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UN-Nummer im Gefahrzettel

Geschrieben von: Wolfgang

UN-Nummer im Gefahrzettel - 20.10.2023 09:32

Hallo Gefahrgutgemeinde,

ich habe kürzlich einen 5- Liter Kanister mit Sonderkraftstoff gesehen. Auf dem angebrachten Gefahrzettel Muster 3 war die UN-Nummer (1203) angebracht. Hat sich etwas geändert? Darf die UN-NUmmer im Gefahrzettel sein?.

Gruß Wolfgang
Geschrieben von: M.A.T.

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 20.10.2023 10:15

Hallo, Wolfgang,
ich denke mal, das regelt sich über die Fußnote "**" zu der Musterabbildung in 5.2.2.2.1.1 und 5.2.2.2.1.3 letzter Absatz. Ist aber nichts neues.
Schöner Gruß und Frohes Schaffen.
M.A.T.
Geschrieben von: Wolfgang

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 20.10.2023 11:39

Hallo M.A.T.,

vielen Dank für die Antwort. Aber die UN-Nummer muss doch dann trotzdem nochmal an dem Versandstück angebracht sein. Oder? Ich habe nämlich keine weitere UN-Nummer Kennzeichnung auf dem Kanister gesehen.

Gruß Wolfgang
Geschrieben von: M.A.T.

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 20.10.2023 11:45

Hallo, Wolfgang,
soweit ich weiß, ja. Die 5.2.1.1 sieht keine Ausnahme wegen der Bezettelung vor. Die RSEB sagt das auch eindeutig in der 5-7. Wenn also die UNNR auf dem Versandstück fehlt, wäre das wohl ein Fall für § 22 (1) Nr. 5. b) iVm lfd. Nr. 132 des Bußgeldkatalogs (immerhin schlappe 300 bis 500 €uronen).
Frohes Schaffen
M.A.T.
Geschrieben von: Wolfgang

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 20.10.2023 12:01

Hallo M.A.T.,

vielen Dank. Das sehe ich auch so.

Gruß Wolfgang
Geschrieben von: Phi_l

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 20.10.2023 13:58

Die RSEB sind in diesem Punkt eindeutig:

Zu Absatz 5.2.2.2.1.3 Satz 3 und 5.2.2.2.1.5
5-7 Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben.

LG Phil
Geschrieben von: Peter06

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 23.10.2023 09:01

Hallo Wolfgang,

leider hast du keine Abbildung deines angefragten Gefahrzettels beigefügt.
Es ist nach meiner Kenntnis durchaus zulässig, dass die UN-Nummer wie beigefügt auf dem gleichen "Etikett" direkt neben dem eigentlichen Gefahrzettel mit angegeben werden darf. Das sieht dann aus wie beigefügt.
Die Größe der Schrift muss selbstverständlich passen.
Damit spart man sich die separate Angabe auf dem Versandstück an anderer Stelle mit einem weiteren Aufkleber/Beschriftung.
Diese Art der Gefahrzettel wird unter anderem von der BG SVLFG vertrieben.

Grüße, Peter

Attached File
Geschrieben von: Michael

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 23.10.2023 09:04

Hallo,

ich habe es so verstanden, das das "UN 1202" waagerecht zwischen Flamme und GG-Klasse steht.
Geschrieben von: Claudi

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 23.10.2023 09:09

Es ist eigentlich ganz einfach:

UN-Nummer am Gefahrzettel angehängt/ daneben/ drüber/ drunter/ ... - völlig ok.

UN-Nummer innerhalb des Gefahrzettels - ist zulässig, aber: UN-Nummer muss nochmals außerhalb des Gefahrzettels erscheinen.
Geschrieben von: Wolfgang

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 23.10.2023 09:28

Hallo Gefahrgutgemeinde,

also, die UN-Nummer war/ist im Gefahrzettel (in der Mitte) und nicht am Rand. Das Anbringen am Rand wäre ja auch in Ordnung. Ich habe das Versandstück auch noch einmal geprüft. Außer mittig im Gefahrzettel ist die UN-Nummer sonst nirgendwo am Versandstück angebracht. Also ein Verstoß. Nicht gerade sicherheitsrelevant. Aber die Kennzeichnung entspricht trotzdem nicht den Vorschriften.
Vielen Dank für die Beiträge.

Gruß Wolfgang
Geschrieben von: Jacob Madsen

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 15.03.2024 15:40

Hallo Claudi,

darf ich das "alte" Thema noch einmal aufwärmen ?
Deine Ausführung ist klar !
"UN-Nummer innerhalb des Gefahrzettels - ist zulässig, aber: UN-Nummer muss nochmals außerhalb des Gefahrzettels erscheinen."
Mir stellt sich dazu noch die Frage:
Müssen bei der außerhalb des Gefahrzettels wiederholten UN-Nummer die Schriftzeichenhöhen 12mm bzw. 6mm eingehalten werden ?
Die Frage mag kleinkariert erscheinen, aber ...
Geschrieben von: Claudi

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 15.03.2024 16:26

Na aber immer doch (aufwärmen).

Ich würde sagen: ja, die UN-Nummer außerhalb des Gefahrzettels ist die "wichtige/ richtige" UN-Nummer und muss den Größenvorgaben entsprechen.
Die "optionale" UN-Nummer im Gefahrzettel darf kleiner sein, weil man diese auch ganz weglassen könnte.

Kleinkariert... ich sage eher: man muss ggf. mit der Spitzfindigkeit von Kontrolleuren rechnen. Mehr Gewissheit würde natürlich ein Urteil dazu bringen, falls es dazu mal Streitigkeiten gibt, die bis vor Gericht gehen sollten.
Geschrieben von: DJSMP

Re: UN-Nummer im Gefahrzettel - 18.03.2024 16:09

Sehe ich auch so. Die UN-Nummer außerhalb des Gefahrzettels ist die zu kontrollierende. :-)
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