Geschrieben von: Steff
Beförderung von Gasen - 21.11.2022 09:32
Hallo Zusammen
Kurze Einleitung: Wir als Hydraulik Unternehmen würden gerne Stickstofflaschen (UN1066) mit 20l Inhalt und 200bar Druck zu unseren Baustellen befördern. Da wir aber selbst die Befüllung auf der Baustelle Vornehmen möchte der Monteur die Flasche selbst Transportieren.
Meine Frage muss ich hier eine Freistellung nach 1.1.3.6 anwenden oder gibt es hier eine andere "Handwerkerregelung"?
Fallen unter Abschnitt 1.1.3.1.c) die 450l je Verpackung auch Flaschen? Und sind die 450l der Fassungsraum der Flasche?
Kann mir da jemand auf die Sprünge Hälfen
Danke
Kurze Einleitung: Wir als Hydraulik Unternehmen würden gerne Stickstofflaschen (UN1066) mit 20l Inhalt und 200bar Druck zu unseren Baustellen befördern. Da wir aber selbst die Befüllung auf der Baustelle Vornehmen möchte der Monteur die Flasche selbst Transportieren.
Meine Frage muss ich hier eine Freistellung nach 1.1.3.6 anwenden oder gibt es hier eine andere "Handwerkerregelung"?
Fallen unter Abschnitt 1.1.3.1.c) die 450l je Verpackung auch Flaschen? Und sind die 450l der Fassungsraum der Flasche?
Kann mir da jemand auf die Sprünge Hälfen
Danke