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Versand eines KFZ Stoßfänger

Geschrieben von: Chrisss84

Versand eines KFZ Stoßfänger - 31.05.2022 07:02

Hallo zusammen,

Eine Frage, ich muss einen serienmäßigen Stoßdämpfer, intakt, ohne Mängel, eines Autos, in das Lager des Kunden transportieren lassen.
Die Abholung läuft über die Transportabteilung des Kunden und diese sagte das ist Gefahrgut und muss so deklariert werden.
Nach langer Suche konnte ich es auf UN3164 deklarieren aber ich würde es nach SV283 freistellen, aber ich bekomme weder vom Kunden noch vom Hersteller die nötigen Informationen, die dafür nötig sind.

Wie gesagt es ist ein handelsüblicher Stoßdämpfer, wie er in jedem Auto verbaut ist.

Hat jemand einen Rat, Vorschlag wie ich den Stoßdämpfer richtig deklariere?

Danke euch
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 31.05.2022 07:24

Hallo, Chrisss84
Eventuell können Sie die Freistellung durch die SV 594 nutzen, dazu bräuchten Sie nur die Verpackung (m.E. sollte die Originalverpackung dafür ausreichen). Daß es Gefahrgut ist stimmt ja; evtl. benutzt diese Transportabteilung eine Software, die SVs nicht auswerten kann oder nicht augenfällig macht.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Chrisss84

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 31.05.2022 07:42

Hallo M.A.T.

Das lustige ist, der Stoßdämpfer kam in einer offenen Gitterbox, ohne Gefahrgutdeklarierung.
Der Stoßdämpfer ist, wenn man ihn beim Händler kauft, nur in einem Karton verpackt.
Dann könnte ich den Stoßdämpfer in einen "stabilen" Karton verpacken und unter der SV594 versenden, oder?

Danke dir
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 31.05.2022 07:46

Hallo, Chrisss84
ich dachte natürlich an einen paßgenauen Karton, der ab Werk drum ist. Wenn Sie etwas in der Art haben - widerstandsfähige Außenverpackung - sollte es ok sein. Die bauliche Festigkeit ist ja gegeben. Vielleicht meldet sich noch jemand, der genau diese Dinger öfters versendet.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 31.05.2022 15:16

Hallo Chrisss84,
ich würde mich an den Hersteller wenden, denn der hat auf jedenfall ein Produktedatenblatt, Produkteinformation bzw. technische Information und dann müsste in diesem auch die UN-Nummer stehen.

Geschrieben von: Claudi

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 31.05.2022 20:41

Davon würde ich bei Gegenständen nicht ausgehen, aber dass es UN3164 ist, steht außer Frage.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 01.06.2022 07:24

Ursprünglich geschrieben von: Chrisss84
Hallo zusammen,

Eine Frage, ich muss einen serienmäßigen Stoßdämpfer, intakt, ohne Mängel, eines Autos, in das Lager des Kunden transportieren lassen.
Die Abholung läuft über die Transportabteilung des Kunden und diese sagte das ist Gefahrgut und muss so deklariert werden.
Nach langer Suche konnte ich es auf UN3164 deklarieren aber ich würde es nach SV283 freistellen, aber ich bekomme weder vom Kunden noch vom Hersteller die nötigen Informationen, die dafür nötig sind.

Wie gesagt es ist ein handelsüblicher Stoßdämpfer, wie er in jedem Auto verbaut ist.

Hat jemand einen Rat, Vorschlag wie ich den Stoßdämpfer richtig deklariere?

Danke euch


So lange du keinen Nachweis des Brandtests unter e) der SV 283 hast und dir auch keine Bestätigung der sonstigen Bedingungen unter a)-d) vorliegt, darfst du die SV 283 nicht anwenden.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 01.06.2022 07:32

Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Chrisss84
Eventuell können Sie die Freistellung durch die SV 594 nutzen, dazu bräuchten Sie nur die Verpackung (m.E. sollte die Originalverpackung dafür ausreichen). Daß es Gefahrgut ist stimmt ja; evtl. benutzt diese Transportabteilung eine Software, die SVs nicht auswerten kann oder nicht augenfällig macht.
Gruß
M.A.T.


