Geschrieben von: WBOA2
LQ Transport nach 3.4 ADR größer 1000 P. - 27.08.2021 05:37
Hallo Zusammen,
wir haben einen LQ- Gefahrguttransport Land und dann See größer 1000 Punkte. Nach meinem Wissenstand gilt die 1000 Punkte Regel bei einem LQ-Transport nicht. Das Kapitel 1.1.3.6 ADR gilt nicht. Das heißt auch, dass der Fahrer keine ADR-Schein haben muss und auch die Ausrüstung des LKW nicht nach Kapitel 8 erfolgen muss. Die Menge sind 1.2 t. Liege ich richtig ?
Beim anschließenden Seetransport ist das nach meinem Kenntnisstand auch so. Dort gibt es ja keine 1000 P Regel. Nur der LKW muss mit dem Placard LQ auf allen vier Seiten bezettelt werden. Müssen es wirklich alle 4 Seiten sein oder reicht rechts, link und hinten ? Die IMO-Erklärung muss sein. Beförderungspapiere geben wir immer mit.
Viele Grüße WBOA 2
wir haben einen LQ- Gefahrguttransport Land und dann See größer 1000 Punkte. Nach meinem Wissenstand gilt die 1000 Punkte Regel bei einem LQ-Transport nicht. Das Kapitel 1.1.3.6 ADR gilt nicht. Das heißt auch, dass der Fahrer keine ADR-Schein haben muss und auch die Ausrüstung des LKW nicht nach Kapitel 8 erfolgen muss. Die Menge sind 1.2 t. Liege ich richtig ?
Beim anschließenden Seetransport ist das nach meinem Kenntnisstand auch so. Dort gibt es ja keine 1000 P Regel. Nur der LKW muss mit dem Placard LQ auf allen vier Seiten bezettelt werden. Müssen es wirklich alle 4 Seiten sein oder reicht rechts, link und hinten ? Die IMO-Erklärung muss sein. Beförderungspapiere geben wir immer mit.
Viele Grüße WBOA 2