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P006 - Erläuterung

Geschrieben von: Uwe73

P006 - Erläuterung - 12.06.2023 07:19

Hallo zusammen,

ich stehe hier auf dem Schlauch.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Verpackung insbesondere dem Abschnitt 4.1.3 entspricht. Brauche ich hier einen Prüfnachweis zur Einhaltung oder wie ist das zu verstehen?


Zumal es im ersten Satz ausreicht, eine widerstandsfähige Verpackung nutzen zu können und im 3. Satz, der Gegenstand auf Palette oder unverpackt versendet werden kann, sofern das Gefahrgut durch den Gegenstand entsprechend geschützt ist.

P006
(2) Darüber hinaus sind für robuste Gegenstände folgende Verpackungen zugelassen:
Widerstandsfähige Aussenverpackungen, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und ihrer beabsichtigten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweisen. Die Ver-packungen müssen den Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.8 sowie des Abschnitts 4.1.3 entsprechen, um ein Schutzniveau zu erzielen, das zumindest dem des Kapitels 6.1 entspricht. Gegenstände dürfen unverpackt oder auf Paletten befördert werden, sofern die gefährlichen Güter durch den Gegenstand, in dem sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden.


Vielen Dank und viele Grüße aus Berlin
Uwe73
Geschrieben von: Gerald

Re: P006 - Erläuterung - 13.06.2023 17:58

Hallo Uwe73,
Antwort auf
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Verpackung insbesondere dem Abschnitt 4.1.3 entspricht. Brauche ich hier einen Prüfnachweis zur Einhaltung oder wie ist das zu verstehen?


Im Abschnitt 4.1.3 stehen die allgemeinen Vorschriften für die Verpackungsanweisung, wie die Symbole für die Art der Verpackung, Verwendungsverbote, Alternativverpackungen, und besondere Hinweise für bestimmte Verpackungen und unverpackte Gegenstände mit Ausnahme Klasse 1. In Absatz 4.1.3.8.1 steht: Wenn große und robuste Gegenstände nicht nach den Vorschriften des Kapitels 6.1 oder 6.6 verpackt werden können und diese leer, ungereinigt und unverpackt befördert werden müssen, kann die zuständige Behörde des Ursprungslandes 2) eine solche Beförderung zulassen. Unter den Buchstaben a) bis e) steht dann, was dabei zu beachten ist.

Zu Deiner Frage im Bezug der P 006 "Widerstandsfähige Aussenverpackungen", das könnte z.b. ein Verschlag aus Holz sein, in welchen sich ein Gegenstand mit einer Lithiumbatterie (Rasenmäher) befindet. Bei diesem Beispiel greift zwar die P 903, aber in Ziffer 4 steht was zu Widerstandsfähige Aussenverpackungen. Vielleicht kannst Du Dir das jetzt besser vorstellen.
Ein anderes Beispiel kommt in der Klasse 1 vor (Unterabschnitt 4.1.5.15), da sind Geschosse in einer Art Palette verpackt. Das heisst sie stehen unten in einer Öffnung, welche eine Bewegung ausschließt.

Von einer Prüfung dieser Widerstandsfähige Aussenverpackungen ist keine Rede.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: P006 - Erläuterung - 13.06.2023 18:15

Hallo,
vielleicht läßt sich im direkten Kontakt mit dem Hersteller der Verpackung / Palette etc. eine Aussage herauskitzeln. Viel hängt am verwendeten Holz, den Verbindungen. Früher, für konventionelle Frachter, gab es den Begriff "Überseeverpackung", als noch keine detaillierten Verpackungsprüfungen vorgeschrieben waren. Letztendlich muß der, der die Verpackung auswählt, seinen Kopf dafür hinhalten. Man kann halt nicht alles an Papiere delegieren.
Die Frage zur Prüfung hat Gerald schon beantwortet.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: P006 - Erläuterung - 13.06.2023 19:50

Hallo M.A.T.,
Antwort auf
vielleicht läßt sich im direkten Kontakt mit dem Hersteller der Verpackung / Palette etc. eine Aussage herauskitzeln.


Da wird man schlecht an Informationen kommen, denn ersteinmal muss man den Hersteller kennen. Zumal Uwe73 gar nicht geschrieben hat, für was er die P006 nutzen möchte.

@Uwe73

Du kannst ja mal Mister Google bemühen, z.b. "Geschosse der Bundeswehr", da sind Bilder, wie man sich das mit der Widerstandsfähige Aussenverpackungen vorstellen muss.
Geschrieben von: Uwe73

Re: P006 - Erläuterung - 14.06.2023 08:45

Hallo Gerald, Hallo M.AT.

vielen Dank für eure Ausführungen. Klasse.

In 4.1.3.1 des IMDG Codes = Sofern nichts anderes festgelegt.....muss jede Verpackung den Vorschriften des Teil 6 entsprechen. Und genau da ist mein Anliegen.

Wenn ich eine widerstandsfähige Kistenkonstruktion für ein Gerät der UN3540 verwende, kann ich doch die Vorgaben des Teil 6 z.B. für 4D oder 4F nutzen (ist ja sehr allgemein gehalten)?
Kistenverpackungen haben wir regelmäßig.
Wenn keine Nachweisführung gefordert ist und ich die Rahmenbedingungen für Kisten aus Sperrholz oder Kisten aus Holzfaserwerkstoffen nutze, sollte das doch passen? Die Gewichtsbeschränkung von max 400 kg netto für4D und 4F muss nicht Bedingung sein, wenn ich die Konstruktion auf die Beschaffenheit meiner Ware und des Gewichtes und anderer Faktoren bemesse...

VG
Uwe73
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