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Transport von Gasdruckfedern

Geschrieben von: Neuling03

Transport von Gasdruckfedern - 20.06.2023 11:05

Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation. Wir haben im Unternehmen insgesamt 5 Gasdruckfedern (Fülldruck 150 bar, 10,2 Liter Gasvolumen im unkomprimierten Zustand je Feder) von Fibro. Nun will einer unserer Mitarbeiter damit zum Kunden fahren und dort Versuche an der dortigen Maschine durchführen.
[verbundenes Bild]

Da kam unser Sicherheitsbeauftragter und hinterfragte den Transport der Federn kritisch. Zum einen weil es ein gefüllter Druckkörper ist und Stickstoff enthalten ist, welches entweichen könnte und den Fahrer während der Fahrt im Transporter gefährden könnte (er schläft ein und fährt gegen einen Baum). Als Transportfahrzeug dient ein VW Crafter.

Der Lieferant Fibro liefert die Federn allerdings auch "nur" mit DHL, DPD oder ähnlichen Dienstleistern. Da gibt es keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Das wundert mich. Auf der anderen Seite werden selbst Gasdruckfedern von Bürostühlen mit ganz normalen Dienstleistern wie DHL verschickt. Aber man sollte sich eben nicht drauf verlassen, was andere machen.

Dann habe ich noch einen Hinweis in der DGUV Information 210-001 "Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße" bei Punkt 5.2.1 gefunden (Handwerkerregel).
• eigene Beförderungen zu Baustellen zur unmittelbaren Verwendung,
• Beförderungen im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten welche umgehend durchgeführt werden
Dies würde uns von der Pflicht eines Beförderungspapiers nach den Regeln des ADR befreien.

Dennoch sind wir jetzt noch unsicher welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine gute Ladungssicherung für den Transport ist selbstverständlich. Jetzt kam noch die Idee, daß der Fahrer die Gasdruckfedern nur mit geöffneten Fenstern oder eingeschalteter Lüftung im Fahrzeug transportieren darf. Aber wir sind uns nicht sicher ob solche Maßnahmen übertrieben wirken oder ob es tatsächlich sinnvoll sind.

Der Sicherheitsbeauftragte verwies auch darauf, daß Druckkörper auf Pritschenwagen zu transportieren sind. Hier hatte ich allerdings wieder den Einwand erhoben, daß kein Flüssiggas vorliegt und von Stickstoff keine hohe Gefährdung ausgeht. 10,2 Liter x 5 = 51 Liter insgesamt. Das Laderaumvolumen im VW Crafter entspricht etwa 10 m³, also etwa 10.000 Liter. Da wird das Volumen aus den Gasdruckfedern verschwindend gering. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit der Leckage aller Gasdruckfedern zum selben Zeitpunkt sehr sehr gering, da sie stets auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Dennoch bestehen Unsicherheiten. Eine Kennzeichnung des Transporters mit dem orangen Aufkleber "Gefahrgut UN 3164" halte ich für übertrieben.

Was würdet ihr tun? Welche Maßnahmen würdet ihr ergreifen, sofern notwendig?

Viele Grüße
Geschrieben von: Gerald

Re: Transport von Gasdruckfedern - 20.06.2023 12:23

Hallo,
was hälst Du von UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.?

Wir hatten hier im Forum schon mal das Thema, aber da gab es noch nicht die UN 3538.
Geschrieben von: aw_

Re: Transport von Gasdruckfedern - 20.06.2023 12:34

Moin,
Das fällt unter ADR 1.1.3.1 c) Handwerkerregel. Die Bestimmungen für Belüftung etc. aus dem ADR gelten (leider) nicht – aber: die Sicherheitsbedenken sind durchaus reell und von daher greifen die Vorgaben der Arbeitssicherheit gem. Arbeitsschutzgesetz, soll heissen, hier ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig mit Abwägen aller Risiken und entsprechende Info an die MA was wann zu tun ist.
Gruss..aw
Geschrieben von: Claudi

Re: Transport von Gasdruckfedern - 20.06.2023 13:24

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
was hälst Du von UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.?

Wir hatten hier im Forum schon mal das Thema, aber da gab es noch nicht die UN 3538.


