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Gesamtmenge nach 1.1.3.6

Geschrieben von: Dom

Gesamtmenge nach 1.1.3.6 - 17.03.2025 09:46

Hi zusammen,

kurze Verständnisfrage.
Nach 1.1.3.6.3 ist für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die in dieser Anlage näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter anzunehmen. Wir versenden Batterien IN Ausrüstung. Welche höchstzulässige Gesamtmenge ist anzusetzen? Das Batteriegewicht oder das des Gerätes mit Batterie?

Vielen Dank.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gesamtmenge nach 1.1.3.6 - 17.03.2025 10:42

Hallo, Dom
vermutlich UN 3091, oder? Dann Kl. 9 in BK 2 mit "Gesamtmenge der (in Ausrüstung = Gerät) enthaltenen gefährlichen Güter", hier also das Gewicht der Batterien / Akkus. So lese ich den 1. Spiegelstrich zu 1.1.3.6.3, ganz so wie Sie es schon formuliert haben.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Gesamtmenge nach 1.1.3.6 - 17.03.2025 11:37

Was M.A.T. sagt, aber es wäre an sich interessant, zu wissen, um was für ein Gerät und was für Batterien es sich handelt - ggf. ist 1.1.3.6 ADR gar nicht relevant.
Geschrieben von: Dom

Re: Gesamtmenge nach 1.1.3.6 - 18.03.2025 10:22

Danke für eure Antworten. Es gibt unterschiedliche Batterien, sodass teilweise SV188 genutzt werden kann und teilweise die Grenzen überschritten werden und so ggf. 1.1.3.6 genutzt werden kann

VG
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