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Versand von einzelnen Druckgaspackungen

Geschrieben von: Agnes24

Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 21.02.2022 12:27

Hallo,

ich habe zwei Fragen zum Versand von Druckgaspackungen:

- dürfen einzelne Druckgaspackungen zusammen mit anderen Versandstücken auf einer Palette befördert werden? Oder müssen die Druckgaspackungen in einem Karton versandt werden.

- bei LQ/ 3.4.2 steht z.B. das bei der Beförderung von Gegenständen wie Druckgaspackungen oder "Gefäße" klein mit Gas die Verwendung von Innenverpackungen nicht erforderlich ist. Vielleicht kann mir hier jemand ein Beispiel geben was hiermit genau gemeint ist.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße
Agnes 24
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 21.02.2022 13:58

Ursprünglich geschrieben von: Agnes24
Hallo,

ich habe zwei Fragen zum Versand von Druckgaspackungen:

- dürfen einzelne Druckgaspackungen zusammen mit anderen Versandstücken auf einer Palette befördert werden? Oder müssen die Druckgaspackungen in einem Karton versandt werden.


Müssen in einen Karton (Außenverpackung), auf Palette geht nicht - ich kenne dieses Verfahren im Handel, wo Kunden ne Palette mit Säcken/ größeren Gebinden kriegen und dann noch 1,2 Spraydosen dazu, die oben drauf kommen, dann alles einwickeln und raus.
Das geht nicht.

Antwort auf
- bei LQ/ 3.4.2 steht z.B. das bei der Beförderung von Gegenständen wie Druckgaspackungen oder "Gefäße" klein mit Gas die Verwendung von Innenverpackungen nicht erforderlich ist. Vielleicht kann mir hier jemand ein Beispiel geben was hiermit genau gemeint ist.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße
Agnes 24


Du musst die Spraydose im Karton nicht nochmals irgendwo rein packen. UN 1133 Klebstoffe muss z. B. in eine Innenverpackung (Tube, Dose etc.) und diese kommt dann in die Außenverpackung. Spraydosen haben ja quasi die Innenverpackung schon in sich selbst, dürfen also direkt in die Außenverpackung.
Geschrieben von: Wolfgang

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 21.02.2022 15:07

Hallo Gefahrgutgemeinde,

meiner Ansicht nach, kann die Spraydose auf einer Palette (wenn die Palette als Tray unter den Voraussetzungen von 3.4.3 ADR eingesetzt wird) zusammen mit anderen Gütern verpackt transportiert werden.

Freundliche Grüße


Wolfgang
Geschrieben von: Michael

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 21.02.2022 15:12

... solange das max. Gewicht eingehalten wird. Säcke kommen da wohl kaum in Frage, Socken vielleicht...
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 21.02.2022 16:51

Ursprünglich geschrieben von: Wolfgang
Hallo Gefahrgutgemeinde,

meiner Ansicht nach, kann die Spraydose auf einer Palette (wenn die Palette als Tray unter den Voraussetzungen von 3.4.3 ADR eingesetzt wird) zusammen mit anderen Gütern verpackt transportiert werden.

Freundliche Grüße


Wolfgang


Das wäre theoretisch möglich, aber da eine Europalette schon alleine 20-25 kg wiegt, praktisch nicht.

Ja, man könnte also eine kleinere Palette nehmen (z.B. sogenannte Düsseldorfer Paletten) und da nur wenige andere Güter drauf und die Spraydosen, dann alles einwickeln und als "Tray" verkaufen, aber das ist nicht das, was die Leute in der Praxis tun, wenn sie Spraydosen lose auf ne Palette packen.
Geschrieben von: Steff

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 05:39

Guten Tag

Das Heißt für mich wenn ich eine Druckgaspackung (1x 1950) und anderes Service Material (ca. 300kg nicht Gefahrengut) habe, darf ich die nicht in eine Palette Packen?
Geschrieben von: Michael

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 07:12

Bei 20kg max wird das aber auch mit der Düsseldorfer nicht viel werden, was da rauf darf.

Ich habe bisher aber auch noch keine Definition eines Trays gefunden und ähnliche Diskussionen schon mit Kunden erlebt...
Geschrieben von: Michael

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 07:22

Ursprünglich geschrieben von: Steff
Guten Tag

Das Heißt für mich wenn ich eine Druckgaspackung (1x 1950) und anderes Service Material (ca. 300kg nicht Gefahrengut) habe, darf ich die nicht in eine Palette Packen?


Die Dose alleine nicht, wenn Du sie in einen Karton steckst und diesen mit LQ belabelst schon. Wenn dieses Label dann noch sichtbar ist, wenn die Palette ggfs. noch gewickelt ist, ist alles gut. Betonung liegt auf "einen" Karton, dieser muss nicht zugelassen sein, sondern nur stabil.
Geschrieben von: Agnes24

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 08:23

Hallo Claudi,

vielen Dank für die Erklärungen. Genau diese Praxis meine ich...

Herzliche Grüße

Agnes24
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 08:25

Ursprünglich geschrieben von: Michael


Ich habe bisher aber auch noch keine Definition eines Trays gefunden und ähnliche Diskussionen schon mit Kunden erlebt...


