Geschrieben von: Dom
Gesamtmenge nach 1.1.3.6 - 17.03.2025 09:46
Hi zusammen,
kurze Verständnisfrage.
Nach 1.1.3.6.3 ist für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die in dieser Anlage näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter anzunehmen. Wir versenden Batterien IN Ausrüstung. Welche höchstzulässige Gesamtmenge ist anzusetzen? Das Batteriegewicht oder das des Gerätes mit Batterie?
Vielen Dank.
kurze Verständnisfrage.
Nach 1.1.3.6.3 ist für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die in dieser Anlage näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter anzunehmen. Wir versenden Batterien IN Ausrüstung. Welche höchstzulässige Gesamtmenge ist anzusetzen? Das Batteriegewicht oder das des Gerätes mit Batterie?
Vielen Dank.