Gasdruckfedern sind weiterhin UN3164, da namentlich genannt/ EIntragung genauer als UN3363 oder UN3538.

Für UN3164 gibt es die SV 594 - über diese könnte man auch noch freistellen (oder über die 1.1.3.1 c) Handwerkerfreistellung:

UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegen­über der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraft­übertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer widerstandsfähigen Außenverpackung verpackt sind.


Das trifft wihl zu, weswegen sowas auch per Paketdienst "einfach so" verschickt wird.

Bleibt also der Arbeitsschutz wie aw_ schreibt, d.h. es muss sowieso eine GBU gemacht werden bzw. die Tätigkeit beurteilt werden und da gehört auch die Beförderung dazu.
Thema Erstickungsgefahr: wenn die Gasdruckfedern alles neu/ unbeschädigt sind, verpackt, gesichert sind - wieso sollte da plötzlich Gas austreten? Eintrittswahrscheinlich sehr sehr gering (oder ist das schon mal passiert?). Jetzt kann man noch gucken, wieviel Stickstoff da drin ist, wieviel das im Verhältnis zum Luftvolumen im Fahrzeug ist und rechnen, bei welcher Menge es für den Fahrer problematisch wird. <-- Teil der GBU
Geschrieben von: DJSMP

Re: Transport von Gasdruckfedern - 21.06.2023 06:31

Hallo zusammen,

die Gasdruckfedern sehe ich ebenfalls als UN 3164 mit der Möglichkeit der Freistellungen in den SV 283, 371 und 594 (je nach Verwendung).

Sofern der Mitarbeiter mit den Federn zum Kunden fährt und dort Versuche durchführt und die Dinger nach den Versuchen idealerweise auch wieder mitnimmt, sehe ich hier ebenfalls die Anwendung des 1.1.3.1 c). Es müsste aber sicher gestellt sein, dass keine Versorgung (Belieferung) des Kunden erfolgt.

Bezüglich des Sicherheitsbeauftragten: Ich bin ja auch eher von der genauen Seite und fordere lieber die volle Palette. Aber das, was er sagt, ist übertrieben. Zum Einen muss man davon ausgehen, dass dieses Produkt Gasfeder unter normalen Bedingungen das Gas sicher einschließt. Zum Zweiten ist die vorhandene Gasmenge wahrscheinlich marginal, selbst wenn mal so n Teil kaputt gehen sollte.

Die Bedingungen des 1.1.3.6 c) sind ja, dass man dafür sorgen muss, dass unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindert wird. Mit einer guten Ladungssicherung sollte es also keine Probleme geben.
Geschrieben von: Neuling03

Re: Transport von Gasdruckfedern - 27.06.2023 13:51

Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter.

Gibt es irgendwo eine Vorlage wie diese GBU aussehen könnte?

Ursprünglich geschrieben von: Claudi

UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegen­über der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraft­übertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer widerstandsfähigen Außenverpackung verpackt sind.


Wo kann ich das nachlesen? Gibt es irgendwo ein Nachschlagwerk?
Für den Fall, daß ich wieder mal nach so etwas recherchieren muß.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Transport von Gasdruckfedern - 27.06.2023 14:33

Hallo, Neuling03
Für Gefährdungsbeurteilungen ergibt eine schnelle Suche bei den einschlägigen Stellen - BGen - jede Menge an Material.
Die Vorschriftenwortlaute können Sie in Verlagsprodukten mit Veredelung (hier oder hier) oder roh beim Verkehrsministerium (hier) nachschlagen.
Zur Praxis finden Sie in diesen Foren jede Menge guter Hinweise über die Suche.
Viel Erfolg.
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Transport von Gasdruckfedern - 27.06.2023 16:09

Ursprünglich geschrieben von: Neuling03
Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter.

Gibt es irgendwo eine Vorlage wie diese GBU aussehen könnte?

Ursprünglich geschrieben von: Claudi

UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegen­über der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraft­übertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer widerstandsfähigen Außenverpackung verpackt sind.


Wo kann ich das nachlesen? Gibt es irgendwo ein Nachschlagwerk?
Für den Fall, daß ich wieder mal nach so etwas recherchieren muß.


