitte nochmal die Herleitung konstruieren, wonach ich FIBC als lose Schüttung in einen Container werfen kann? Da bin ich irgendwie zu blöd für. Das sträuben sich alle Haare und der Sicherheitsgedanke sagt: Das geht so nicht. Aber es scheint ja zu funktionieren.

Hast du irgendeinen Ansatzpunkt, dass das auch mit Fässern in Containern funktionieren könnte?

Geschrieben von: Paddl

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 04.03.2021 11:48

Hallo Claudi, danke für deine schnelle Antwort.

Aus deiner Antwort lese ich raus das wir die FIBC´s NICHT auf den Schubboden LKW aufladen dürfen und als lose Schüttung fahren dürfen.

Ich hatte mit der Spedition nochmal Rücksprache gehalten und da wurde mir folgender Fall geschildert der vor einiger Zeit so bei denen so passiert ist:

Schubboden Lkw mit Versandstücken(FIBC´s auf Palette) wurde angehalten, wegen fehlender Ladungssicherung wurde die weiterfahrt untersagt. Zwischen den FIBC´s hätten Luftkissen gesetzt werden müssen. LKW wurde abgeladen, daraufhin die FIBC´s ohne Palette auf den Schubboden geladen, am Ende die Paletten hingestellt, das ganze als lose Schüttung gekennzeichnet und danach durfte der LKW die fahrt in Absprache mit dem zuständigen Polizisten fortsetzen.

Das wundert mich grade ein bisschen..
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 04.03.2021 14:33

@DJSMP und @Paddl:

Warum ich der Ansicht bin, dass FIBCs auf Ladefläche eines Stückgut-LKW keine rechtskonforme lose Schüttung sind - meine Gedanken, bitte gern diskutieren!

Definition lose Schüttung 1.2 ADR:
Beförderung in loser Schüttung: Beförderung von unverpackten festen Stoffen oder Gegenständen in Fahrzeugen, Containern oder Schüttgut-Containern; dieser Begriff gilt weder für Güter, die als Ver­sandstücke, noch für Stoffe, die in Tanks befördert werden.


Ja, hier kann man streiten, weil FIBC ja Verpackungen (Großpackmittel) sind, aber andererseits ist nicht definiert, wie das zu schüttende Gut genau beschaffen sein muss, ob rieselfähige Masse oder portioniert in FIBCs. Zumindest finde ich an "portioniertem" Schüttgut in Mulden nix gefährlicher als wenn das Schüttgut lose in der Mulde liegen würde, weil die Mulde/ der Schüttgutcontainer/ das Kipperfahrzeug die eigentliche Umschießung darstellen und die FIBCs innen nur noch mehr Sicherheit bringen.

7.3.1.3 ADR: Schüttgut-Container, Container oder Aufbauten von Fahrzeugen müssen staubdicht und so verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbe­dingungen, einschließlich der Auswirkungen von Vibration oder Temperatur-, Feuchtigkeits- oder Druckänderungen, vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann.

Das schließt Planen-LKW aus. Und wenn jetzt jemand ankommt, dass die IBCs staubdicht sind: da steht Container oder Aufbauten des Fahrzeuges. Ein IBC trägt zwar "Container" im Namen, aber passt nicht zur Definition von "Container" in 1.2 ADR.

7.3.1.4 ADR Stoffe müssen so verladen und gleichmäßig verteilt werden, dass Bewegungen, die zu einer Beschädigung des Schüttgut-Container, Containers oder Fahrzeugs oder zu einem Austreten der gefährlichen Güter führen können, auf ein Minimum reduziert werden.

Wird auch schwierig, v.a. mit IBCs ohne weitere Ladungssicherung.

--> könnte ich das Gefahrgut auch wirklich lose als Schüttgut in den geplanten LKW befördern, dann stören auch die FIBCs dazwischen nicht. Kann ich nur durch den Einsatz zusätzlichen Materials (hier FIBCs) das Material in diesem Fahrzeugtyp handhaben, dann ist das keine lose Schüttung, sondern eine Beförderung von Versandstücken.

