Startseite

Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette

Geschrieben von: Agnes24

Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette - 16.06.2021 11:17

Hallo an Alle,

gibt es eine Sondervorschrift/ Erleichterung die besagt, dass Gefahrzettel, z.B. für Klasse 3, auf einer mit Folie umwickelten, hoch gepackten, Europalette kleiner als 100x100 mm sein darf?
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand müssen die Abmessungen für die Gefahrzettel 100x100 mm betragen.

Bei den Ausrichtungspfeilen muss die Palette auf zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet werden. Gilt das auch für die anderen Gefahrzettel(muster) + Umverpackung?

Vielen Dank für die Rückmeldungen zu meinen Fragen.

Grüße
Agnes24
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette - 16.06.2021 11:25

Hallo, im ADR steht das in 5.1.2.1 und den Fundstellen, die dort verwiesen sind.Siehe auch die RSEB 5-1. Für eine Umverpackung dieser Art sehe ich keinen Spielraum für verkleinerte Aufschriften, Zettel oder Kennzeichen.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: gefahrgutbaer

Re: Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette - 16.06.2021 11:43

Hi,

"Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen proportional reduziert werden,
sofern die Symbole und die übrigen Elemente des Gefahrzettels deutlich sichtbar bleiben."


somit fällt diese Möglichkeit bei einer Umverpackung, wg. ausreichend Platz, raus.

Bei den Ausrichtungspfeilen muss die Palette auf zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet werden. Gilt das auch für die anderen Gefahrzettel(muster) + Umverpackung?

Dies träfe nur bei Großpackmitteln >450 L und Großverpackungen zu. Natürlich darfst Du eine Umverpackung auf allen Seiten mit den erforderlichen Kennzeichen und Markierungen versehen - ist aber nicht gefordert-

Gruß
Markus
Geschrieben von: Claudi

Re: Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette - 16.06.2021 12:27

Hinweis:

Ausrichtungspfeile müssen auf einer Umverpackung nicht wiederholt werden.

Ergibt sich aus 5.1.2.1 a) (ii)

Antwort auf
...für jedes einzelne in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut mit dem Kennzeichen der UN-Nummer sowie mit den gemäß Kapitel 5.2 mit Ausnahme der Unterabschnitte 5.2.1.3 bis 5.2.1.6, der Absätze 5.2.1.7.2 bis 5.2.1.7.8 und des Unterabschnitts 5.2.1.10 für Versandstücke vorgeschriebenen Gefahrzetteln und übrigen Kennzeichen versehen sein. Jedes anwendbare Kennzeichen oder jeder anwendbare Gefahrzettel muss nur einmal angebracht werden.


Ausrichtungspfeile sind in 5.2.1.10 ADR beschrieben --> dieser Unterabschnitt ist bei der Umverpackungskennzeichnung ausgenommen.

Bei einer Palette haben Pfeile auch irgendwie keinen Sinn. Bei einer Umverpackung in Form z. B. eines Kartons wären Pfeile schon sinnvoll, sind aber eben nicht gefordert - freiwillig würde ich sie in diesem Fall immer empfehlen.

Und im zweiten Satz steht auch noch die Stückzahl: alles muss 1x drauf. Mehr ist natürlich erlaubt, muss aber nicht.
Geschrieben von: Phi_l

Re: Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette - 16.06.2021 13:18

Einspruch wink

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Hinweis:

Ausrichtungspfeile müssen auf einer Umverpackung nicht wiederholt werden.



Ob sinnvoll oder nicht, laut 5.1.2.1 b) ADR sind auf einer Umverpackung auch die Ausrichtungspfeile zu wiederholen und das immer an 2 gegenüberliegenden Seiten.

"Die in Unterabschnitt 5.2.1.10 abgebildeten Ausrichtungspfeile sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten von Umverpackungen anzubringen, die Versandstücke enthalten, die gemäß Absatz 5.2.1.10.1 zu kennzeichnen sind, es sei denn, die Kennzeichen blieben sichtbar."

LG Phil
Geschrieben von: Claudi

Re: Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette - 16.06.2021 13:52

Oh ja, natürlich...

Warum nimmt man das eigentlich in (ii) aus, nur um es dann in b) wieder reinzunehmen?
Geschrieben von: Phi_l

Re: Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette - 16.06.2021 14:29

Das ist eine gute Frage...

Möglicherweise, weil (ii) mit dem Satz schließt "Jedes anwendbare Kennzeichen oder jeder anwendbare Gefahrzettel muss nur einmal angebracht werden". Und b) war dann die Lösung der Gremien, um die Ausrichtungspfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten zu fordern...

Das ist das einzig Sinn ergebende, was mir hier einfallen würde. Aber in meinen Augen müsste sich das auch deutlich eleganter formulieren lassen.
Geschrieben von: gkleeberger

Re: Größe und Anzahl Gefahrzettel auf einer Palette - 18.06.2021 16:05

manches ist schwer zu verstehen, erläutern Sie so einen Fall in einer Schulung !!!
© 2025 Gefahrgut-Foren.de