Ein Tray ohne Pappe/ Boden ist kein Tray - ja, ich kenne die Praxis, dass 6 Spraydosen einfach in Folie ein geschrumpft werden (Automobilbereich/ Kfz-Pflege), aber aus meiner Sicht ist dieser Versand falsch.
Wie von Gerald schon verlinkt:
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/10548/3 Ich habe mich mit der Tray-Thematik vor längerem mal befasst und das ist meine Erkenntnis:
Im den aktuellen Gefahrgutvorschriften gibt es keine klare Definition von „Tray“. Jedoch geben folgenden Fundstellen Anlass, davon auszugehen, dass die von Michael beschriebene Verpackung aufgrund der fehlenden Unterlage (Pappträger, Schale etc.) kein Tray im Sinne der Gefahrgutvorschriften darstellt und deswegen nicht als zulässige Verpackung für Gefahrgut in begrenzten Mengen angesehen werden kann:
IMDG-Code 3.4.2.2
Mit Ausnahme von Gegenständen der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S können mit Schrumpf- oder Stretchfolie umhüllte Paletten (,,Trays"), die die Bedingungen von 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen, als Außenverpackungen für Gegenstände oder lnnenverpackungen mit gefährlichen Gütern, die nach den Vorschriften dieses Kapitels befördert werden, verwendet werden.ADR 3.4.3:
[...] sind Trays in Dehn- oder Schrumpffolie [...]ADR 1997 Randnummer 2201a (3) c) ii)
Im ADR 1997 war die Formulierung zur Verpackung für begrenzte Menge noch etwas klarer als heute. Unter Randnummer 2201a (3) c) ii) lautete die Formulierung
„auf Unterlagen mit Schrumpf- oder Dehnfolienverpackungen“.
Daran lässt sich auch erkennen, dass ein Tray eine irgendwie geartete feste Schale, ein Tablett, eine Pappunterlage etc. ist (siehe auch Übersetzung des Begriffes "Tray" als Tablett, Unterlage, Schale, ... . Somit ist „Trays in Dehn- oder Schrumpffolie“ so zu verstehen, dass es sich dabei um eine Kombination aus einer Unterlage und Folie handeln muss. Die auf den Fotos gezeigte Verpackungsvariante weist die Unterlage nicht auf, daher handelt es sich nicht um ein Tray.
Weitere Fundstelle: Österreichischer Gefahrguttransport-Vollzugserlass 2007
zu
1.1.3.4.2 3.
Aus den Bestimmungen über Schrumpf- oder Dehnfolienverpackung ergibt sich, dass mit Dehn- oder Schrumpffolie umgebene Gegenstände bzw. Innenverpackungen auf Unterlagen bzw. Trays zu stellen sind.
Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die genannten Einheiten zusätzlich durch Dehn-/Schrumpffolie mit der Unterlage/dem Tray verbunden sind. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Bestimmungen über die Ladungssicherung, z.B. Sicherung der aus den genannten Einheiten samt Unterlagen/Trays gebildeten Paletteneinheiten mit Dehn- oder Schrumpffolien, bleiben unberührt.<--- d.h. man könnte die Spraydosen folieren und das Bündel erst dann auf ein Tray stellen.
Fazit: Ein Tray ist irgendeine Unterlage, die bei der Praxis "Spraydosen nur in Folie eingewickelt" fehlt --> also falsch verpackt.