Für die GBU bitte auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ins Boot holen und den Arbeitgeber/ Führungskraft. Eine GBU ist nicht etwas, was man für eine Gasdruckfeder macht sondern für die gesamte Tätigkeit.

Das Zitat ist der Wortlaut der Sondervorschrift (SV) 594 aus dem ADR, ergibt sich aus Tabelle A (Kapitel 3.2 Gefahrgutliste) Spalte 6 mit Verweis auf Kapitel 3.3 ADR.
Geschrieben von: Der Schwarzwälder

Re: Transport von Gasdruckfedern - 28.06.2023 05:31

Hallo Gefahrgutgemeinde,

UN 3164, erlaubt mir den Hinweis bei der Nutzung der SV 283 auf den Abschnitt e), den ich mir immer schriftlich bestätigen lasse. Ohne schriftliche Bestätigung keine Freistellung, auch wenn im SDB so benannt.

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Transport von Gasdruckfedern - 28.06.2023 11:31

Meinst du wirklich den Sicherheitsbeauftragten und nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Geschrieben von: Neuling03

Re: Transport von Gasdruckfedern - 28.06.2023 15:31

Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Für die GBU bitte auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ins Boot holen und den Arbeitgeber/ Führungskraft. Eine GBU ist nicht etwas, was man für eine Gasdruckfeder macht sondern für die gesamte Tätigkeit.

Das Zitat ist der Wortlaut der Sondervorschrift (SV) 594 aus dem ADR, ergibt sich aus Tabelle A (Kapitel 3.2 Gefahrgutliste) Spalte 6 mit Verweis auf Kapitel 3.3 ADR.

Ich bin Fachkraft für Arbeitssicherheit. Jedoch erst seit einem halben Jahr in dieser Funktion tätig. Deswegen meine Frage nach einer Vorlage für eine Gefährdungsbeurteilung. Leider finde ich bei Google nichts. Könnt ihr mir bitte einen Hinweis geben?
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Transport von Gasdruckfedern - 28.06.2023 16:02

Ursprünglich geschrieben von: Neuling03
Leider finde ich bei Google nichts. Könnt ihr mir bitte einen Hinweis geben?


Hallo, Neuling03,
siehe meinen früheren Post. Anstatt einer Internet-Suchmaschine hat es sich m. E. bewährt, direkt bei den kompetenten Organisationen - BGen und Fachverlagen - zu stöbern. Sicher gibt es für Ihre Firma eine zuständige BG.
Viel Erfolg Ihnen
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: Transport von Gasdruckfedern - 29.06.2023 07:31

Hallo Neuling03,
Antwort auf
einer Vorlage für eine Gefährdungsbeurteilung.


Versuche es mal unter BAuA- Gefährtungsbeurteilung! Ich denke mal da wirst Du die richtigen Unterlagen finden.

Der Besuch eines Lehrgangs wäre auch nicht schlecht, außer Du hast schon einen besucht!
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Transport von Gasdruckfedern - 29.06.2023 10:39

Gibt es bei euch gar keine Gefährdungsbeurteilungen, an denen du dich orientieren könntest? Gab es vor dir keine SiFa? Ein wenig mehr Kontext wäre schön.

Falls ihr tatsächlich keine Gefährdungsbeurteilungen habt, hat deine Unternehmensleitung ein ernsthaftes Problem.
Geschrieben von: Claudi

Re: Transport von Gasdruckfedern - 29.06.2023 10:59

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Neuling03,
Antwort auf
einer Vorlage für eine Gefährdungsbeurteilung.


Der Besuch eines Lehrgangs wäre auch nicht schlecht, außer Du hast schon einen besucht!


Als Sifa/ Fasi braucht man eine relativ umfangreiche Ausbildung, siehe z. B. https://www.bghw.de/weiterbildung-s.../fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit-sifa

Bzgl. Vorlagen für GBUs gibt es auch einschlägige Sifa-Foren, also sowas wie das hier nur eben mit einem anderen Schwerpunkt, z. B. https://sifaboard.de/ - da gibt es auch Dinge zum Download und die Mitglieder tauschen sich untereinander aus.
Geschrieben von: Claudi

Re: Transport von Gasdruckfedern - 29.06.2023 11:01

Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Gibt es bei euch gar keine Gefährdungsbeurteilungen, an denen du dich orientieren könntest? Gab es vor dir keine SiFa? Ein wenig mehr Kontext wäre schön.

