Geschrieben von: ralfgrahneis19
Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 06:49
Moin zusammen,
beim Entsorgen von Abfall-Druckgaspackungen (werden bei uns in blauen, belüfteten Fässern incl. einer Schicht Ölbindemittel am Boden gesammelt) muss ja sichergestellt werden, dass die zu entsorgenden Druckgaspackungen nicht undicht bzw. und / oder stark verformt sind.
Jetzt meine Frage(n): Was gilt als starke Verformung, bzw. wer und wie stellt eine "Undichtheit" fest?
Die blauen Fässer müssen ja mindestens der VG II entsprechen und dürfen nach Ablauf (5 Jahre nach Herstellungsdatum) nicht mehr zum Sammeln der Abfall-Druckgaspackungen verwendet werden, sehe ich das richtig?
Danke für eure Antworten im voraus.
Gruß
Ralf
beim Entsorgen von Abfall-Druckgaspackungen (werden bei uns in blauen, belüfteten Fässern incl. einer Schicht Ölbindemittel am Boden gesammelt) muss ja sichergestellt werden, dass die zu entsorgenden Druckgaspackungen nicht undicht bzw. und / oder stark verformt sind.
Jetzt meine Frage(n): Was gilt als starke Verformung, bzw. wer und wie stellt eine "Undichtheit" fest?
Die blauen Fässer müssen ja mindestens der VG II entsprechen und dürfen nach Ablauf (5 Jahre nach Herstellungsdatum) nicht mehr zum Sammeln der Abfall-Druckgaspackungen verwendet werden, sehe ich das richtig?
Danke für eure Antworten im voraus.
Gruß
Ralf