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Versand des Heliumkompressors
Geschrieben von: Krishanth
Versand des Heliumkompressors - 24.06.2025 09:41
Hallo,
Wir benötigen die UN-Nummer eines Heliumkompressors mit 7,5 Litern Helium.
Wir möchten klären, ob das Produkt als UN 1046 oder UN 3363 eingestuft werden soll.
Im ADR – gemäß Sondervorschrift 301 für UN 3363 – darf die Menge gefährlicher Güter in Gegenständen die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7a) für jedes enthaltene Gefahrgut angegebene Menge nicht überschreiten.
Die LQ für Heliumgas beträgt 120 ml.
Bitte klären Sie dies.
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 24.06.2025 10:33
Hallo,
eigentlich geben Sie sich die Antwort doch schon mit der Angabe der Menge von 7,5 Litern.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 03:31
Hallo MAT,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte wissen, ob das Produkt unter UN 3538 (GEGENSTÄNDE, DIE NICHT BRENNBARES, UNGIFTIGES GAS, N.A.G. ENTHALTEN) eingestuft werden kann.
Meine Analyse:
Da Helium jedoch bereits mit der UN-Nummer und der korrekten Versandbezeichnung – UN 1046 Helium – gelistet ist, kann es nicht unter UN 3358 eingestuft werden und fällt nicht unter die N.A.G.-Kriterien.
Wäre es also korrekt, für den Heliumkompressor weiterhin die UN-Nummer 1046 zu verwenden?
Vielen Dank im Voraus.
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 08:06
Hallo, Krishanth
genauso sehe ich das auch. Die Geräte-UNNR ist nur möglich, wenn die LQ-Grenze nicht überschritten wird. Hier würde sie überschritten und darum muß die Gas-UNNR genutzt werden.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 08:18
Danke, M.AT.
Was halten Sie von der Verwendung von Gegenständen der UN-Nummer 3538, die nicht entzündbare, nicht giftige Gase, nicht näher bezeichnet, enthalten?
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 09:24
Hallo
Hielte ich für zulässig wegen 2.1.5.1, wo die Einstufung als Gerät und die Einstufung als Stoff gleichberechtigt aufgeführt sind. Meine persönliche "Vorliebe" wäre allerdings die Zuordnung als Stoff wenn möglich, weil das Gerät aus meiner Sicht als weniger gefährlich wahrgenommen wird und darum während der Beförderung vielleicht weniger sorgsam behandelt wird.
Eine Frage: wie groß oder schwer ist das Gerät?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 10:32
Entweder UN1046 oder UN3538. Rechtlich beides zulässig. Man darf die UN-Nummer des im Gerät enthaltenen Gefahrgutes nutzen, aber mit allen Anforderungen an diese UN-Nummer.
Aber: Bei UN1046 wird man aber bei der Verpackungsanweisung an die Grenze kommen und abbrechen, denn den Kompressor kriege ich nicht in eine Gasflasche... mit dem Kompressor als Ganzes kann ich die P200 nicht umsetzen.
Also bleibt, aufgrund der Menge, UN3538. UN3363 ginge nur bis zur LQ-Menge, 120 ml.
Der Kompressor ist nicht namentlich genannt. Helium als Gas ist namentlich genannt, aber der Kompressor ist ja mehr als nur das Gas Helium - eben ein Gerät mit Helium drin.
Als weniger gefährlich wahrgenommen? Kennzeichnung muss dran, grüne Raute, UN3538, in den Papieren wird Helium als Gefahrenauslöser erwähnt.
Ich möchte noch auf die M361
https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements hinweisen: Unter Umständen könnte der Kompressor sogar in Deutschland nach M361 freigestellt werden (u.a. Transportzweck Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung).
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 10:39
Produktdetails
Maße L/B/H: 491 mm / 446 mm / 530 mm
Gewicht ca.: 80 kg bis 120 kg
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 10:41
Hallo,
was ist denn mit 4.1.3.8? Das ist der Hintergrund für meine Frage nach Größe / Gewicht; falls natürlich nicht leer fällt das raus und die Maschine bleibt übrig.
Die Wahrnehmung basiert nicht nur auf Symbolen, sondern auch auf dem gesamten Erscheinungsbild.
Gruß
M.A.T.
Mit den Angaben denke ich, daß die Geräte-UNNR besser wäre.
Geschrieben von: Claudi
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 11:11
4.1.3.8 ADR setzt "leer" voraus (also nur Anhaftungen) und, da es zu Heliumkompressoren oder ähnl. keine BAM-Allgemeinverfügung gibt, müsste man das separat bei der BAM beantragen. Kosten Geld, Zeit und eigentlich müsste die BAM sagen: dafür gibt es im ADR Regelungen, wir brauchen da keine separate Zulassun zu erteilen.
Geschrieben von: DJSMP
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 11:57
Ich persönlich würde immer die Geräteeinstufung/Gegenstandseinstufung wählen, weil ich mal gelernt habe, so genau wie möglich zu klassifizieren. Nun lässt mir der Abschnitt über die Klassifizierung von Gegenständen aber die Wahlmöglichkeit, als Gegenstand oder den enthaltenen Stoff zu klassifizieren.
Bei der Einstufung als Stoff möchte ich aber darauf hinweisen, dass die bereits zitierte P200 in Verbindung mit den Bauvorschriften für Gasflaschen/Druckgefäße einige kleine aber feine Anforderungen für die Druckgefäße enthält, die dann auch für den im Gerät verbauten Heliumbehälter gelten. Die P008 verweist "nur" auf 4.1.6 und einem "gleichwertigen Schutzniveau wie in P200", was immer das auch heisst.
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 12:49
Hallo, DJSMP,
noch ein gutes Argument für die Gerätenummer, danke. Ich vermute, Sie meinten die P006?
