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ADR 1.10 - Stückgutversand

Geschrieben von: SGAMP

ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 08:38

Guten Morgen,
ich hoffe ich bin hier mit meinem Anliegen richtig.
Die Suche nach einem Spediteur bzw. einer Kooperation, die Stückguttransporte für Güter mit hohem Gefahrenpotential durchführt, gestaltet sich für mich sehr schwierig.
Ist jemandem ein entsprechender Transportdienstleister bekannt? Über einen Tipp würd ich mich sehr freuen.

Danke.
Geschrieben von: Claudi

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 09:11

Hallo,

ist es eine Sendung > 1000 Punkte? Unter 1000 Punkten muss man, bis auf einige UN-Nummern der Klasse 1, keine zusätzlichen Maßnahmen nach 1.10 ADR ergreifen.

Mich wundert, dass sich die Suche schwierig gestaltet. 1.10 ADR ist jetzt an sich kein Hexenwerk, eher Schreiberei für den Sicherungsplan. Große Speditionen wie Dachser, Schenker müssten sowas ohne Probleme können. Oder auch Regionale Speditionen und Transportunternehmen, die regelmäßig Gefahrgut fahren.
Bei der Stückgutkooperation Online könntest du auch mal anfragen.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 09:13

Hallo und willkommen,
wo genau ist das Problem? Will es niemand machen - kann ich mir nicht so recht vorstellen, denn das ist Tagesgeschäft. Oder paßt der Preis nicht - dann verhandeln. Oder ...?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 10:13

Hallo,

für mich klingt dies so, als ob ein Partner für eine Deutschlandweite Verteilung gesucht wird.

Ich kann mir schon vorstellen, dass derartiges für 1.10-Güter eine Herausforderung darstellen könnte. Derartiges erfordert sicherlich homogene IT und Prozesse.

Bei Stückgutverbünden aus mehreren Gesellschaften kann dies zu Ausschlüssen dieser Transporte führen, auch wenn das auf den ersten Blicken auf den Internetseiten kein Problem zu sein scheint.

Ich würde es dann tatsächlich eher bei Schenker oder Hellmann probieren.

Michael
Geschrieben von: Claudi

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 10:14

Naja, es muss ja schon eine Firma sein, die nen Sicherungsplan hat und irgendwelche geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung gewisser Sicherheit. Wegen 1 Auftrag wird das jetzt keiner von 0 aus dem Boden stampfen, aber größere Firmen sollte sowas bereits haben, weil es im Tagesgeschäft immer vorkommen kann, dass 1.10-Güter dabei sind und das Geschäft sollte man sich dadurch nicht selbst beschneiden.
Geschrieben von: SGAMP

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 10:54

Danke für die grundsätzlichen Ausführungen. Leider ist es so, dass selbst namhafte und große Unternehmen wie Dachser oder die Kooperation IDS Stückguttransporte für Waren mit hohem Gefahrenpotential auch bei größeren Auftragszahlen nicht durchführen.
Geschrieben von: SGAMP

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 10:59

Es will niemand ran. Teilpartien gehen teilweise noch, Stückgutversand wurde uns bislang fast immer abgelehnt. Die einzige Möglichkeit, die ich bis dato gefunden hatte war Schenker. Hier gibt es aber wahrscheinlich ein Problem mit der Auftragsmenge, da die für uns zuständige Niederlassung, nicht die Niederlassung ist, die die Transporte durchführen wird. Besprechungen hierzu stehen noch aus.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 10:59

Zumindest Hellmann fährt, nach meinem Wissensstand, alles, selbst KWKG. Vielleicht sprechen Sie mal mit dem Gb einer der Speditionen - möglicherweise ist die Routine-Auftragsannahme oder ihre Software schlicht überfordert mit diesem Sachverhalt?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: SGAMP

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 11:04

Danke für die Antwort. Schenker habe ich auch bereits identifiziert. Wird aber glaube ich schwierig. Hellmann ist in der System Alliance, die schließen die Transport unter ADR1.10 im Stückgut wieder aus.
Geschrieben von: SGAMP

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 11:07

Ist fast immer über 1000 Punkte. Kleinste Gebindegröße sind 50 kg.
Geschrieben von: Andreas_K

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 14:57

Vielleicht mal bei Alfred Talke anfragen?
Ich weiß allerdings nicht ob die das machen, auf der Homepage werde ich nicht fündig.
Geschrieben von: Gerald

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 11.01.2023 16:35

Hallo,
das ist ja ein ganz interessantes Thema.

