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Abfall-Druckgaspackungen

Geschrieben von: ralfgrahneis19

Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 06:49

Moin zusammen,

beim Entsorgen von Abfall-Druckgaspackungen (werden bei uns in blauen, belüfteten Fässern incl. einer Schicht Ölbindemittel am Boden gesammelt) muss ja sichergestellt werden, dass die zu entsorgenden Druckgaspackungen nicht undicht bzw. und / oder stark verformt sind.

Jetzt meine Frage(n): Was gilt als starke Verformung, bzw. wer und wie stellt eine "Undichtheit" fest?

Die blauen Fässer müssen ja mindestens der VG II entsprechen und dürfen nach Ablauf (5 Jahre nach Herstellungsdatum) nicht mehr zum Sammeln der Abfall-Druckgaspackungen verwendet werden, sehe ich das richtig?

Danke für eure Antworten im voraus.

Gruß
Ralf
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 06:55

Hallo, Herr Grahneis,
schauen Sie mal in den entsprechenden LBA-Leitfaden. Ich finde den recht hilfreich.
Merke gerade, daß der dortige Link keine Hinweise auf die wichtigen Anhänge enthält - die Seiten sind leider wenig übersichtlich. Darum hier eine bessere Fundstelle.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 06:59

Hi, mangels Zeit schon mal eine Teilantwort:

Antwort auf
Die blauen Fässer müssen ja mindestens der VG II entsprechen und dürfen nach Ablauf (5 Jahre nach Herstellungsdatum) nicht mehr zum Sammeln der Abfall-Druckgaspackungen verwendet werden, sehe ich das richtig?


Nein, üblicherweise nicht, weil nach P207 b) verpackt wird (das ist zwar ein Fass, aber gleichzeit eine starre Außenverpackung aus einem anderen Werkstoff als Pappe...) - Die Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 (Bauartzulassung) müssen nicht erfüllt werden und die Fässer müssen auch nicht VG II erfüllen.

5 Jahre Verwendungsdauer? - Was meinen die Kollegen?
Geschrieben von: ralfgrahneis19

Re: Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 07:14

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten, hat mir schon mal sehr geholfen. Die starre Aussenverpackung bei der 207 b) hab´ ich da wohl übersehen :-))

Gruß
Ralf
Geschrieben von: Gerald

Re: Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 10:24

Hallo Claudi,
Antwort auf
Was meinen die Kollegen?


Sehe ich ebenso!

@Ralf

Sieh mal unter Entsorgung von Druckgaspackungen nach, da hatten wir schon mal das Thema. Da sind Beispele und Hinweise im Bezug der Verpackungsanweisung P207 enthalten.

Hier noch ein paar Beispiele für zugelassene Verpackungen für sollche Zwecke:

Denios oder

CEMO Spraydosen-Sammelbehälter oder

Entsorgung gebrauchter Aerosoldosen von Axel Breuer.

Geschrieben von: Claudi

Re: Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 11:26

Darf jetzt die starre Außenverpackung, die oft ein Kunststofffass (mit Löchern) ist, älter als 5 Jahre sein oder greift 4.1.1.15 ADR trotzdem noch?
Geschrieben von: Gerald

Re: Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 11:36

Hallo Claudi,
Antwort auf
älter als 5 Jahre sein oder greift 4.1.1.15 ADR trotzdem noch?


Wenn ich die P207 richtig lese, dann braucht der Unterabschnitt 4.1.1.3 nicht eingehalten werden, und damit auch keine Prüfung bzw. Kennzeichnung und somit ist meine Meinung, greift der Unterabschnitt 4.1.1.15 nicht.
Geschrieben von: Claudi

Re: Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 11:41

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Claudi,
Antwort auf
älter als 5 Jahre sein oder greift 4.1.1.15 ADR trotzdem noch?


Wenn ich die P207 richtig lese, dann braucht der Unterabschnitt 4.1.1.3 nicht eingehalten werden, und damit auch keine Prüfung bzw. Kennzeichnung und somit ist meine Meinung, greift der Unterabschnitt 4.1.1.15 nicht.


Würde ich auch denken, da z. B. Innenverpackungen aus Kunststoff (die ja bekanntlich auch keine Zulassung benötigen) auch keine max. Verwendungsdauer haben...
Geschrieben von: ralfgrahneis19

Re: Abfall-Druckgaspackungen - 09.05.2023 13:41

@ Claudi, Gerald => vielen Dank nochmals für die Erläuterungen / Links.

Gruß und schönen Nachmittag
Ralf
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