Geschrieben von: Irnaph
restentleerte Druckgefäße (1000l) und IBC - 04.08.2021 12:28
Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
Ich habe Druckgefäße mit 1000 l Volumen mit der UN-Nummer 3163 verflüssigtes Gas n.a.g.
Diese müssen jetzt zum Lieferanten zurück --> muss dies nach allen Regeln des ADR erfolgen oder kann ich mich auf die Regel nach 1.1.3.6 beziehen und nach BK 4 --> leere ungereinigte Verpackung unbegrenzt verschicken?
Unter 1.1.3.5 habe ich jedoch die Vorgabe, dass leere Verpackungen nur nach geeigneten Maßnahmen (Reinigung/ vollständige Entleerung) versendet werden können.
Letztendlich habe ich in leeren Druckgefäßen ja immer einen Restdruck und Material vorhanden, dessen Gefahr für die Umwelt ich nicht fundiert bewerten kann, oder?
Ich nehme an, dass ich das Verfahren oben dann auch auf leere IBC anwenden kann?
Schöne Grüße und Danke für eure Hilfe
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
Ich habe Druckgefäße mit 1000 l Volumen mit der UN-Nummer 3163 verflüssigtes Gas n.a.g.
Diese müssen jetzt zum Lieferanten zurück --> muss dies nach allen Regeln des ADR erfolgen oder kann ich mich auf die Regel nach 1.1.3.6 beziehen und nach BK 4 --> leere ungereinigte Verpackung unbegrenzt verschicken?
Unter 1.1.3.5 habe ich jedoch die Vorgabe, dass leere Verpackungen nur nach geeigneten Maßnahmen (Reinigung/ vollständige Entleerung) versendet werden können.
Letztendlich habe ich in leeren Druckgefäßen ja immer einen Restdruck und Material vorhanden, dessen Gefahr für die Umwelt ich nicht fundiert bewerten kann, oder?
Ich nehme an, dass ich das Verfahren oben dann auch auf leere IBC anwenden kann?
Schöne Grüße und Danke für eure Hilfe