Wenn es da jetzt schon Probleme gibt, eine Spedition zu finden. Wie wird das denn ab den 01.01.2025? Denn mit dem Inkrafttreten des ADR 2023 hat sich was im Bezug "Freistellung in Zusammenhang mit Mengen pro Beförderungseinheit nach 1.1.3.6", insbesondre für Klasse 1 geändert. Unter Freistellung nach 1.1.3.6 steht ein Beitrag mit Download von mir.

Ich denke mal, da sollten sich der Personenkreis schon mal Gedanken machen, welchen mit diesen UN-Nummern zu tun hat, dass wäre z.b. Pyrotechniker, wenn Beförderung unter 1000 Punkte und so manche andere Person. Klar ist noch etwas Zeit, aber die Vergeht manchmal Recht schnell. Wobei ich sagen kann, z.b. ein Sicherungsplan ist nun auch kein Hexenwerk, wenn ich mal Claudia zitiere.

Aber man sieht es ja jetzt auch bei der Klassifizierung von Maschinen, Geräten ehemals Unterabschnitt 1.1.3.1b), wo nun mal die Übergangsfrist zum 31.12.2022 abgelaufen ist. In der Gela Heft 12/2022 Seite 31-33 und Heft 1/2023 Seite 26 bis 29 steht ein Beitrag von Prof. Dr. Müller zu diesem Thema.

Hier war aber die Übergangszeit vier Jahre, bei der Änderung in Unterabschnitt 1.1.3.6 im Bezug Klasse 1 sind es nur zwei Jahre!!!

Bei einigen großen Speditionen gibt es meines wissens aus der Schulung viele Sup-Unternehmer, welche sich dann bestimmt bei Kapitel 1.10 schwer tun.
Geschrieben von: Michael

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 12.01.2023 08:00

Hallo,

da müssen im Zweifel einige "Spezialisten" mit Befähigungsschein nun auch einen ADR-Schein für die Transporte in ihrem Sprinter machen. Die sonstigen Anforderungen nach 1.10 dürften für diesen Kreis wohl eher geringere Hürden bedeuten.


Zitat:"Bei einigen großen Speditionen gibt es meines wissens aus der Schulung viele Sup-Unternehmer, welche sich dann bestimmt bei Kapitel 1.10 schwer tun"

Wohl weniger die Schulungen, aber im Stückgutverkehr müssten dann z.B. von den Nahverkehrsfahrzeugen auch die "gesicherten Abstellplätze" aufgesucht werden, also vielmehr auch praktische Herausforderungen die sich für die wenigen Sendungen kaum lohnen.
Geschrieben von: Claudi

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 12.01.2023 08:51

Wenn es kennzeichnungspflichtige Transporte sind, muss in Deutschland sowieso überwacht werden/ gesichert abgestellt werden - ob 1.10 ADR oder nicht, siehe GGVSEB Anlage 2 Nr. 3.3 --> Verweis auf 8.4.1 ADR

Nicht-kennzeichnungspflichtige Transporte unterliegen nicht 1.10 ADR bis auf paar UN-Nummern der Klasse 1 neuerdings, die vermutlich nicht so oft vorkommen um im Logistikalltag ein Problem darzustellen.

Es gibt keinen Grund, sich mit 1.10 ADR schwer zu tun - man muss es nur regeln.
Dann werden 1.10-Güter halt nicht übers WE vorgeladen und irgendwo im nirgendwo abgestellt sonder direkt zugestellt. Während der normalen Pausen tagsüber ist eine Überwachung auch durch das Fahrpersonal auf einem normalen Rastplatz möglich und das darf auch mal kurz auf Klo gehen.
Geschrieben von: Gerald

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 12.01.2023 09:52

Hallo Claudi,
Antwort auf
Nicht-kennzeichnungspflichtige Transporte unterliegen nicht 1.10 ADR bis auf paar UN-Nummern der Klasse 1 neuerdings, die vermutlich nicht so oft vorkommen um im Logistikalltag ein Problem darzustellen.


