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ID 8000

Geschrieben von: Fuxsism

ID 8000 - 17.09.2021 15:00

Hallo Zusammen,

nur eine kurze Frage:
Muss für eine Beförderung von ID 8000 ein Beförderungspapier ADR erstellt werden?

Würde mich über rasche Hilfe sehr freuen...

LG
Geschrieben von: Gerald

Re: ID 8000 - 17.09.2021 15:27

Hallo Fuxsism
ich würde im Beförderungspapier den Hinweis 'Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1' eintragen!

Wir hatten das Thema schon mal hier im Forum.
Geschrieben von: Fuxsism

Re: ID 8000 - 17.09.2021 15:31

Hey,

ja diesn Thread hatte ich schon gelesen aber irgendwie konnte ich mir da kein abschließendes Urteil draus bilden.
Da ging es ja her um das richtige Bedrucken der Kartons.

Also wird auf jeden Fall eins benötigt ja?
Und einfach ID 8000 als Gefahrgut eingetragen?
Und die Berechnung der Punkte?
Geschrieben von: Gerald

Re: ID 8000 - 17.09.2021 16:31

Hallo Fuxsism,
im ADR gibt es für ID 8000 keinen Eintrag, da musst Du schon einen Fachkundigen fragen. Aber Du kannst es auch unter Kapitel 3.4, den Unterabschnitt 3.4.8.1 nutzen, wo steht: "Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Teils 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sind, dürfen zur Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften mit dem in Abbildung 3.4.8.1 dargestellten Kennzeichen versehen sein." und dann weiter mit der Festlegungen nach Abschnitt 3.4.9 und 3.4.10.

Im Bezug der Kennzeichnung findest Du hier an 15 Stelle ein Beispiel.
Geschrieben von: Claudi

Re: ID 8000 - 23.09.2021 14:02

Ursprünglich geschrieben von: Fuxsism
Hey,

ja diesn Thread hatte ich schon gelesen aber irgendwie konnte ich mir da kein abschließendes Urteil draus bilden.
Da ging es ja her um das richtige Bedrucken der Kartons.

Also wird auf jeden Fall eins benötigt ja?
Und einfach ID 8000 als Gefahrgut eingetragen?
Und die Berechnung der Punkte?


Nein, kein Beförderungspapier nötig, da ID8000 auf der Straße als LQ befördert wird, erkennbar an der LQ-Raute (mit Y drin für den Luftverkehr, ist aber als Straßen-LQ nach ADR 3.4.8 zulässig). Für LQ ist kein Beförderungspapier Straße nötig. Bei LQ werden auch keine Punkte berechnet.

Aber nicht vergessen: schriftliche/ nachweisbare Info an Spedition/ Beförderer über Gefahrgut als LQ + Bruttomasse, da Fahrzeug bei ab 8t LQ-Ware gekennzeichnet werden muss + ebensolche Info an Fahrer bei Verladung.
Geschrieben von: Fuxsism

Re: ID 8000 - 24.09.2021 08:18

Hey Claudi,

vielen Dank!
Das ist doch mal eine verlässliche Aussage auf die man sich beziehen kann.
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 - 24.09.2021 10:10

Ich häng mich da mal mit einer Frage dran. Das ganze geht aber ja nur wenn ich i;einer transportkette befördere? Wenn ich es rein als strassenfracht aufgebe, kann ich’s ja nicht als id 8000 deklarieren, weil das gibts ja nur in der iata.
Lg
Nico
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ID 8000 - 24.09.2021 11:00

Hallo, Nico,
so aus Laiensicht würde ich mich fast zu der Einschätzung versteigen, daß ID 8000 nach ADR gar kein GG ist, weniger noch als 3334. Die Eingangsfrage dann mit Nein beantwortet werden könnte und sich keine weitergehenden Anforderungen ergeben. Oder?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Phi_l

Re: ID 8000 - 24.09.2021 12:02

Hallo zusammen,

ich würde mich M.A.T. anschließen, wenn es die Klassifizierungskriterien des ADR nicht erfüllt und nicht namentlich genannt ist, dann ist es auf der Straße kein Gefahrgut. Die Kennzeichnung nach IATA halte ich für unkritisch, da Kennzeichnung nach IATA und eben nicht nach ADR. Aus demselben Grund besteht meiner Ansicht nach auch keine Erfordernis dem Beförderer oder Fahrzeugführer ein brutto-Gewicht mitzuteilen, es ist ja keine ADR-LQ Sendung.

Um unnötige Komplikationen zu vermeiden, würde ich aber eine klarstellende Information in den Papieren angeben, welche diesen Transport begleiten.

LG Phil
Geschrieben von: Michael

Re: ID 8000 - 24.09.2021 12:15

Bitte Vorsicht!

M.A.T. geht wage davon aus, dass ID8000 nach ADR gar kein Gefahrgut sein könnte!

Die Aussage von Phi_I ist nicht falsch, aber sinnfrei. Natürlich ist, was nach ADR nicht als Gefahrgut eingestuft ist, kein Gefahrgut.