Falls ihr tatsächlich keine Gefährdungsbeurteilungen habt, hat deine Unternehmensleitung ein ernsthaftes Problem.


Absolut! GBU nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Mutterschutzgesetz, ggf. weitere - die GBU(en) sind die Grundlage für sämtliches Handeln im Arbeitsschutz im Unternehmen. Handlungskreis der Sifa/Fasi.
Pflicht zur Durchführung/ Erstellung der GBU(en) liegt beim Arbeitgeber.
Geschrieben von: Neuling03

Re: Transport von Gasdruckfedern - 03.07.2023 09:06

Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Gibt es bei euch gar keine Gefährdungsbeurteilungen, an denen du dich orientieren könntest? Gab es vor dir keine SiFa? Ein wenig mehr Kontext wäre schön.

Falls ihr tatsächlich keine Gefährdungsbeurteilungen habt, hat deine Unternehmensleitung ein ernsthaftes Problem.


Da muß ich sehr schmunzeln. Ich kann dir jede Menge Firmen nennen, die keine Sifa haben. Die Praxis zeichnet ein anderes Bild. Das liegt aber auch daran, weil die Aufsichtsbehörden nur sehr unzureichend kontrollieren. Aber das wäre jetzt ein anderes Thema.

Die Geschäftsführung wußte vor einem Jahr noch nicht einmal was eine Sifa ist und daß es so etwas überhaupt gibt. Das Unternehmen gibt es seit etwa 30 Jahren. Das ist nach meiner Erfahrung keine Seltenheit. Solche Sachverhalte kenne ich auch aus anderen Branchen. Man muß wirklich nicht erschrocken sein, wenn sich ein Unternehmen noch nicht mit dem Arbeitsschutz beschäftigt hat. Natürlich ist das schlecht, allerdings wundert mich da nichts mehr.
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Transport von Gasdruckfedern - 03.07.2023 09:43

Hast du einen SiFa Lehrgang absolviert?
Geschrieben von: Claudi

Re: Transport von Gasdruckfedern - 03.07.2023 10:00

Da sind die Aufsichtsbehörden aber nur zweitrangig "schuld". Das liegt in erster Linie an "Unternehmern", die einfach keine Ahnung haben, aber einfach mal drauf los wirtschaften. Wer Unternehmer sein will, muss sich über seine Pflichten und geltende Gesetze im Klaren sein oder informieren/ nachfragen. Es gibt Möglichkeiten - IHK, Branchenverbände, BGen (dass man da seine MA anmelden muss zwecks Versicherung ist hoffentlich klar). Und wenn man seit 30 Jahren aktiv ist, hat man einfach mal verdammt lange gepennt - da lass ich nicht mal "neue Firma, muss sich noch zurecht finden" gelten.
Man weiß doch auch, dass man Steuern zahlen muss, MA sozialversichern muss, etc.

Da versteht man, warum immer mehr Firmen bei Zusammenarbeit auf Zertifizierungen bestehen - die garantieren zwar noch lange kein 100% rechtskonformes Verhalten, aber damit sollten grobe Lücken ausgeschlossen sein.

Für kleine Betriebe bis 10 MA gibt es übrigens die Möglichkeit abgespeckter Betreuung (anlassbezogen) und für Betriebe bis 50 MA als Option das Unternehmermodell.
Außerdem kann die Sifa/ Fasi auch extern gestellt werden, aber "irgendwas" muss jeder Betrieb haben, der Arbeitnehmende hat.

Ich denke doch, dass @Neuling03 die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit durchlaufen hat, denn ohne die kann man ja gar nicht bestellt/ benannt und tätig werden.
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Transport von Gasdruckfedern - 03.07.2023 11:14

Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Ich denke doch, dass @Neuling03 die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit durchlaufen hat, denn ohne die kann man ja gar nicht bestellt/ benannt und tätig werden.



Doch, das geht. Übergangsweise und mit Ausnahmegenehmigung der Behören.
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