Da muss ich Dir leider wiedersprechen! Sieh mal in meinen Link zu der Datei "Freistellung nach 1.1.3.6" rein, da findest Du auf Seite 3 und 4 die UN-Nummern, welche es ab den 01.01.2025 betreffen wird. Das sind schon dann die überwiegende Anzahl der Klasse 1 bis auf wenige Ausnahmen, welche UN-Nummern das sind, habe ich bis jetzt noch nicht rausgesucht, aber viele werden es nicht mehr sein.

Und es geht nicht nur um die Überwachung, es sind schon ein paar Dinge (ein Auszug steht auf Seite 4) mehr. Aber so schlimm ist es nun auch wiede nicht.
Geschrieben von: Claudi

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 12.01.2023 10:14

Dass es nur um Überwachung ginge, habe ich nicht geschrieben.

Vielmehr hat man das Überwachungsthema in D unabhängig von 1.10 ADR sowieso bei Kennzeichnungspflicht, d.h. Abstellung/ Überwachung ist unabhängig von 1.10 ADR ein Thema (wenn ggf. auch nicht flächendeckend bekannt).

Ja, ab 2025 betrifft 1.1.3.6 + 1.10 ADR die Klasse 1 komplett, außer bei 1.4 - dort nur UN 0104, 0237, 0255, 0267, 0289, 0361, 0365, 0366, 0440, 0441, 0455, 0456, 0500, 0512 und 0513.

Weitere 1.10-Themen wie Prüfung Personal, Legitimierung der Fahrer/ Sendungen/ Abholungen, Schutz von Informationen/ Daten, Fahrweg, Diebstahlsicherung am Fahrzeug... ... ... alles machbar, da im ADR keine konkreten Vorgaben, vieles sollte in vernünftigen Firmen sowieso vorhanden sein.
Und dann stellt man das alles in einem Sicherungsplan dar. Keine Zertifizierung, keine Prüfung des Inhalts.
Geschrieben von: rtjum

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 12:12

und genau dieses ganze Brimborium führt dazu, dass die meisten Speditionen, deren Prozesse ja mittlerweile auch durchgängig "industrialisiert" sind, 1.10 ausschließen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag den bezahlen wollen die Kunden das ja nicht.
Geschrieben von: Michael

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 12:18

Gut gesagt, genau so ist es.

Solange keine Beförderungspflicht besteht, kann das auch das Unternehmen / Netzwerk für sich entscheiden.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 12:30

Hallo, interessant, daß also Speditionen freiwillig ungefähr 1/3 aller Gefahrgüter vom Transport ausschließen, weil die automatisierte Verwaltung nicht imstande ist, diese Anforderungen (Und so wild sind die nicht, denn es betrifft hauptsächlich die interne kommunikative Vorsorge / Orga und weniger die konkrete Transportabwicklung. Gut, Parküberwachung und Fahrerkommunikation sind wohl eine Herausforderung.) sauber abzubilden. Zumal auf dem Markt angebotene Datensätze die notwendige Information ohnehin schon enthalten; es muß also niemand beim Auftrag erst noch 1.10.3.1.2 durchfieseln. Der Sicherungsplan muß ja auch nur einmal erstellt werden und gilt dann für alle Gefahrgüter. Wobei ich nicht so verstanden werden will als hielte ich 1.10 für sinnvoll! Das tue ich keineswegs, auch weil ich die Genese kenne und das häufige Nichtinteresse bei Kontrollorganen mitbekomme. Es ist halt nur geltendes Recht, wie auch immer zustandegebracht.
Wie solche Speditionen dann mit dem Lieferkettengesetz umgehen wäre eine naheliegende Frage.
Danke für die Info. Ich hätte gedacht, daß der Wettbewerb um Kunden doch heftiger ist.
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 12:38

1/3 der Gefahrgüter bedeutet ja nicht, dass es auch 1/3 aller Gefahrgutsendungen sind.