Wenn es irgendwann nur noch die Möglichkeit der losen Schüttung in BK1, BK2 oder BK3 geben sollte, wäre es eindeutiger.

Fässer (nicht leer ungereinigt sondern voll):
Wenn Flüssigkeit drin sein sollte, geht das sowieso nicht als lose Schüttung, weil: nur für Feststoffe.
Das Pendant wäre: darf ich einen Tank mit flüssigkeitsgefüllten Fässern füllen? Macht keiner...

Fässer mit Feststoffen: könnte man analog der FIBCs machen: wenn Fahrzeug/ Container auch geeignet wären, den Inhalt lose aufzunehmen. Nur warum sollte man das tun? Bei FIBCs in Mulden verstehe ich noch, dass man Gründe hat (keine geprüften IBC, Abfall fällt in Anlage im IBC an und man will nicht umfüllen, weniger schmutzig, kann man an den Schlaufen mit Flurförderzeug/ Kranhaken entladen. Aber volle Fässer in eine Mulde schmeißen?

Ladungssicherung FIBC: da müssen nicht unbedingt Luftsäcke dran. Ladungssicherung ist sehr individuell: wie rieselfähig ist das Material (manches Material ist weich wie ein Kopfkissen, manches setzt sich, verfestigt sich), was für ein Fahrzeugaufbau liegt vor, man kann auch mal Diagonalzurren/ Schrägzurren, Zwischenwände aus Paletten bauen etc.

Zu der "Lösung" der Polizei: da wäre ich skeptisch, klingt wie eine Geschichte aus dem Paulanergarten oder zumindest entweder verkürzt/ verzerrt oder ein seltsamer Einzelfall, der beim nächsten Beamten gaaaaanz anders aussehen dürfte.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 04.03.2021 14:58

Hallo, ein Gedanke:
wären flIBC nicht Versandstücke und damit die Verladung in BK automatisch keine "lose Schüttung" mehr?
Lupos wären problematisch, am Anfang noch prall, aber der Druck auf die Seiten der flIBC läßt dort mit der Zeit die Füllhöhe steigen, und aus is mit Lasi.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 04.03.2021 15:12

Ursprünglich geschrieben von: Paddl

Schubboden Lkw mit Versandstücken(FIBC´s auf Palette) wurde angehalten, wegen fehlender Ladungssicherung wurde die weiterfahrt untersagt. Zwischen den FIBC´s hätten Luftkissen gesetzt werden müssen. LKW wurde abgeladen, daraufhin die FIBC´s ohne Palette auf den Schubboden geladen, am Ende die Paletten hingestellt, das ganze als lose Schüttung gekennzeichnet und danach durfte der LKW die fahrt in Absprache mit dem zuständigen Polizisten fortsetzen.

Das wundert mich grade ein bisschen..



Genauso wurde mir der Fall bei einem Schub-LKW sowohl mit FIBC als auch mit Fässern geschildert. Und wieso sollte bei loser Schüttung ladungssicherung vorgenommen werden? Das passt nicht zusammen...
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 04.03.2021 15:21

Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Fässer mit Feststoffen: könnte man analog der FIBCs machen: wenn Fahrzeug/ Container auch geeignet wären, den Inhalt lose aufzunehmen. Nur warum sollte man das tun? Bei FIBCs in Mulden verstehe ich noch, dass man Gründe hat (keine geprüften IBC, Abfall fällt in Anlage im IBC an und man will nicht umfüllen, weniger schmutzig, kann man an den Schlaufen mit Flurförderzeug/ Kranhaken entladen. Aber volle Fässer in eine Mulde schmeißen?


