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Sicherungsplan

Geschrieben von: Marc_P

Sicherungsplan - 09.10.2024 13:07

Liebe Gefahrgut-Kollegen,
vielleicht kann jemand helfen:
Wir bekommen alle paar Wochen 1 Flasche (500g) Gefahrgut klasse 6.1 VG I zur Analyse ins Labor geschickt.
Giftige Stoffe der VG I finden sich in der Tabelle 1.10.3.1.2 (Liste der gefährlichen Güter mit hohem Gefahrenpotential).

Frage: Muss ich als Empfänger hier einen vollumfänglichen Sicherungsplan erstellen?
Vielen Dank im Voraus für euren Input.
Geschrieben von: RSchmelz

Re: Sicherungsplan - 09.10.2024 13:21

Sehr interessante Frage.
Das interessiert mich auch brennend.
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherungsplan - 09.10.2024 13:37

Hallo Marc,
Antwort auf
Wir bekommen alle paar Wochen 1 Flasche (500g) Gefahrgut klasse 6.1 VG I zur Analyse ins Labor geschickt.


Gemäß Absatz 1.10.3.1.2 wirst Du nicht darum kommen, denn die Menge ist größer "0". Aber so ein Sichungsplan ist ja nun kein Hexenwerk. Weitere Hinweise findest Du in der RSEB in Ziffer 1-34.1; 1-34.2 und 1-34.3.

Es hat also nichts mit der kleinen Menge zu tun, wenn im Absatz 1.10.3.1.2 eine "0" steht, dann ist bei übersteigen der "0" ein Sicherungsplan erforderlich!! Es gibt Gifte, da lang die kleinste Menge, welche bei der Einnahme egal in welcher Form zum Tod führen würde. Das sollte man schon bedenken.

Nachtrag:

Sieh mal unter

Sicherungsplan zum Schutz vor dem Zugriff durch Dritte nach Gefahrgutrecht oder VCI-LEITFADEN, der ist zwar von 2021 kann man aber trotzdem als Muster verwenden.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sicherungsplan - 09.10.2024 13:39

Hallo,
kurze Antwort: ja.
Weil: Diese Stoffgruppe (6.1 und VG I) ist komplett in der Tabelle 1.10.3.1.2 mit "0" erfaßt, die Anforderung gilt also generell ab der geringsten Menge. Die Verpflichtung ergibt sich aus der GGVSEB, § 27(4), denn dort ist die Funktion "Empfänger " ausdrücklich genannt. Einzige Ausnahme: Sie wären als Privatperson Empfänger.
Gruß
M.A.T.

Hinweis: von mehreren Verbänden, IHK etc. sind im Netz Muster und Anleitungen für einen Sicherungsplan herunterladbar. Das Standardbußgeld für Nichtumsetzung ist € 500,- nach der RSEB.
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Sicherungsplan - 09.10.2024 14:34

Und die Sicherheitsüberprüfungen der Personen mit Zugriff auf den Plan nicht vergessen!
Geschrieben von: Claudi

Re: Sicherungsplan - 09.10.2024 15:01

Denkt ihr bitte auch an 1.1.3.6 ADR?

@Marc_P welche UN-Nummer hat das Material denn?

Falls es sich um eine Beförderung innerhalb der Freigrenzen nach 1.1.3.6.3 ADR handeln sollte(1000 Punkte), dann wäre 1.10 ADR nicht anzuwenden bei Klasse 6.1.

siehe 1.1.3.6.2 ADR erster Spiegelstrich

Kein 1.10 bedeutet dann auch: kein Sicherungsplan.
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherungsplan - 09.10.2024 15:58

Hallo Marc und die Forummitglieder, welche eine Anfrage stellen,
es wäre besser, wenn die UN-Nummer u.ä. Angaben, welche Ihr habt, bei der Anfrage mit gesendet wird.
Dann wird die Antwort, welche der Ein oder andere schreibt genauer sein und es braucht nicht nachgefragt, wegen der nötigen Angaben werden. Wie in diesem Beispiel von Claudi in Ihrem Beitrag.

Ich möchte nicht, das es als "Schulmeister" ausgelegt wird. Sondern nur als Hinweis verstanden wissen.
Geschrieben von: Marc_P

Re: Sicherungsplan - 15.10.2024 06:27

Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich um UN 2630 (Selenate oder Selenite).
Viele Grüße
Marc
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sicherungsplan - 15.10.2024 08:14

Hallo,
dann hätten Sie bei dieser UNNR keine Verpflichtung zu Sicherheitsplänen, solange jede Beförderung unter den 20 kg/L bleibt.
Viel Erfolg.
M.A.T.
Geschrieben von: M.A.T.

