Geschrieben von: Luar
Rücksendungen LiBas über 100 Wh - 24.11.2022 09:29
Hallo zusammen,
wir stehen aktuell vor folgender Herausforderung: Wir möchten sogenannte Powerstations, die unter die UN 3480 fallen und Kapazitäten von 100-2000 Wh aufweisen, vertreiben.
Von der Größe her sprechen wir über 15-50kg, der Großteil davon fällt also unter normalen Paketversand.
Die Voraussetzungen für den Hinweg zum Kunden sind klar (Unterweisung des Packers, geprüfte Verpackung, 9A-Label, Beförderungspapier etc.).
Nun stellt sich aber die Frage, was machen wir, wenn der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und einen solchen Artikel an uns zurück schicken möchte?
Ist das überhaupt ADR-konform möglich? Wir würden dem Kunden natürlich alle notwendigen Infos, ein vorab ausgefülltes Beförderungspapier und bei Bedarf eine geprüfte Verpackung zur Verfügung stellen.
Aber das wirft wieder einige Fragen auf:
- Ist der Kunde dann Absender und muss das Beförderungspapier unterschreiben? Wäre es eine Alternative, wenn wir als Absender auftreten und das Paket an einer anderen Abholadresse (beim Kunden) abholen lassen?
- Wenn der Kunde als Absender/Verpacker fungiert, muss er entsprechend geschult sein. Das ist natürlich illusorisch.
Habt ihr Ideen/Erfahrung zu dem Thema?
Schon mal danke!
wir stehen aktuell vor folgender Herausforderung: Wir möchten sogenannte Powerstations, die unter die UN 3480 fallen und Kapazitäten von 100-2000 Wh aufweisen, vertreiben.
Von der Größe her sprechen wir über 15-50kg, der Großteil davon fällt also unter normalen Paketversand.
Die Voraussetzungen für den Hinweg zum Kunden sind klar (Unterweisung des Packers, geprüfte Verpackung, 9A-Label, Beförderungspapier etc.).
Nun stellt sich aber die Frage, was machen wir, wenn der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und einen solchen Artikel an uns zurück schicken möchte?
Ist das überhaupt ADR-konform möglich? Wir würden dem Kunden natürlich alle notwendigen Infos, ein vorab ausgefülltes Beförderungspapier und bei Bedarf eine geprüfte Verpackung zur Verfügung stellen.
Aber das wirft wieder einige Fragen auf:
- Ist der Kunde dann Absender und muss das Beförderungspapier unterschreiben? Wäre es eine Alternative, wenn wir als Absender auftreten und das Paket an einer anderen Abholadresse (beim Kunden) abholen lassen?
- Wenn der Kunde als Absender/Verpacker fungiert, muss er entsprechend geschult sein. Das ist natürlich illusorisch.
Habt ihr Ideen/Erfahrung zu dem Thema?
Schon mal danke!