Weil
a) je LKW 200 Fässer ohne Bauartzulassung billiger sind als 200 Fässer mit Bauartzulassung und man
b) pro Fass nochmal 1,50 EUR für die Kennzeichnung und Bezettelung spart.

Wenn du nun am Tag 20 solche LKW hast und das mal auf ein Jahr hochrechnest, lassen sich mit dieser Vorgehensweise Hunderttausende einsparen.

Nur deshalb hat jemand solch perverse Gedanken...

Die Frage ist eben, ob das die Definition der losen Schüttung erfüllt. Aber leider steht in der Definition "von unverpackten festen Stoffen oder Gegenständen". Bis auf die Ladungssicherung im LKW find ich die Gedanken schon fast wieder geil. Im Container interessiert es das Gefahrgut (von eventuell möglichen Aufladungen, Reaktionen etc. abgesehen) überhaupt nicht, ob es mit oder ohne Fass im Container liegt. LKW finde ich dagegen schwierig.

Die Frage ist, ob es dieser Definition entspricht und ob Fässer und FIBC Gegenstände sein können.
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 05.03.2021 07:18

Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, ein Gedanke:
wären flIBC nicht Versandstücke und damit die Verladung in BK automatisch keine "lose Schüttung" mehr?
Lupos wären problematisch, am Anfang noch prall, aber der Druck auf die Seiten der flIBC läßt dort mit der Zeit die Füllhöhe steigen, und aus is mit Lasi.
Gruß
M.A.T.


Eigentlich ist das so gedacht, ja. Aber die Frage ist, ob es verboten ist, Schüttgut nicht als komplette Partei zu schütten sondern quasi in Säcke/ FIBC/ Portionen zu packen und das ganze so in einen Schüttgutcontainer zu werfen. Also stört es, wenn sich quasi zwischen den Schüttgut noch Schichten von Gewebematerial/ FIBC befinden bzw. wir den FIBC ignorieren bei dieser Variante?

Am Ende Ende ist selbst diese "Portionierung" schon sehr grenzwertig (wobei sowas in einer Mulde aus meiner Sicht völlig sicher ist, auf der Ladefläche eines LKW Irrsinn), denn per Definition geht es ja um unverpackte Güter un Gegenstände. Gegenstände im Gefahrgutrecht sind eben sowas wie UN2794 Nassbatterien - weil Klassifizierungscode C11 = Gegenstände... Verpackte Güter sind Versandstücke, keine Gegenstände (im gefahrgutrechtlichen Sinn).
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 05.03.2021 08:27

Hallo, zu der Frage zusätzlicher - nicht bauartzugelassener - Umschließungen macht die RSEB interessanterweise eine Aussage (7-3.2). Danach sind solche Umschließungen durchaus nicht ausgeschlossen. Speziell die Staubdichtheit muß jedoch unverändert durch den Container oder Fahrzeugaufbau erbracht werden. Ich gestehe, daß mir dies nicht bewußt war.
"Paddls" Eingangsfrage könnte damit, für die Praxis, beantwortet sein.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Paddl

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 05.03.2021 08:29

Hallo zusammen.

Zu 7.3 ADR gibt es im RSEB eine Erläuterung wo es heißt:

Eine Beförderung in loser Schüttung schließt nicht aus, dass das Gut in zusätzlichen Umschließungen ( Verpackungen ohne gefahrgutrechtliche Bauartzulassung) enthalten ist.
Dabei müssen jedoch alle einschlägigen Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden usw...

Daraus lese ich jetzt das der Transport in FIBC´s als lose Schüttung durchgeführt werden kann. Natürlich mit dem geeigneten Fahrzeug.
Geschrieben von: Paddl

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 05.03.2021 08:32

Grade gesehen das M.A.T. zwei Minuten schneller war als ich und das schon aufgegriffen hat smile
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 05.03.2021 08:43

Ursprünglich geschrieben von: Paddl
Hallo zusammen.

