Geschrieben von: Georg_
Etikettengröße LQ und Versandstück - 22.04.2024 14:16
Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,
ich konnte leider nichts passendes zu meinem Fall finden und hoffe es wird nicht als Spam angesehen.
Es geht um die Bezettelung von unseren Versandpaketen in LQ.
Auf die Außenverpackung kommt obendrauf ein Deckel, dieser würde jedoch das LQ-Label zum Teil verdecken, wenn man das Etikett frontal auf den Karton aufklebt.
Der Versand bei uns löst dieses Problem, indem es das LQ-Etikett oben auf den Deckel aufbringt, was ich aber kritisch ansehe.---> bei gestapelten Paketen ist das Etikett nicht bei jedem Karton ersichtlich.
Wir hatten in der Vergangenheit schon mal den Fall, dass die Behörde uns ein Bußgeldbescheid geschickt hatte, weil wir ein kleineres Etikett verwendet haben.
Wie wäre eure Einschätzung dazu, ist es wieder eine Sache des Ermessens der Behörde?
ADR 3.4.7.1 Das Kennzeichen muss leicht erkennbar und lesbar sein und der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung seiner Wirkung standhalten können.
ADR 3.4.7.2 Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die in der Abbildung 3.4.7.1 angegebenen äußeren Mindestabmessungen auf nicht weniger als 50 mm x 50 mm reduziert werden.
Danke für eure Expertise.


ich konnte leider nichts passendes zu meinem Fall finden und hoffe es wird nicht als Spam angesehen.
Es geht um die Bezettelung von unseren Versandpaketen in LQ.
Auf die Außenverpackung kommt obendrauf ein Deckel, dieser würde jedoch das LQ-Label zum Teil verdecken, wenn man das Etikett frontal auf den Karton aufklebt.
Der Versand bei uns löst dieses Problem, indem es das LQ-Etikett oben auf den Deckel aufbringt, was ich aber kritisch ansehe.---> bei gestapelten Paketen ist das Etikett nicht bei jedem Karton ersichtlich.
Wir hatten in der Vergangenheit schon mal den Fall, dass die Behörde uns ein Bußgeldbescheid geschickt hatte, weil wir ein kleineres Etikett verwendet haben.
Wie wäre eure Einschätzung dazu, ist es wieder eine Sache des Ermessens der Behörde?
ADR 3.4.7.1 Das Kennzeichen muss leicht erkennbar und lesbar sein und der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung seiner Wirkung standhalten können.
ADR 3.4.7.2 Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die in der Abbildung 3.4.7.1 angegebenen äußeren Mindestabmessungen auf nicht weniger als 50 mm x 50 mm reduziert werden.
Danke für eure Expertise.

