Hallo Andreas,
besten Dank für Deine Informationen. Es ist immer schwer, eine Antwort zu schreiben, wenn man nicht weiß, welche Kenntnisse der Fragender hat.
„ich gehe mal von aus, dass Du zu mindestens schon mal eine Schulung nach ADR absolviert hast“
Ja, ich habe meinen ersten Gefahrgutfahrerlehrgang 1993 absolviert, und im gleichen Jahr auch den Gefahrgutausbilderlehrgang. Und bin seit dieser Zeit in der Gefahrgutausbildung tätig, habe aber zwischen durch mal einen längeren Zeitraum ausgesetzt, aber meine Berechtigungen durch die Teilnahme an Wiederholungslehrgängen behalten. Richtig eingestiegen bin ich wieder 2006 und das bis heute. Manchmal frage ich mich schon, wo ist die Zeit hin.
Ich muss aber zugeben, dass meine Ausbildung zum Ausbilder mit den entsprechenden Weiterbildungslehrgängen schon eine besonders gute war, welche ich auch nicht müssen möchte. Damals gab es noch das Rn-Nummernsystem im ADR, aber es gab da einen Ausbilder der uns Teilnehmern, dass sehr gut erklärt hat, und ich somit lese ich das ADR, jetzt haben wir zwar kein Rn-Nummernsystem mehr, es geht nach Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt und Absatz, wie vielleicht andere einen spannenden Krimi.
Ich führe als externer Referent für einen Lehrgangsträger mittlerweile auch Gb-Lehrgänge (seit 2011) durch, und da versuche ich, gleich am Anfang, den Teilnehmern den Umgang mit dem ADR zu erklären. Denn das A und O für die Vorbereitung auf die Prüfung bei der IHK am Anschluss des Lehrgangs ist nun mal, wo steht im ADR was geschrieben, und wie gehe ich an die Lösung ran. Klar, wenn dieser Grundstein gelegt ist, dann kann ich im Lehrgang mit den Teilnehmern in aller Ruhe die einzelnen Teile besprechen. Der Rest mit dem Umgang kommt da eh in der Praxis.
Ich hätte auch kein Problem damit, mit Interessenten, welche gerade Ihren Gb-Lehrgang absolviert haben, und vielleicht noch nicht so richtig fit sind, an einem Tag mein Wissen mal weiter zu geben, denn irgend mal kommt die Zeit, wo ich mich zur Ruhe setze, obwohl ich die Ruhesetzung schon lange erreicht habe. Muss aber sagen, bei mir ist das Gefahrgutrecht mehr Hobby, andere haben vielleicht andere Hobbys! Ich hoffe, dass ich den Tag noch sehr lange rausschieben kann, wenn ich mit der Gefahrgutausbildung aufhöre. Und ich bin ja auch Lehrgangsveranstalter nach Sprengstoffrecht.
Mein Beitrag war als Hilfestellung gedacht, auch was ich zum Thema Nachweis gesagt habe. Ich hatte eben zu meiner Zeit eine Topp Ausbildung, und gebe hier im Forum, eben schon manchmal Tipps weiter, welche ich damals auch erhalten habe.
Ich wünsche Dir für Deine Tätigkeit alles Gute, und das ADR und die damit verbunden rechtlichen Bestimmungen sind nun mal kein Hexenwerk. Und wenn Du mal eine Frage hast, dann kannst Du mir auch eine private Nachricht senden.