Wenn dann Gefahrgut nur 5-10% aller Sendungen in einem Netzwerk ausmacht, kannst Du den potentiellen Anteil ausrechnen...

Und die von Claudi erwähnten "machbaren" Punkte muss man auch mit den in diesem Gewerbe herrschenden Umstände relativieren.

Prüfung Personal bei ständig wechselnden Umschlagspersonal ist vom Aufwand auch nicht zu unterschätzen.

In dem mir die Brötchen gebenden Unternehmen transportieren wie diese Sendungen zwischen den Niederlassungen, aber im angeschlossenen Netzwerk halt nicht.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 12:48

Ursprünglich geschrieben von: Michael


Prüfung Personal bei ständig wechselnden Umschlagspersonal ist vom Aufwand auch nicht zu unterschätzen.


Hallo, ja, wenn man Personal als zu kostenminimierenden Faktor und nicht als Investition sieht, dann ist das eine Konsequenz. Die Firmen, für die Kl. 1 bzw. 7 gefahren werden, haben sehr geringe Fluktuation und praktisch keine nennenswerten Unfälle. Es geht also.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 13:38

Hallo SGAMP,
Antwort auf
Die Suche nach einem Spediteur bzw. einer Kooperation, die Stückguttransporte für Güter mit hohem Gefahrenpotential durchführt,


Es schein wohl wirklich so zu sein, dass es hier Probleme gibt. Ich sende Dir dann noch eine private Nachricht, ich denke mal der Chef kann Dir vielleicht für den Ein oder anderen Fall helfen.

Wenn ich so die anderen Beiträge zu dem Thema lese, da kann man schon auf komische Ideen kommen. Auch wenn Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential befördert werden muss, dann hat das schon einen Grund. Denn Erstens braucht jemand diese Güter um diese zu verwenden oder zu bearbeiten, und einen Kundenstamm wird es schon geben. Und warum bestimmte gefährliche Güter als
Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential eingestuft sind, da brauchen wir nur mal in die verschiedensten Anschläge in den verschiedensten Ländern sehen.

Nehmen wir mal die Entwicklung bei der Vermarktung z.b. bei Wasserstoffperoxid-Lösungen; von Ammoniumnitrat mit einem Strickstoffgehalt im Verhältnis zum Ammoniumnitrat über 16%; von Aceton u.ä. nach dem es den ein oder andere Anschlag gegeben hat. Erst standen diese Stoffe teilweise in der ChemVerbotsV, hat aber nicht so funktionier und nun stehen sie in Ausgangsstoffgesetz vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2678), welches den Bezug zur Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe herstellt, die Stoffe selbst stehen im Anhang 1.

Dem letzten Beitrag von M.A.T. unter #34258 13.01.2023 13:48 kann ich nicht weiter hinzufügen, weil ich es genau so sehe.

Mich persönlich hat es schon nachdenklich gestimmt, als ich in der Ausbildung erfahren habe, dass so manche grosse Spedition die Beförderung fast nur mit Supunternehmern abwickelt, obwohl auf den Fahrzeugen der Name der Spedition steht und nicht der Name des Supunternehmers!!!
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 13:49

Hallo, Gerald,
nur zwei Sätze weil eigentlich etwas neben der Frage: das wahrscheinlich inländisch meistbeförderte GG neben Heizöl ist 1203, und hat hohes Gefahrenpotential (ich nenn' die Terrorgüter).
Ich habe zum Glück noch von keinem Anschlag damit gehört.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 13:56

Aus der Praxis kann ich sagen: Fuhrunternehmen, die UN1203 fahren, haben Sicherungspläne - zumindest die, die ich kenne.
Geschrieben von: Michael

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 13.01.2023 14:07

Im Stückgut ist UN1203 doch kein Gut mit hohem Gefahrenpotential und wird in diversen Kanistergrößen bis hin zum 200l Fass regelmässig transportiert.

Im Bereich der Tanktransporte wird es zu 95 Prozent direkt von A (Raffinierie) nach B (Tankstelle) gefahren. Auf langen Strecken muss mit Bahn transportiert werden. Daher ist von Hause aus schon ein guter Schutz geboten.

