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IBC befüllt mit abgelaufener Frist

Geschrieben von: mawada

IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 17.01.2023 13:20

Hallo!
Ich habe einen befüllten Kombinations - IBC mit Gefahrgut. Der IBC wurde zuletzt im Juni 2020 von einem Rekonditionierer geprüft. Der IBC ist insgesamt auch noch nicht über die 5 Jahre ab Herstelldatum drüber. Der IBC soll nächste Woche versandt werden.
Nach 4.1.2.2 kann ich den IBC höchstens 3 Monate nach abgelaufener Prüffrist noch versenden. Für den Fall habe ich in 5.4 nichts gefunden, dass man noch einen gesonderten Vermerk ins Beförderungspapier schreiben muss.
Sehe ich das richtig?
Danke im Voraus.
MfG
mawada
Geschrieben von: M.A.T.

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 17.01.2023 13:45

Hallo, sprechen Sie von 4.1.2.2 b)? Sind denn deren Bedingungen erfüllt? Juni plus 6 ergibt für mich Dezember 2022, also jetzt nicht mehr möglich.
Für das BP gilt 5.4.1.1.11.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 17.01.2023 14:02

Ende Dezember wäre die 2,5-Jahresfrist zu ende. Die 3 Monate rechnet er ab dann (also bis Ende März)
Geschrieben von: M.A.T.

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 17.01.2023 14:03

Hallo, Michael,
da haben Sie natürlich Recht und ich nen Knoten im Gehirn. Dann greift der BP-Eintrag ja.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: ATHI

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 17.01.2023 14:07

Moin, gem. 6.5.4 in Abständen von max. 2,5 Jahren zu prüfen. + 3 Monate dann müsste das doch passen.
Und dann wie beschrieben im Beförderungspapier die Angaben nach 5.4.1.1.11
Geschrieben von: mawada

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 17.01.2023 16:29

In 5.4.1.1.11 gibt es nur die Anmerkung BEFÖRDERUNG NACH UNTERABSCHNITT 4.1.2.2. b).
Dort geht es aber um die Rücksendung gefährlicher Güter oder Rückstände zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung oder Wiederverwertung.
Geschrieben von: ATHI

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 18.01.2023 06:15

Ursprünglich geschrieben von: mawada
In 5.4.1.1.11 gibt es nur die Anmerkung BEFÖRDERUNG NACH UNTERABSCHNITT 4.1.2.2. b).
Dort geht es aber um die Rücksendung gefährlicher Güter oder Rückstände zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung oder Wiederverwertung.


Moin, stimmt. Dann ist m.E. kein Eintrag ins Beförderungspapier notwendig.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 18.01.2023 07:45

Ist natürlich gut, wenn alle relevanten Informationen gleich am Anfang vorliegern.
M.A.T.
Geschrieben von: mawada

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist - 18.01.2023 14:57

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe den Versand ohne Zusatzangabe im Beförderungspapier veranlasst. Der IBC ist jetzt einen Monat über der Frist gewesen. Sollte passen.
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