Hallo, gefahrgutrechtlich ist Tray = Horde in 1.2.1 zumindest für die Klasse 1 definiert. Soweit ich sehe unterscheidet sich diese Definition nicht wesentlich von dem, was man für andere Güter so sieht.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 08:30

Das sieht nicht jeder so.

Schau mal wie viele Trays es ohne einen Boden gibt, wo einfach nur 6 Stück zusammen durch den Schrumpftunnel gezogen werden.
Geschrieben von: Phi_l

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 09:48

Also ohne Boden wäre es für mich kein Tray, da der Boden ja gerade das einzige ist, was einen Tray ausmacht...
Das ergibt sich für mich einfach aus der Bedeutung des englisch-stämmigen Begriffs, den man einfach in den eigenen Sprachgebrauch mit übernommen hat. Ich schätze man hat auf eine Definition nur deshalb verzichtet, weil es im internationalen Sprachgebrauch eigentlich eindeutig ist.

Vielleicht der Versuch einer Analogie, man kann ja auch nicht sagen: "Bei uns besteht ein "Chair" nur aus 4 runden Stäben, so etwas wie eine Sitzfläche kann man auch weglassen".

LG Phil
Geschrieben von: Michael

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 10:12

Wir haben definitiv Kunden, die Trays ohne Boden versenden. Natürlich auch mit, wobei dann ein Tray auch eine Lage der Europalette darstellen kann, die auf Pappe steht und foliert ist.

Wir haben letztendlich auch bei den Behörden niemanden gefunden, der dagegen sprechen konnte.
Geschrieben von: Wolfgang

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 11:36

Hallo Gefahrgutgemeinde,

bei speziellen Themen wäre ein Bild hilfreich. Zum Beispiel bei dieser Anfrage. Da "Palette" durchaus auch unter 30 kg wiegen kann, sind verschiedene Antworten auf die Fragestellung möglich. Manchmal gilt: "Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Ansonsten sind die Bedingungen für die Anwendung von LQ in 3.4 ADR genau beschrieben.

Freundliche Grüße

Wolfgang
Geschrieben von: Gerald

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 13:35

Hallo M.A.T.,
Antwort auf
gefahrgutrechtlich ist Tray = Horde in 1.2.1 zumindest für die Klasse 1 definiert


Hier muss ich Dir leider wiedersprechen, denn "Horde" gibt es nur bei Klasse 1. Steht auch so im ADR unter Kapitel 1.2: "Ein Blatt aus Metall, Kunststoff, Pappe oder einem anderen geeigneten Werkstoff, das in die Innen-, Zwischen- oder Außenverpackungen eingesetzt und durch das eine kompakte Verstauung in diesen Verpackungen ermöglicht wird."

Das Thema hatten wir schon mal und in meinem Beitrag und dem nachfolgendem Beitrag hatte ich ein Bild angehangen. In in dem Beitrag von Herrn Winklhofer ist ein Bild von Tray!

Eigentlich ist ein Tray eine Art Tablett, und z.b. ein flacher Karton in welchen Geträgedosen stehen, die mit Folie bespannt sind, also man kann auch sagen eine "Dosenpalette“!
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 13:42

Hallo, Gerald,
und wogegen wollen Sie widersprechen?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 14:06

Hallo M.A.T.
Antwort auf
und wogegen wollen Sie widersprechen?


Das Tray = Horde ist!!! der Rest steht in meinem Beitrag!!
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 22.02.2022 14:38

Hallo, Gerald,
dann haben sich wohl alle deutschen und englischen Experten vertan, als sie in der englischen Fassung des ADR etc. "tray" geschrieben haben und in der deutschen Fassung "Horde". Mit Verlaub, ich halte mich da weiterhin an die amtlichen Übersetzungen.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 23.02.2022 07:39

Ein Tray ohne Pappe/ Boden ist kein Tray - ja, ich kenne die Praxis, dass 6 Spraydosen einfach in Folie ein geschrumpft werden (Automobilbereich/ Kfz-Pflege), aber aus meiner Sicht ist dieser Versand falsch.

Wie von Gerald schon verlinkt: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/10548/3

Ich habe mich mit der Tray-Thematik vor längerem mal befasst und das ist meine Erkenntnis:

Im den aktuellen Gefahrgutvorschriften gibt es keine klare Definition von „Tray“. Jedoch geben folgenden Fundstellen Anlass, davon auszugehen, dass die von Michael beschriebene Verpackung aufgrund der fehlenden Unterlage (Pappträger, Schale etc.) kein Tray im Sinne der Gefahrgutvorschriften darstellt und deswegen nicht als zulässige Verpackung für Gefahrgut in begrenzten Mengen angesehen werden kann:

IMDG-Code 3.4.2.2
Mit Ausnahme von Gegenständen der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S können mit Schrumpf- oder Stretchfolie umhüllte Paletten (,,Trays"), die die Bedingungen von 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen, als Außenverpackungen für Gegenstände oder lnnenverpackungen mit gefährlichen Gütern, die nach den Vorschriften dieses Kapitels befördert werden, verwendet werden.