Zu 7.3 ADR gibt es im RSEB eine Erläuterung wo es heißt:

Eine Beförderung in loser Schüttung schließt nicht aus, dass das Gut in zusätzlichen Umschließungen ( Verpackungen ohne gefahrgutrechtliche Bauartzulassung) enthalten ist.
Dabei müssen jedoch alle einschlägigen Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden usw...

Daraus lese ich jetzt das der Transport in FIBC´s als lose Schüttung durchgeführt werden kann. Natürlich mit dem geeigneten Fahrzeug.


Ja absolut - und sicher kann auch keiner verbieten, dass die Verpackungen eine Bauartzulassung haben - aber warum sollte man teure gute zugelassene Behälter in loser Schüttung herum schmeißen.

Ja, man sollte immer in die RSEB schauen...
Das stützt meine These: --> könnte ich das Gefahrgut auch wirklich lose als Schüttgut in den vorgesehenen LKW befördern, dann stören auch die FIBCs dazwischen nicht. Kann ich nur durch den Einsatz zusätzlichen Materials (hier FIBCs) das Material in diesem Fahrzeugtyp handhaben, dann ist das keine lose Schüttung, sondern eine Beförderung von Versandstücken.

Bei vollen Fässern in Containermulden frage ich mich auch: scheppert das nicht? §22 StVO Abs. 1 - Ladung darf keinen vermeidbaren Lärm erzeugen...
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 08.03.2021 08:32

Ursprünglich geschrieben von: Paddl
Hallo zusammen.

Zu 7.3 ADR gibt es im RSEB eine Erläuterung wo es heißt:

Eine Beförderung in loser Schüttung schließt nicht aus, dass das Gut in zusätzlichen Umschließungen ( Verpackungen ohne gefahrgutrechtliche Bauartzulassung) enthalten ist.
Dabei müssen jedoch alle einschlägigen Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden usw...

Daraus lese ich jetzt das der Transport in FIBC´s als lose Schüttung durchgeführt werden kann. Natürlich mit dem geeigneten Fahrzeug.


Genau solche perversen Gedanken habe ich gesucht. Nun kann ich die Argumentation des Kunden erstmal nachvollziehen. Das gilt ja aber erstmal nur als Erläuterung für Deutschland. Nun stellt sich noch die Frage, wie das unsere Nachbarn sehen.

Mit dieser "speziellen losen Schüttung" in Containern hätte ich kein Problem. Aber LKW wäre für mich aktuell ein No-Go. Ich kann nach meiner Auffassung nicht über Ladungssicherung sprechen und im gleichen Atemzug das Gebilde als lose Schüttung deklarieren. Das ist aber nur meine persönliche Abneigung. Ich hoffe nicht, dass die Anwendung dieser RSEB-Auslegung Schule macht. Dann fahren bei Feststoffen irgendwann nur noch nicht bauartgeprüfte Verpackungen durch die Gegend.

Wahrscheinlich war das mal eine Anfrage von UN 3077-Vertretern. Und dann hatte jemand (vielleicht in RLP) einen ganz schwachen Moment und hat die Formulierung generell ohne Einschränkung so in die RSEB aufgenommen.

Wie gesagt: Der Schulungskunde überrollte mich mit Schubboden-LKW's voller UN 3077-Fässer ohne Bauartzulassung und ohne Gefahrgutkennzeichnung, deklariert als lose Schüttung. Da war für mich erstmal die Gefahrgut-Welt ins Wanken geraten. Und laut Aussage des Kunden "machen das auch die Anderen so".
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 08.03.2021 10:15

Das ist doch so ein Spruch... "und wenn alle von der Brücke springen, springst du dann auch?"

Ich bleibe weiterhin bei der Logik: wenn der LKW/ Container geeignet ist, das Material auch wirklich lose reinzukippen, kann ich das gleiche Material im Prinzip auch in Behältern reinkippen (Lärm?! beim Transport) - erreiche ich erst eine Transportfähigkeit durch dieUmschließung (FIBC, Fass, ...), dann ist es keine lose Schüttung.
Geschrieben von: Paddl

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 08.03.2021 12:01

Hallo zusammen!
Da habe ich ja ein Fass (oder FIBC) aufgemacht..