Sicherungsplan wirkungslos - 01.12.2025 20:53

sonst wäre es wohl zu diesem Diebstahl von wahrscheinlich Kriegswaffenmunition nicht gekommen.
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 02.12.2025 06:58

Da hatte ich gestern auch drüber nachgedacht. Welche UN-Nummer hat wohl die gestohlene Munition?

Wenn das z. B. UN 0012 wäre, dann braucht man halt keinen Sicherungsplan/ gar kein 1.10.

Wenn der Gesetzgeber das anders haben will, müssten das ADR bzw. die GGVSEB angepasst werden.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 02.12.2025 08:23

Nebelmunition ist m.W. nicht für zivile Zwecke verfügbar, darum. Einfache Pistolenmun ist eher 1.4S.
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 02.12.2025 18:00

Hall Claudi,
Antwort auf
Welche UN-Nummer hat wohl die gestohlene Munition?


Das mit der UN Nummer geht leider nur aus dem Beförderungspapier hervor, aber es könnte

UN 0014 Patronen für Waffen, Manöver 1.4S
UN 0339 Patronen für Handfeuerwaffen 1.4C (AD60 bei der Pistolenmunition)

sein, bei der Pyrotechnische Munition muss ich passen, da gibt es zu viele Möglichkeiten.

Hier noch ein paar Links für weitere Informationen.

Link 1 , hier ist der Satz im letzten Absatz interessant, "....Aus Bundeswehrkreisen hieß es, ein zufälliger Raub sei eher unwahrscheinlich...."

Link 2

Link 3

Antwort auf
Wenn das z. B. UN 0012 wäre, dann braucht man halt keinen Sicherungsplan/ gar kein 1.10.


Auf jeden Fall sind sind bestimmte Sicherheitsauflagen nicht eingehalten wurden und die verantwortlichen bzw. sonstigen Personen haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Und es gibt eigentlich immer Verträge, in welchen Auflagen, die bei sollchen Transporten einzuhalten sind bzw. vielleicht auch auf die GGAV auf die Ausnahme 32 (S) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehrstehen hingewiesen wurde.

Somit braucht der Gesetzgeber da nicht unbedingt eingreifen. Na, warten wir mal ab.
Geschrieben von: Claudi

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 04.12.2025 09:29

Sicherlich wird die BW noch zusätzliche Auflagen haben, damit denen normalerweise nix abhanden kommt...

Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok, nehm ich mal mit...".
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 04.12.2025 11:52

Hallo Claudi,
Antwort auf
Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok,


Zumal das ja keine geringe Menge war, dass muss ja auch irgendwie transportiert werden, und mit dem Leiterwagen geht es schlecht. Warten wir mal die Zeit ab, wenn wir vielleicht mehr erfahren.

Mir gibt das schon zu denken, wie einfach man an Munition kommt! Aber da gibt es noch ganz andere Baustellen.
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 08.12.2025 11:28

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Sicherlich wird die BW noch zusätzliche Auflagen haben, damit denen normalerweise nix abhanden kommt...

Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok, nehm ich mal mit...".


Ich habe mich vor meinem jetzigen Job fast 20 Jahre im automobilen Umfeld bewegt.

Dort wird systematisch geklaut.

Das funktioniert teils mit eingeschleusten Tipgebern, oder aber Mitarbeiter werden systematisch unter Druck gesetzt, um mitzumachen. Wir hatten einen Fall, in dem von der russischen Mafia gedroht wurde, den Kindern eines Mitarbeiters etwas anzutun, wenn er nicht "mitspielt". Also hat er zu einer vereinbarten Uhrzeit eine Palette auf einen Transporter der Bande geladen, sich völlig dessen bewusst, dass er von Kollegen und Videoüberwachung erkannt und erwischt werden musste.
Er sagte, es gibt Schlimmeres als Gefängnis.