Die Frage ist, ob die SV 594 für Stoßdämpfer gedacht war. Laut Text spricht da nichts explizit dagegen. Aber warum sollte man dann unter SV 283, in der Stoßdämpfer explizit genannt sind, einen riesen Zirkus mit Brandtest machen, wenn man doch unter SV 594 ganz geschmeidig mit nebulös formulierten Bedingungen "überdimensioniert" in starker Außenverpackung auch raus kommt? Und was ist überdimensioniert? Bei einer großen Maschine, wo sich was mit Druck bewegt, kann ich mir vorstellen, dass da bei Behältern doppelte oder dreifache Sicherheit eingebaut ist. Aber bei einem Stoßdämpfer mit relativ dünner Hülle?
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 01.06.2022 07:38

Ich fand hier ganz interessant, was Kollege aw_ in dem anderen UN 3164-Therad geschrieben hat.

Ursprünglich geschrieben von: aw_
Um nochmal genauer auf die SV594 einzugehen:
Wie bereits erwähnt, müssten technische Dokus her mit den Angaben des Fülldrucks und Prüfdrucks. SV594 wäre anwendbar, wenn eine Überdimensionierung bzgl. der Druckfestigkeit vorausgesetzt ist.
Eine Überdimensionierung liegt vor, wenn die Teile einen deutlich höheren Berstdruck als den Transportdruck aufweisen. Als Beispiel wird bei SV283 für Stoßdämpfer der 5-fache Ladedruck genannt. Somit könnte man das als Grundlage ansehen.
gruss..aw
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 01.06.2022 08:50

Hallo, DJSMP
Zu Ihrer ersten Frage: leider ist mir nicht bekannt, daß der dt. Gesetzgeber irgendwo veröffentlicht hätte, was er bzw. UNECE sich bei diesen beiden SV gedacht hat (auch nicht bei der Änderung 2015). Darum gehe ich erst einmal nach dem Wortlaut. Wenngleich ich Ihre Argumentation aus technischer Sicht verstehe. Für mich hat ein Stoßdämpfer im Gebrauch über mehrere Jahre einen Druckbelastungswechsel, der im unbelasteten Transport wohl nicht erreicht wird. Ich denke auch daran, daß Stoßdämpfer viele Jahre kein Gefahrgut waren, und von Unfällen durch die enthaltenen Gase ist mir auch nichts bekannt. Das Gefährdungspotential sehe ich einfach nicht. Und solange der Gesetzgeber nicht ausschließt, die 594 für die Stoßdämpfer zu nutzen, würde ich sie nutzen zumal sie durch die Verpackung eine Anforderung stellt, die in der 283 nicht enthalten ist.
Vielleicht findet sich in den WP.15-Dokumenten etwas dazu.

Aber wie so oft ist das eine Abwägung, die jeder selbst entscheiden muß.
Schöner Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 01.06.2022 12:20

Da bin ich absolut dabei. Und bezüglich der Überdimensionierung finde ich, wie gesagt, die Argumentation von aw_ sehr sinnvoll. Dann habe ich ja zumindest die technischen Anforderungen der SV 283 sicher gestellt.
Geschrieben von: Chrisss84

Re: Versand eines KFZ Stoßfänger - 01.06.2022 13:03

Hallo zusammen,

Vielen Dank für den regen Austausch.
Ich werde den Stoßdämpfer in eine passende Außenverpackung verpacken und auf den Transportschein als Gefahrgut UN3164 und Beförderung nach Sondervorschrift SV594 deklarieren und das es nicht unter das ADR fällt.

Den Hersteller habe ich kontaktiert und keine Antwort erhalten, das war bevor auch auf den SV594 aufmerksam gemacht wurde.

Danke euch
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