Geschrieben von: Heinz_H
Auflaufgebremster Anhänger - 29.01.2023 09:02
Hallo,
ich habe mehrere Fragen an die Fachleute und es wäre nett wenn ihr euch die Zeit nehmt .
Im Anhang ein Photo.
Auflaufgebremster Anh. fest verbundenes Behältnis.
Meine Frage ist darf der so genutzt werden ? . War das nicht so privat Personen 60 Ltr bzw max 240 Ltr ? und wenn ich z.B Landwirt bin oder Handwerker zu meiner Arbeitsstelle muss max 450 Ltr.( pro Behältnis) Handwerkerregel insgesamt unter 1000 Punkte befördern darf. ( Orange Warntafeln müssen verbaut sein , ADR Schein braucht der Fahrer nicht)
Wenn es eine lösbare Verbindung ist (z.B. Spannschlösser ) dann zählt es als Ladung.
ADR Zulassung gibt es bei Auflaufgebremsten Anh. ja nicht.
Ist das so korrekt???
Netten Gruß Heinz

ich habe mehrere Fragen an die Fachleute und es wäre nett wenn ihr euch die Zeit nehmt .
Im Anhang ein Photo.
Auflaufgebremster Anh. fest verbundenes Behältnis.
Meine Frage ist darf der so genutzt werden ? . War das nicht so privat Personen 60 Ltr bzw max 240 Ltr ? und wenn ich z.B Landwirt bin oder Handwerker zu meiner Arbeitsstelle muss max 450 Ltr.( pro Behältnis) Handwerkerregel insgesamt unter 1000 Punkte befördern darf. ( Orange Warntafeln müssen verbaut sein , ADR Schein braucht der Fahrer nicht)
Wenn es eine lösbare Verbindung ist (z.B. Spannschlösser ) dann zählt es als Ladung.
ADR Zulassung gibt es bei Auflaufgebremsten Anh. ja nicht.
Ist das so korrekt???
Netten Gruß Heinz