M.A.T. 's Aussagen möchte ich einmal energisch widersprechen. Bitte lest Euch durch, was als ID8000 klassifiziert ist. Druckgaspackungen sind nach meinem Wissen mindestens LQ und somit haben wir die Geschichte mit der Angabe des Bruttogewichtes.
Ich bin keine Luftfracht-Profi und habe nur kurz quer gelesen. Ich finde für ID8000 keine Mengenbegrenzung der Einzelverpackung. Wenn es die wirklich dort nicht gäbe, könnte sogar ID8000 mit Aerosolen über 1l Volumen "richtiges" Gefahrgut sein.

Bitte jeden Einzelfall prüfen und nicht solche pauschalen Aussagen treffen!
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 - 24.09.2021 19:13

Ursprünglich geschrieben von: Phi_l
Hallo zusammen,

ich würde mich M.A.T. anschließen, wenn es die Klassifizierungskriterien des ADR nicht erfüllt und nicht namentlich genannt ist, dann ist es auf der Straße kein Gefahrgut. Die Kennzeichnung nach IATA halte ich für unkritisch, da Kennzeichnung nach IATA und eben nicht nach ADR. Aus demselben Grund besteht meiner Ansicht nach auch keine Erfordernis dem Beförderer oder Fahrzeugführer ein brutto-Gewicht mitzuteilen, es ist ja keine ADR-LQ Sendung.

Um unnötige Komplikationen zu vermeiden, würde ich aber eine klarstellende Information in den Papieren angeben, welche diesen Transport begleiten.

LG Phil


Hallo, wieso sollte die id 8000 Gefahrgut beinhalten, dass nach AdR nicht als solches eingestuft wird? Die id800 umfasst einiges an Gefahrgut und ich denke nicht das dies nach ADR kein Gefahrgut wäre?
iata sagt: A112 Consumer commodities may only include substances of Class 2 (non-toxic aerosols only), Class 3 (Packing Group II or III), Division 6.1 (Packing Group III only), UN 3077, UN 3082 and UN 3175, provided such substances do not have a subsidiary risk. Dangerous goods that are forbidden for transport aboard passenger aircraft must not be transported as consumer commodities.

hier werden unterschiedliche UN Nummern zusammengefasst um den Transport etwas zu erleichtern
Lg
Nico
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 - 24.09.2021 19:16

Ursprünglich geschrieben von: Michael
Bitte Vorsicht!

M.A.T. geht wage davon aus, dass ID8000 nach ADR gar kein Gefahrgut sein könnte!

Die Aussage von Phi_I ist nicht falsch, aber sinnfrei. Natürlich ist, was nach ADR nicht als Gefahrgut eingestuft ist, kein Gefahrgut.

M.A.T. 's Aussagen möchte ich einmal energisch widersprechen. Bitte lest Euch durch, was als ID8000 klassifiziert ist. Druckgaspackungen sind nach meinem Wissen mindestens LQ und somit haben wir die Geschichte mit der Angabe des Bruttogewichtes.
Ich bin keine Luftfracht-Profi und habe nur kurz quer gelesen. Ich finde für ID8000 keine Mengenbegrenzung der Einzelverpackung. Wenn es die wirklich dort nicht gäbe, könnte sogar ID8000 mit Aerosolen über 1l Volumen "richtiges" Gefahrgut sein.

Bitte jeden Einzelfall prüfen und nicht solche pauschalen Aussagen treffen!


Ich habe jetzt leider keine iata bei der Hand weil ich i. Ausland bin, aber soweit ich mich erinnere wird sie Menge je innenverpackung durch die Verpackungsanweisung limitiert.

Lg
nico
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ID 8000 - 25.09.2021 08:14

Hallo, Nico, danke für die sachliche und unaufgeregte Argumentation.
Mein Ausgangspunkt war, daß die Klassifizierung als ID 8000 feststehe und dabei alle anderen UNNR - auch des ADR - ausgeschlossen wurden. Damit entfällt das ADR-Recht. Falls natürlich, wie auch schon von Gerald und Phi_L erwähnt, ein Abgleich der hier unter 8000 eingeordneten Stoffe mit den Klassifizierungskriterien des ADR ergibt, daß es danach ein GG ist, muß die Beförderung auf dem Straßenteil natürlich entsprechend dieser Klassifizierung und den Mengen erfolgen. Was m.E. bedeutete, daß ggf ein ADR-Beförderungspapier mit anderen Angaben als den nach ICAO erforderlich würde. Aber dazu fehlen uns hier die konkreten Informationen.
Gruß und Gesundheit
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: ID 8000 - 26.09.2021 10:58

Hallo Nico,
Du weist ja IATA ist nicht so meine Baustelle, aber Dein Hinweis mit "hier werden unterschiedliche UN Nummern zusammengefasst um den Transport etwas zu erleichtern" ist sehr gut.

Denn jetzt macht der Eintrag in Kapitel 3.4, Unterabschnitt 3.4.8.1 einen Sinn. Und nur wenn ich Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung ein­schließt durchführe, kann ich ID 8000 nutzen, muss aber die entsprechenden Auflagen, wie ich schon in meinen Beitrag geschrieben hatte, einhalten.