Ich sehe das vom Verständnis her absolut so wie Claudi..aber in der Praxis scheint das ja echt anders zu laufen.

Diese "Art der losen Schüttung" darf man auch nur in Deutschland fahren. Darauf hatte mich der Spediteur auch nochmal hingewiesen.
Verstehen muss man das nicht..
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 08.03.2021 14:00

Ursprünglich geschrieben von: Paddl
Hallo zusammen!
Da habe ich ja ein Fass (oder FIBC) aufgemacht..

Ich sehe das vom Verständnis her absolut so wie Claudi..aber in der Praxis scheint das ja echt anders zu laufen.

Diese "Art der losen Schüttung" darf man auch nur in Deutschland fahren. Darauf hatte mich der Spediteur auch nochmal hingewiesen.
Verstehen muss man das nicht..


Weil die Naturgesetze in Deutschland anders sind als in den Nachbarländern crazy
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 09.03.2021 13:44

Wir Deutschen sind ja im Prinzip die mit dem Anspruch auf höheres Sicherheiitsniveu. Daher wundert mich diese Kommentierung der RSEB umso mehr. Wie gesagt, da hat einer einen ganzb schwachen Moment gehabt und nicht darüber nachgedacht, was das auslösen kann.
Geschrieben von: Michael

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 09.03.2021 13:57

Also das mit den FIBC in loser Schüttung finde ich nicht halb so aufregend, wie es hier zu sein scheint. Wie wollte man z.B. Asbesthaltige Abfälle sonst transportieren und lose Pulver in der Mulde ist auch nicht gut...

Von Seiten der Ladungssicherung finde ich lose FIBC aufeinander geworfen besser als auf Paletten gestapelt mit 20cm Zwischenraum. Grade der IBC neigt dazu sich zu setzten und in der Schüttung rutscht dann nichts. Im Schubboden-Trailer werden sie formschlüssig geschoben, eigentlich doch gut...

Das Thema Ladungsicherung bei FIBC bei Versandstücken ist ein schwieriges Thema, man erkennt es schon daran, dass Blatt 18 der VDI 2700 aus dem Gründruck zurück gezogen wurde und die neue Version so lange auf sich warten lässt. Aber ich bin diesbezüglich guter Hoffnung...

Bei Fässern wäre ich aber auch kritisch, da ist die Gefahr der Beschädigung viel zu hoch, wenn man die "schüttet". Selbst wenn sie lose nebeneinander stehen muss man auch aufpassen, dass sich die falschen Fass-typen nicht durch die Bewegungen von Ihren Deckeln befreien.
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 09.03.2021 14:29

Ich habe aktuell sogar eine praktische Anwendung dieser verpackten losen Schüttung - eine Kollegin hat bei einem Kunden vermutlich nicht bauartgepräfte Säcke mit UN3077 gefunden, ist so dort angeliefert worden. Mit ner Mulde beliebiger Größe als lose Schüttung können die Säcke als eine Option nun relativ kostengünstig befördert werden.

Auf die Idee kam ich dank dieser Diskussion!
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand von FIBC (UN 3077) - 10.03.2021 08:26

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Ich habe aktuell sogar eine praktische Anwendung dieser verpackten losen Schüttung - eine Kollegin hat bei einem Kunden vermutlich nicht bauartgepräfte Säcke mit UN3077 gefunden, ist so dort angeliefert worden. Mit ner Mulde beliebiger Größe als lose Schüttung können die Säcke als eine Option nun relativ kostengünstig befördert werden.

Auf die Idee kam ich dank dieser Diskussion!


Neiiiiiin, es geht schon los... crazy
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