Geschrieben von: Christian_Ernst
Petrolkoks (gemahlen) UN 1361, 4.2, II ? - 26.09.2022 14:37
Hallo,
wir sollen bei un sam Standort demnächst Petrolkoks versenden. Das ganze aber nicht stückig, sondern gemahlen. Für mich ist das die UN 1361. Ich habe aber auch schon Sicherheitsdatenblätter gesehen, die Petrolkoksstaub nicht als Gefahrgut einstufen. Das halte ich zumindest für fragwürdig, da von dem gemahlenen (und getrockneten) Petrolkoks durchaus eine Gefahr ausgeht. Unsere Anlagen sind alle entsprechend auch ex. geschützt. Hat da jemande Erfahrungen? Da es die UN 1361 leider 2 mal gibt: Welche Möglichkeit hätte ich hier die Verpackungsgruppe zu definieren (also II oder III)?
Vielen Dank.
wir sollen bei un sam Standort demnächst Petrolkoks versenden. Das ganze aber nicht stückig, sondern gemahlen. Für mich ist das die UN 1361. Ich habe aber auch schon Sicherheitsdatenblätter gesehen, die Petrolkoksstaub nicht als Gefahrgut einstufen. Das halte ich zumindest für fragwürdig, da von dem gemahlenen (und getrockneten) Petrolkoks durchaus eine Gefahr ausgeht. Unsere Anlagen sind alle entsprechend auch ex. geschützt. Hat da jemande Erfahrungen? Da es die UN 1361 leider 2 mal gibt: Welche Möglichkeit hätte ich hier die Verpackungsgruppe zu definieren (also II oder III)?
Vielen Dank.