ADR 3.4.3:
[...] sind Trays in Dehn- oder Schrumpffolie [...]

ADR 1997 Randnummer 2201a (3) c) ii)
Im ADR 1997 war die Formulierung zur Verpackung für begrenzte Menge noch etwas klarer als heute. Unter Randnummer 2201a (3) c) ii) lautete die Formulierung „auf Unterlagen mit Schrumpf- oder Dehnfolienverpackungen“.

Daran lässt sich auch erkennen, dass ein Tray eine irgendwie geartete feste Schale, ein Tablett, eine Pappunterlage etc. ist (siehe auch Übersetzung des Begriffes "Tray" als Tablett, Unterlage, Schale, ... . Somit ist „Trays in Dehn- oder Schrumpffolie“ so zu verstehen, dass es sich dabei um eine Kombination aus einer Unterlage und Folie handeln muss. Die auf den Fotos gezeigte Verpackungsvariante weist die Unterlage nicht auf, daher handelt es sich nicht um ein Tray.

Weitere Fundstelle: Österreichischer Gefahrguttransport-Vollzugserlass 2007
zu
1.1.3.4.2 3.
Aus den Bestimmungen über Schrumpf- oder Dehnfolienverpackung ergibt sich, dass mit Dehn- oder Schrumpffolie umgebene Gegenstände bzw. Innenverpackungen auf Unterlagen bzw. Trays zu stellen sind.
Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die genannten Einheiten zusätzlich durch Dehn-/Schrumpffolie mit der Unterlage/dem Tray verbunden sind. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Bestimmungen über die Ladungssicherung, z.B. Sicherung der aus den genannten Einheiten samt Unterlagen/Trays gebildeten Paletteneinheiten mit Dehn- oder Schrumpffolien, bleiben unberührt.


<--- d.h. man könnte die Spraydosen folieren und das Bündel erst dann auf ein Tray stellen.

Fazit: Ein Tray ist irgendeine Unterlage, die bei der Praxis "Spraydosen nur in Folie eingewickelt" fehlt --> also falsch verpackt.
Geschrieben von: Gerald

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 23.02.2022 13:41

Hallo M.A.T.,
Antwort auf
dann haben sich wohl alle deutschen und englischen Experten vertan,


Die Aussage ist im Bezug meines Beitrages schon grenzwertig und man könnte sagen, das .....!! Aber darauf will ich nicht weiter eingehen.

Antwort auf
Mit Verlaub, ich halte mich da weiterhin an die amtlichen Übersetzungen.


Damit meinen Sie also, dass mein ADR keine amtliche Übersetzung ist! Und Sie wissen ja, von welchen Verlag mein ADR ist!

Wie ich schon geschrieben habe, steht der Begriff "Horde" im ADR Abschnitt 1.2.1 "Ein Blatt aus Metall, Kunststoff, Pappe oder einem anderen geeigneten Werkstoff, das in die Innen-, Zwischen- oder Außenverpackungen eingesetzt ..... Damit soll erreicht werden, dass sich der Gegenstand im Bezug Klasse 1 in der Verpackung nicht bewegt oder einander reibt!

Der Begriff "Trays" ist im Abschnitt 1.2.1 nicht genannt, sondern er kommt in der VERPACKUNGSANWEISUNG P003 unter der RR6 vor, aber in der VERPACKUNGSANWEISUNG P207, wo steht: "Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 1950." unter RID- und ADR-spezifische Sondervorschrift für die Verpackung der RR6 steht: "Gegenstände aus Metall der UN-Nummer 1950 dürfen bei der Beförderung als geschlossene Ladung auch wie folgt verpackt werden:
Die Gegenstände müssen auf Trays zu Einheiten zusammengestellt werden und mit einer geeigneten Kunststoffhülle in der richtigen Lage gehalten werden; diese Einheiten müssen auf Paletten in geeigneter Weise gestapelt und gesichert sein."


Interessant ist der Hinweis, dass die Nutzung der RR6 bei UN 1950 nur bei Beförderung als geschlossene Ladung genutzt werden darf.

Also hat Horde und Trays zwei unterschiedliche Bedeutungen.

Da kann ich mich schon den Beitrag von Claudi besser anschließen, in welchen Sie den Begriff Trays sehr gut abgeleitet hat.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand von einzelnen Druckgaspackungen - 23.02.2022 13:46

Hallo, Gerald,
wie schon gesagt, die englische Fassung der Vorschriften (UNECE) spricht in 1.2.1 von Tray, wo die deutsche (amtliche Fassung, macht aber keinen Unterschied) von Horde spricht.
Und daß die Vorschrift das auf die Kl. 1 bezieht heißt ja nicht, daß es nicht auch anderswo so verwendet werden kann. Was gemeint ist, ist eh dasselbe, das haben wir früher schon diskutiert und Phi I weiter oben ja noch mal gesagt.
Einige umschrumpfte Dosen etc alleine sind eben keine Horde und auch kein Tray, weil die stabilisierende Grundplatte fehlt.
Gruß
M.A.T.
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