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Gesamtmenge im Beförderungspapier

Geschrieben von: Antarion

Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 08:42

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Beförderungspapier. Momentan haben wir eine Auflistung nach folgenden 4 Faktoren (fett) plus die Angaben Gewicht, Faktor, Punkte:

UN NUMMER; PROPER SHIPPING NAME; VERPACKUNGSGRUPPE; VERPACKUNGSART; Anzahl; GEWICHT in KG oder L; FAKTOR; PUNKTE

Getrennt nach Verpackungsgruppe und dann die GEsamtpunktzahl je Verpackungsgruppe plus Gesamtpunkzahl nach 1.1.3.6 insgesamt


Nun kam die Überlegung wegen 5.4.1.1.1. f) Darin steht, dass auf dem Beförderungpapier die Gesamtmengen je "UN Nummern, NAME, und VP" aufgelistet werden sollen. Im Grunde haben wir das ja gemacht, aber durch den zusätzlichen Faktor der VERPACKUNGSART kann es nun vorkommen, dass wir 2x die identische UN Nummer etc. haben, aber mit unterschiedlicher Verpackungsart. Deshalb werden dann die beiden nicht zusammengerechnet nach Gesamtmenge sondern eben seperat gelistet (mit Mengen).

Muss also nach unserer kompletten Auflistung noch einmal eine Auflistung kommen wo die Verpackungsart ignoriert wird, damit die Auflistung nach 5.4.1.1.1 f passt? Oder reicht unsere spezifischere Liste aus?


Danke smile

Geschrieben von: DJSMP

Re: Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 09:30

Soll 1.1.3.6 ADR (1000 Punkte-Regel) zur Anwendung kommen?
Geschrieben von: Antarion

Re: Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 09:43

Ja, weisen wir mit aus.
Geschrieben von: StefanMUC1

Re: Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 11:17


Also die Positionen 2x aufzuführen ist m.E. korrekt.

Pos 1........Fass
Pos 2 Kanister

Die Gesamtmenge als Summe muss aber je Beförderungskategorie ausgewiesen werden
5.4.1.1.1. f) Bem2
Geschrieben von: Antarion

Re: Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 12:03

Hier noch ein Ausschnitt eines unserer Papiere:

[verbundenes Bild]

Stellt euch vor, da ist jetzt noch ein Produkt dabei, das:
ebenfalls UN 1263 FARBZUBEHÖRSTOFFE, UMWELTGEFÄHRDEND, 3, III (D/E) ist und auch Beförderungskategorie 3 - aber eben nicht im Kanister sondern im z.B. im Fass. Dann wird das bei uns als extra Zeile geschrieben, da man die Verpackungsarten hier ja nicht zusammenfassen kann.

Jetzt eben noch mal die Frage, ob man wegen dieser Unterscheidung noch mal die komplette zweiseitige Liste drucken muss, wo dann die Mengen Verpackungsartübergreifend zusammengefasst aufgelistet werden, da ja in 5.4.1.1.1 f steht, dass man die Gesamtmenge aufführen muss, nach UN Nummer, Bezeichnung und Verpackungsgruppe (aber eben nicht nach Verpackungsart, welche aber auch irgendwo genannt werden soll)

Einerseits denke ist, wird man so machen müssen, andererseits ist es viel extra Papier und Aufwand, weil man es auch aus der aktuellen Liste theoretisch herauslesen kann.
Geschrieben von: Antarion

Re: Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 12:05

Ursprünglich geschrieben von: StefanMUC1

Also die Positionen 2x aufzuführen ist m.E. korrekt.

Pos 1........Fass
Pos 2 Kanister

Die Gesamtmenge als Summe muss aber je Beförderungskategorie ausgewiesen werden
5.4.1.1.1. f) Bem2


Summe nach Beförderungskategorie haben wir schon im ersten Schritt mit bedacht. Unser Problem hier ist, dass wir auch nach Verpackungsart unterscheiden in dieser Aufteilung. (Siehe Beispiel Post von eben) smile
Geschrieben von: DJSMP

Re: Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 12:55

Wenn 1.1.3.6 angewendet wird und die Menge je Beförderungskategorie aufgeführt ist, ist es nach meiner Auffassung möglich, dass gleiche Gefahrgüter einzeln aufgeführt werden und dann keine Summe je Gefahrgut angegeben ist.

Wenn 1.1.3.6 nicht zur Anwendung kommt, dann ist es für mich rein formaljuristisch ein Verstoß, wenn die Gesamtmenge auf Grund der unterschiedlichen Versandstücke nicht als Gesamtmenge je Gefahrgut (also z.B. je UN-Nummer) angegeben ist, sondern das gleiche Gefahrgut mit Einzelmengen mehrmals auftaucht (z.B. 3 Einträge UN 1263, 3, III mit unterschiedlichen Verpackungen und Mengen). Praktisch stellt sich dann aber die Frage, ob das wirklich jemand bemängeln würde. Kein Speditionssystem bekommt es auf einer Rollkarte hin, dass gleiche Gefahrgüter bei der Menge zusammen gerechnet werden. Das ist immer einzeln ausgewiesen.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 13:00

Ursprünglich geschrieben von: Antarion
Hier noch ein Ausschnitt eines unserer Papiere:

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Falls das nicht nur ein Spielbeispiel war: Es muss nicht die Verpackungsart sondern die Versandstücke angegeben werden. Die Beschreibung der Versandstücke (oder bei dir der Verpackungsart) bei UN 3077 entspricht nicht Kap. 6.1 ADR und ist bei Start in Deutschland nicht Sprache des Versandlandes. Die Reihenfolge der Gefahrgutangaben bei UN 1263 entspricht nicht dem ADR und verspricht ein Bußgeld. Das "umweltgefährdend" darf nicht zwischen Benennung und Gefahrzettelmuster stehen.
Geschrieben von: Antarion

Re: Gesamtmenge im Beförderungspapier - 11.10.2021 13:34

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ursprünglich geschrieben von: Antarion
Hier noch ein Ausschnitt eines unserer Papiere:

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Falls das nicht nur ein Spielbeispiel war: Es muss nicht die Verpackungsart sondern die Versandstücke angegeben werden. Die Beschreibung der Versandstücke (oder bei dir der Verpackungsart) bei UN 3077 entspricht nicht Kap. 6.1 ADR und ist bei Start in Deutschland nicht Sprache des Versandlandes. Die Reihenfolge der Gefahrgutangaben bei UN 1263 entspricht nicht dem ADR und verspricht ein Bußgeld. Das "umweltgefährdend" darf nicht zwischen Benennung und Gefahrzettelmuster stehen.


Ja das mit der Sprache und dem Umweltgefährdend ist uns bewusst (trotzdem Danke), das ganze ist noch im Testsystem und wir basteln gerade an den Papieren. Aber was meinst du mit Versandstücke? Wir haben ja die Anzahl der Versandstücke angegeben "80 Stück in Feinstblechverpackung" bei dem UN3077 Beispiel
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