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Umweltgefährdend und LQ

Geschrieben von: drstraleman

Umweltgefährdend und LQ - 24.01.2023 12:09

Hallo liebes Forum.

ich habe da eine Frage bezüglich Umweltgefährdend und begrenzte Menge.

Wenn ein Versender seine begrenzte Menge als Umweltgefährdend ausgibt, muss dann die Kennzeichnung auch so erfolgen?

Gruß
drstraleman
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Umweltgefährdend und LQ - 24.01.2023 12:32

Hallo, ich denke, das ergibt sich aus der Auflistung in 3.4.1 und ggf. aus 5.2.1.8.1.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Umweltgefährdend und LQ - 24.01.2023 13:01

Was also heißt: nein, muss er nicht.

In 3.4.1 wird 5.2.1.8.1 nicht aufgeführt, daher kein Fisch&Baum-Kennzeichen nötig, es wird nur die LQ-Raute gekennzeichnet.
Anders herum könnte man auch noch zum Ergebnis kommen: bei Gebinden bis 5 l/kg kann das Fisch&Baum-Kennzeichen weggelassen werden - selbst wenn die Ware nicht als LQ verpackt/ versendet wird.

Da bei LQ kein Beförderungspapier nötig ist, taucht auch da das Wort "umweltgefährdend" nicht auf.

Was, wenn der Fisch&Baum doch geklebt wird?
In Deutschland sagt die RSEB dazu:
3-15 Sofern Versandstücke zusätzlich zu dem in Abschnitt 3.4.7 oder 3.4.8 geforderten Kennzeichen mit den jeweils zutreffenden Gefahrzetteln oder auch anderen zutreffenden gefahrgutbezogenen Aufschriften (z. B. aus Kapitel 3.3 Sondervorschrift 625) versehen sind, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG).
Geschrieben von: Gerald

Re: Umweltgefährdend und LQ - 24.01.2023 13:10

Hallo,
ich war gerade beim Schreiben, aber Claudi war etwas schneller und im Prinzip hat Sie das Gleiche geschrieben, wie ich es schon formuliert hatte.

Sie mal in Kapitel 3.4 nach, da habe ich aufgelistet, was bei Nutzung Kapitel 3.4 zu beachten ist. Im Bezug Umwältgefährdend sehe ich es genau so, wie claudi.
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