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LQ und UN Kennzeichnung

Geschrieben von: SteffenOmega

LQ und UN Kennzeichnung - 07.06.2022 04:59

Guten Morgen

Hab mal wieder eine Frage wo sich bei uns die Geister scheiden.
Kurz die Situation.:
Wir bekommen vom Hersteller Druckgaspackungen unter 500ml in einem 4G Karton von 12 Dosen und das auf einer Palette, sämtliche Kartons sind mit LQ ausgestattet, da es ja begrenzte Menge ist.
Nun hat unser Mitarbeiter der für die Ausarbeitung der MSDS zuständig ist die Dosen für den Versand zwar unter LQ belassen aber man soll das "UN1950 Aerosole" mit darauf schreiben. Dazu führt er die:" Verpackungsvorschrift 625: „Versandstücke mit diesen Gegenständen sind deutlich mit dem Kennzeichen «UN 1950 AEROSOLE» zu versehen.“" auf.

Meine Frage ist nun liegt er damit richtig? Macht dann der Hersteller es falsch? Oder ist die bei LQ überhaupt nicht notwendig und der Zusatz ist überflüssig.

Ich danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Geschrieben von: Jacob Madsen

Re: LQ und UN Kennzeichnung - 07.06.2022 05:59

Moin SteffenOmega,

der Mitarbeiter für das MSDS liegt nicht richtig.
Schau bitte in Kap. 3.4 ADR, unter Abschnitt 3.4.1 c ADR, nach. Dort steht welche Vorschriften bei der Beförderung als begrenzte Mengen gelten. Und die Sondervorschrift (nicht Verpackungsvorschrift) 625 ist ausgenommen.
Wenn LQ, dann Kennzeichen LQ
Wenn kein LQ, dann Kennzeichen gem. SV 625
Geschrieben von: SteffenOmega

Re: LQ und UN Kennzeichnung - 07.06.2022 07:49

Vielen Dank
das hat mir sehr weitergeholfen
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