Hallo zusammen,
ich würde mich M.A.T. anschließen, wenn es die Klassifizierungskriterien des ADR nicht erfüllt und nicht namentlich genannt ist, dann ist es auf der Straße kein Gefahrgut. Die Kennzeichnung nach IATA halte ich für unkritisch, da Kennzeichnung nach IATA und eben nicht nach ADR. Aus demselben Grund besteht meiner Ansicht nach auch keine Erfordernis dem Beförderer oder Fahrzeugführer ein brutto-Gewicht mitzuteilen, es ist ja keine ADR-LQ Sendung.
Um unnötige Komplikationen zu vermeiden, würde ich aber eine klarstellende Information in den Papieren angeben, welche diesen Transport begleiten.
LG Phil
Hallo, wieso sollte die id 8000 Gefahrgut beinhalten, dass nach AdR nicht als solches eingestuft wird? Die id800 umfasst einiges an Gefahrgut und ich denke nicht das dies nach ADR kein Gefahrgut wäre?
iata sagt: A112 Consumer commodities may only include substances of Class 2 (non-toxic aerosols only), Class 3 (Packing Group II or III), Division 6.1 (Packing Group III only), UN 3077, UN 3082 and UN 3175, provided such substances do not have a subsidiary risk. Dangerous goods that are forbidden for transport aboard passenger aircraft must not be transported as consumer commodities.
hier werden unterschiedliche UN Nummern zusammengefasst um den Transport etwas zu erleichtern
Lg
Nico