Antwort auf
Die ID800 umfasst einiges an Gefahrgut und ich denke nicht das dies nach ADR kein Gefahrgut wäre?


Wenn ich nicht in der Transportkette bin, dann muss ich die einzelnen Gefahrgüter aus der Verpackung ID 8000 trennnen und nach der entsprechend UN-Nummer für diesen Stoff nach Kapitel 3.2 befördern. Kann aber sein, dass vielleicht Stoffe dabei sind, die kein Gefahrgut nach ADR sind.
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 - 27.09.2021 12:17

Hallo Gerald, da ergänzen wir uns ja dann ganz gut, weil ADR ist nicht so me8ne Baustelle cool

Hallo Mat und Gerald und all die anderen heimlichen Mitleser smile

Denkt ihr, das es wirklich Stoffe gibt/geben kann die nach ADR kein Gefahrgut sind aber in die ID 8000 fallen können?
ADR kein GG aber Im Luftverkehr reglementiert fällt mir jetzt spontan nur Un3334 und un3335 ein (und vergesst nicht, ich sitze ohne iata in Griechenland am Pool, bin also für andere un-Nummern offen ) und die gehören in klasse 9 und Klasse 9 ist lt a112 nicht für id8000 zulässig?
Lg
Nico

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Nico,
Du weist ja IATA ist nicht so meine Baustelle, aber Dein Hinweis mit "hier werden unterschiedliche UN Nummern zusammengefasst um den Transport etwas zu erleichtern" ist sehr gut.

Denn jetzt macht der Eintrag in Kapitel 3.4, Unterabschnitt 3.4.8.1 einen Sinn. Und nur wenn ich Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung ein­schließt durchführe, kann ich ID 8000 nutzen, muss aber die entsprechenden Auflagen, wie ich schon in meinen Beitrag geschrieben hatte, einhalten.

Antwort auf
Die ID800 umfasst einiges an Gefahrgut und ich denke nicht das dies nach ADR kein Gefahrgut wäre?


Wenn ich nicht in der Transportkette bin, dann muss ich die einzelnen Gefahrgüter aus der Verpackung ID 8000 trennnen und nach der entsprechend UN-Nummer für diesen Stoff nach Kapitel 3.2 befördern. Kann aber sein, dass vielleicht Stoffe dabei sind, die kein Gefahrgut nach ADR sind.
Geschrieben von: Marco66

Re: ID 8000 - 30.09.2021 08:09

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Denn jetzt macht der Eintrag in Kapitel 3.4, Unterabschnitt 3.4.8.1 einen Sinn. Und nur wenn ich Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung ein­schließt durchführe, kann ich ID 8000 nutzen, muss aber die entsprechenden Auflagen, wie ich schon in meinen Beitrag geschrieben hatte, einhalten.

Antwort auf
Die ID800 umfasst einiges an Gefahrgut und ich denke nicht das dies nach ADR kein Gefahrgut wäre?


Wenn ich nicht in der Transportkette bin, dann muss ich die einzelnen Gefahrgüter aus der Verpackung ID 8000 trennnen und nach der entsprechend UN-Nummer für diesen Stoff nach Kapitel 3.2 befördern. Kann aber sein, dass vielleicht Stoffe dabei sind, die kein Gefahrgut nach ADR sind.


Hallo Gerald
ich bin mir nicht sicher, aber man könnte Deinen Beitrag so verstehen, dass in einer Transportkette ein Gefahrgut im ADR schwächer reguliert werden kann, wenn im laufe der Transportkette eine ID 8000 Einstufung gemacht wird.
Das wäre dann aber nicht korrekt, denn nur stärkere Einstufungen der IATA dürfen im Vorlauf, hier ADR, genutzt werden.
Geschrieben von: Gerald

Re: ID 8000 - 30.09.2021 08:57

Hallo Marco,
Antwort auf
dass in einer Transportkette ein Gefahrgut im ADR schwächer reguliert werden kann, wenn im laufe der Transportkette eine ID 8000 Einstufung gemacht wird.


Ganz so war es nicht gemeint, aber wenn in Transportkette, dann kann ich nach ADR den Absatz 1.1.4.2.1 bzw. den Unterabschnitt 3.4.8.1 nutzen. Je, wie ich es möchte bzw. was opitimal für meinen Zweck ist. Aber eben nicht, wenn ich ID 8000 nur für einen Beförderung nach ADR nutzen möchte, da ID 8000 im ADR eben nicht aufgeführt ist.

"Kann aber sein, dass vielleicht Stoffe dabei sind, die kein Gefahrgut nach ADR sind."

Da ich mir nicht sicher bin, denn IATA ist nicht so meine Baustelle, dass vielleicht es doch einen Stoff bzw. Gemisch gibt, welcher in der IATA, aber eben nicht im ADR steht. Wollte mir einfach diese Option offen halten. Da sollte man schon selbst in das Datensicherheitsblatt für den Stoff bzw. das Gemisch sehen.
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