Geschrieben von: g.b
Pflichten Entlader/Empfänger - 03.09.2024 10:09
Hallo zusammen,
aktuell haben wir in unserer Firma eine Diskussion, was die Entladung, die Annahme von Gefahrgut betrifft.
Wir (Empfänger, Entlader) erhalten von unserem Lieferanten regelmäßig Geräte mit verbauten Lithium Metall Batterien.
In so einem Gerät sind 6 Zellen á 0,6Gramm Lithiumgehalt verbaut, also 3,6 Gramm pro Batterie.
Nachdem kann hier die SV188 nicht mehr angewendet werden und die Sendung ist somit als Klasse9A zu kennzeichnen + Ausstellung eines Beförderungspapiers.
Der Lieferant versendet und kennzeichnet die Geräte nach SV188, auf dem Lieferschein ist auch nichts angeführt.
Wir haben den Lieferanten schriftlich darauf hingewiesen, dass er die Ware falsch kennzeichnet, bzw. gar nicht als Gefahrgut deklariert.
Von ihm kam nur die Aussage, dass es sich wohl um die SV188 handelt und er hier kein Problem sieht.
So nun zu meiner Frage:
Als Empfänger sind wir ja laut ADR 1.4.2.3.1 verpflichtet zu überprüfen, ob die Sendung ADR-konform ist.
Kann man als Empfänger (im Falle eines Brandes zum Beispiel) gestraft werden, wenn einem bekannt ist, dass der Absender Sendungen falsch deklariert, kennzeichnet. ?
Besten Dank
aktuell haben wir in unserer Firma eine Diskussion, was die Entladung, die Annahme von Gefahrgut betrifft.
Wir (Empfänger, Entlader) erhalten von unserem Lieferanten regelmäßig Geräte mit verbauten Lithium Metall Batterien.
In so einem Gerät sind 6 Zellen á 0,6Gramm Lithiumgehalt verbaut, also 3,6 Gramm pro Batterie.
Nachdem kann hier die SV188 nicht mehr angewendet werden und die Sendung ist somit als Klasse9A zu kennzeichnen + Ausstellung eines Beförderungspapiers.
Der Lieferant versendet und kennzeichnet die Geräte nach SV188, auf dem Lieferschein ist auch nichts angeführt.
Wir haben den Lieferanten schriftlich darauf hingewiesen, dass er die Ware falsch kennzeichnet, bzw. gar nicht als Gefahrgut deklariert.
Von ihm kam nur die Aussage, dass es sich wohl um die SV188 handelt und er hier kein Problem sieht.
So nun zu meiner Frage:
Als Empfänger sind wir ja laut ADR 1.4.2.3.1 verpflichtet zu überprüfen, ob die Sendung ADR-konform ist.
Kann man als Empfänger (im Falle eines Brandes zum Beispiel) gestraft werden, wenn einem bekannt ist, dass der Absender Sendungen falsch deklariert, kennzeichnet. ?
Besten Dank