Geschrieben von: StefanUN1779
LQ UN1779 DHL - 08.08.2023 06:08
Hallo zusammen,
wir versenden in unserem Unternehmen Ameisensäure (UN1779) in begrenzten Mengen = 1 Liter Flaschen. Bisher haben wir die Pakete immer ausgereizt, da das ADR aussagt "Ein Packstück darf nicht mehr als 30kg und Trays nicht mehr als 20kg wiegen"
DHL gibt in Ihren Regelungen für die Beförderung allerdings eine max. Höchstmenge von 15 Liter je Versandstück vor, siehe Anhang. Kennt jemand den Hintergrund?
Das würde uns natürlich dazu zwingen aus wie bisher einem Paket, nun zwei zu machen, was mit einem höheren Kostenauswand verbunden ist.
Des Weiteren eine allg. Frage zur Verpackungsart:
Wie muss der Karton nun Beschaffen sein?
Benötigen wir ein Gefache?
Klar ist folgendes:
- In einer Innen- und einer Außenverpackung verpackt sein
- Der Gefahrzettel für Begrenzte Mengen (schwarz-weiße Raute) muss angebracht sein
- Ein Packstück darf nicht mehr als 30kg und Trays nicht mehr als 20kg wiegen.
- Die Verpackung braucht keine spezielle Bauartzulassung.
- ABER muss das Gefahrgut schützen, so dass es beim Transport nicht beschädigt wird.
Freue mich über hilfreiche Antworten. Vielen Dank

wir versenden in unserem Unternehmen Ameisensäure (UN1779) in begrenzten Mengen = 1 Liter Flaschen. Bisher haben wir die Pakete immer ausgereizt, da das ADR aussagt "Ein Packstück darf nicht mehr als 30kg und Trays nicht mehr als 20kg wiegen"
DHL gibt in Ihren Regelungen für die Beförderung allerdings eine max. Höchstmenge von 15 Liter je Versandstück vor, siehe Anhang. Kennt jemand den Hintergrund?
Das würde uns natürlich dazu zwingen aus wie bisher einem Paket, nun zwei zu machen, was mit einem höheren Kostenauswand verbunden ist.
Des Weiteren eine allg. Frage zur Verpackungsart:
Wie muss der Karton nun Beschaffen sein?
Benötigen wir ein Gefache?
Klar ist folgendes:
- In einer Innen- und einer Außenverpackung verpackt sein
- Der Gefahrzettel für Begrenzte Mengen (schwarz-weiße Raute) muss angebracht sein
- Ein Packstück darf nicht mehr als 30kg und Trays nicht mehr als 20kg wiegen.
- Die Verpackung braucht keine spezielle Bauartzulassung.
- ABER muss das Gefahrgut schützen, so dass es beim Transport nicht beschädigt wird.
Freue mich über hilfreiche Antworten. Vielen Dank