War es nicht auch so, dass die Fahrzeuge einen von außen betätigbaren Notschalter haben müssen? Das macht es für Terroristen alles nicht einfacher...


Dennoch: Toi, Toi, Toi!
Geschrieben von: Claudi

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 14.01.2023 11:15

Ich ging von TKW aus...

Wie kommt denn Benzin vom Tanklager zur Tankstelle? Mit Fuhrunternehmen in TKW. Das sind zumeist derartige TKW, die nicht §§35gg unterliegen aufgrund erhöhter Wandstärke etc. - oder man fährt mit Allgemeinverfügung.
Was es hier eigentlich nicht gibt sind lange Abstellungen außer man mächte Freitag/ Samstag vorladen für Montag - das geht dann nicht oder man muss das Fahrzeug sichern. Wobei das auch für für leere ungereinigte Benzin-TKW gilt...
Auch auf der Bahn gibt es Halte (z. B. weil ICE vorbei muss) oder Abstellungen beim Rangieren - auch alles 1.10-relevant.

Ja, TKW für Benzin sind Typ-FL und haben einen Notaus-Schalter. Der muss allerdings nicht außen sein, sondern mind. 1 im Fahrerhaus. Wenn weitere optionale Notausschalter außen sind (einer außen ist üblich), müssen diese funktionieren.

Das hält jetzt aber auch keine Terroristen ab, wenn wenn man den Schalter erneut betätigt, geht die Elektrik wieder an. Man kann z. B. weiterhin das Fahrzeug komplett übernehmen und als rollende Bombe gebrauchen, den Tank durch Sprengstoff beschädigen und Brand/ Explosion hervorrufen etc.
Geschrieben von: Gerald

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 14.01.2023 14:53

Hallo Claudi,
ist alles schön erklärt.

Es geht ja bei Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential nicht nur um Anschläge, klar hat uns der 11. September 2001 gezeigt, mit was man in der jetzigen Zeit rechnen muss. Aber es geht ja auch darum, dass Unfälle bzw. gefährliche Zwischenfälle bei Möglichkeit ausgeschlossen werden, und sollte es trotzdem dazu kommen, dass dann richtig gehandelt wird, um größeren Schaden zu vermeiden.

@M.A.T.
Antwort auf
Ich habe zum Glück noch von keinem Anschlag damit gehört.


Auch wenn Du davon nichts gehört hast, hat es sowas schon gegeben. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, aber wenn Du Mister Google fragst, wirst Du es finden.

Ich habe mittlerweile gelernt, dass man manchmal etwas vorsichtiger sein muss, vor allen wenn man im Internet unterwegs ist.

Wir hatten schon mal ein ähnliches Thema hier, und da ein alter Bekannter, welchen ich sehr geschätzt habe, von uns eine kleine "Hintergrund-Ergänzung" geschrieben, welche ich sehr treffend finde.

Geschrieben von: Claudi

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 15.01.2023 09:51

Es ist ja immer nur eine Frage, wieviel kriminelle Energie aufgebracht werden muss, um etwas zu erreichen. Verhindern geht nur so lange, bis jemand einen Weg findet, etwas doch zu tun.

Ob es die Beschaffung von Chemikalien zum Bau von Waffen, Bomben, ... ist, die Nutzung eines Fahrzeuges als rollende Bombe (https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_auf_die_Al-Ghriba-Synagoge_2002) - man kann es erschweren, damit vielleicht der "08/15-Möchtegern-Terrorist" Pläne nicht umsetzen kann.
Wobei man auch mit nicht-1.10-Gütern ziemlichen Schaden anrichten kann denke ich. Gut, in D haben wir noch die Chemikalienverbotsverordnung, die Privatleuten den legalen Zugang zu gewissen Substanzen verwehrt.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 15.01.2023 10:01

Hallo, Gerald,
ich sehe es auch so, daß Details für öffentliche Diskussion eher nicht ratsam sind.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand - 16.01.2023 06:31

Es geht ja langsam auch sehr am Thema vorbei. Es ging um 1.10 im Stückgutversand bzw. die Bereitschaft von Unternehmen/Verbünden dieses transportieren zu wollen.
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