Kann mir vorstellen, dass das da ähnlich gelaufen ist. Irgendwer bei der Spedition wird einen Tipp gegeben haben.
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 08.01.2026 13:06

Hallo,
hier noch ein Link vom 15.12.2025 zum Diebstahl von Munition in Burg mit Bildern.
Geschrieben von: Phillip

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 09.01.2026 08:07

Hallo Gerald,

danke für den Beitrag. Mich würde ja brennend interessieren, wieso der Fahrer die Munition nicht abgeben konnte. Auch verstehe ich nicht, wieso für so viel Munition ein Anhänger mit Plane verwendet wird. Es gibt doch auch Anhänger aus festem Material. Klar verhindert das nicht unbedingt den Diebstahl, aber den aufzubrechen würde wenigstens mehr Krach verursachen. Vielleicht werden wir ja eines Tages aufgeklärt, wie das so passieren konnte.
Geschrieben von: Claudi

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 09.01.2026 10:31

Planenanhänger: ich denke mal, weil man den da hatte, einen mit festem Aufbau nicht. Wäre an sich wohl auch kein Problem, wenn der nicht mutterseelenallein vor dem Hotel gestanden hätte.

Gute Frage, die ich mir auch gestellt hab: wieso konnte nicht abgeladen werden? Hoffentlich nicht wegen "Jo, unsere Warenannahme arbeitet nur bis 14 Uhr, wir haben aber 13:52 Uhr schon den Rechner runtergefahren und der Kollege, der die Papiere ausgedruckt hat, ist krank und hat mir nicht gesagt, wo die liegen... kommen Sie morgen wieder!" (ich übertreibe, aber nur ein wenig).
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 09.01.2026 13:56

Hallo Claudi,
Antwort auf
Planenanhänger: ich denke mal, weil man den da hatte, einen mit festem Aufbau nicht.


Bei
UN 0014 Patronen für Waffen, Manöver 1.4S steht in Kapitel 3.2 Spalte 16 kein Hinweis, und bei
UN 0339 Patronen für Handfeuerwaffen 1.4C steht in Kapitel 3.2 Spalte 16 "V2" was bedeutet "Die Versandstücke dürfen nur in Fahrzeuge EX/II oder EX/III, .... Die Auswahl des Fahrzeugs hängt von der zu befördernden Menge ab, die nach den Vorschriften für die Beladung (siehe Unterabschnitt 7.5.5.2) je Beförderungseinheit begrenzt ist.... !

Für die Pyrotechnische Munition muss ich passen, da ich die UN-Nummer nicht kenne, denn da gibt es mehrer Möglichkeiten.

Antwort auf
Gute Frage, die ich mir auch gestellt hab: wieso konnte nicht abgeladen werden?


Das ist eine gute Frage. Ich denke mal der Fahrer ist aus irgend welchen Gründen nach 17.00 Uhr bei der Kaseren angekommen, da ist natürlich in den Lagern bzw. Annahme stellen niemand mehr da. Aber dafür müsste der Fahrer nach den Bestimmungen bzw. dem Sicherungsplan eine Telefonnummer dabei haben, wo er anrufen kannn und auf die Verspätung hinweisen kann.

Und dann gibt es ja noch die Wache bzw. den OvWA, welcher sich den Problem hätte annehmen können, da er auf jeden Fall die Telefonnummer von der verantwortlichen Person der Bundeswehr dieser Kaserne hat, und dort hätte anrufen können. Das währe eine Option gewesen, aber es gibt auch noch ander Optionen. Auf jeden Fall haben da mehrer verantwortliche Person ihre Pflichten nicht erfüllt.
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherungsplan wirkungslos - 09.01.2026 13:59

Hallo Phillip,
Antwort auf
Mich würde ja brennend interessieren, wieso der Fahrer die Munition nicht abgeben konnte. Auch verstehe ich nicht, wieso für so viel Munition ein Anhänger mit Plane verwendet wird.


Siehe meinen Beitrag bei Claudi auf diese Frage.

Antwort auf
Vielleicht werden wir ja eines Tages aufgeklärt, wie das so passieren konnte.


Da bin ich mir nicht so sicher, denn es ist seit dem Vorfall schon viel Wasser geflossen!!!

Nachtrag: Hier habe ich noch einen interessanten Artikel Verteidigungsministerium bestätigt Diebstahl von Bundeswehrmunition, gefunden.
Wo unter anderem steht: "Die zivile Spedition hat dem Spiegel zufolge die Sicherheitsauflagen für den sensiblen Munitionstransport missachtet. Der Stopp an dem Hotel in Burg sei nicht vorhergesehen gewesen, der Fahrer habe sich spontan zu dem Halt etwa 25 Kilometer nordwestlich von Magdeburg entschieden, ..." .

Was soll man dazu noch sagen!!!!
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