Das Schutzniveau sehe ich schon mit der Gerätefunktion und allfälligen ProdSG-Anforderungen mit dem umgesetzten EU-Recht als erfüllt.
Schöner Gruß aus der Wärme.
M.A.T.
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 13:43
Vielen Dank, Claudia, für deine Klarstellung.
Bislang wurde die Gefahrstoffart als UN 1046 eingestuft. Zu deinem Hinweis: UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT BRENNBARES, UNGIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.
Es wird als N.A.G. aufgeführt, aber wir wissen, dass es sich bei dem Gas um Helium handelt und dieses separat als UN 1046 – Helium, komprimiert – eingestuft ist.
Könntest du das bitte klarstellen?
Ich habe deinen Hinweis ebenfalls zur Kenntnis genommen: In den Dokumenten wird Helium als Gefahrstoff erwähnt.
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 25.06.2025 13:51
Hallo, auch wenn Sie die Frage an jemand anders richten: das "NAG" ist ein Hinweis in der offiziellen Benennung der durch die technische Benennung - Helium - zu ergänzen ist. Das ergibt sich aus 3.1.2.8.1.3 und 5.4.1.1.1 b) ADR.
M.A.T.
Geschrieben von: Nitro
Re: Versand des Heliumkompressors - 26.06.2025 04:53
Guten Tag Zusammen
Steht das Helium denn noch unter Druck?
Gase der Gruppe A und O (Helium ist A) sind bis 2 bar freigestellt.
Maschinen- und Apparateteile sind ausdrücklich genannt.
Siehe ADR 1.1.3.2 c).
Gruss
Nitro
Geschrieben von: Claudi
Re: Versand des Heliumkompressors - 26.06.2025 05:52
Vielen Dank, Claudia, für deine Klarstellung.
Bislang wurde die Gefahrstoffart als UN 1046 eingestuft. Zu deinem Hinweis: UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT BRENNBARES, UNGIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.
Es wird als N.A.G. aufgeführt, aber wir wissen, dass es sich bei dem Gas um Helium handelt und dieses separat als UN 1046 – Helium, komprimiert – eingestuft ist.
Könntest du das bitte klarstellen?
Ich habe deinen Hinweis ebenfalls zur Kenntnis genommen: In den Dokumenten wird Helium als Gefahrstoff erwähnt.
Es geht um den Gegenstand Heliumkompressor, nicht Helium in Gasflaschen.
Man klassifiziert das Versandgut, also den Kompressor mit seinem ggf. gefährlichen Inhalt. Und dieser Kompressor ist eben nicht Helium, sondern ein Gerät/ eine Maschine, die Helium enthält.
n.a.g. heißt nicht, dass etwas unbekannt ist.
n.a.g. heißt, dass das Versandgut keine genauere/ spezifischere Eintragung im Gefahrgutrecht hat.
Beispiel: Kühlschrank mit Kältemittel R134a. R134a ist UN3159 1,1,1,2-TETRAFLUORETHAN (GAS ALS KÄLTEMITTEL R 134a).
Den Kühlschrank kann ich nicht als UN3538 klassifizieren, da es UN 2857 Kältemaschinen gibt - die Eintragung ist zutreffender als UN3538.
Man darf nach 2.1.5 ADR entweder die UN-Nummer des enthaltenen GG nutzen oder eine Geräte-Nummer UN3537 - UN3548, wenn das Gerät/ der Gegenstand nicht bereits eine eigene GG-Eintragung hat (wie der Kühlschrank im Beispiel).
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 26.06.2025 10:29
Vielen Dank, Claudia, für deine Klarstellung.
Ich plane, den Heliumkompressor mit 7,5 Litern Helium als UN 3538 (Gegenstände, die nicht entzündbare, nicht giftige Gase, n.a.g. (Helium) enthalten) einzustufen.
Ich habe auch Ihren Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die Verwendung sowohl der UN 1046 als auch der UN 3538 gesetzlich zulässig ist, UN 3538 jedoch angemessener ist, da es sich um ein Gerät handelt, das Helium enthält.
Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege
Geschrieben von: Claudi
Re: Versand des Heliumkompressors - 26.06.2025 11:54
Sehe ich genau so. Das Helium steht unter Druck > 2 bar?
@Nitro hatte ja hier einen guten Hinweis gegeben:
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...-versand-des-heliumkompressors#Post39187
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 27.06.2025 02:20
Danke Nitro, ich werde das überprüfen
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 27.06.2025 02:21
Danke Claudia, ich werde das überprüfen
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 27.06.2025 09:37
Der Heliumdruck beträgt 16 bar.
Ich bin der Meinung, dass der Heliumkompressor jetzt unter UN 3538 klassifiziert werden sollte.
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 27.06.2025 09:45
Sehe ich auch so.
M.A.T.
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 30.06.2025 06:10
Danke, M.AT.
Nach Abschluss der Untersuchung habe ich mit meinem Kollegen gesprochen. Er verwendet unter Druck stehende pneumatische oder hydraulische Gegenstände der UN-Nummer 3164 (mit nicht entzündbarem Gas). Dies ist seiner Meinung nach für einen Heliumkompressor nicht besonders geeignet. Was halten Sie davon?
Geschrieben von: Claudi
Re: Versand des Heliumkompressors - 30.06.2025 06:42
Über die UN-Nummer hatte ich tatsächlich auch schon nachgedacht. Bzgl. der Maßnahmen kommt es wahrscheinlich aufs gleiche raus. Bei UN3164 hab ich eher Stoßfedern im Kopf, also irgendwas, wo der gesamte Gegenstand unter Druck steht - aber ich sehe, warum man diese UN-Nummer wählen würde.
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 30.06.2025 08:17
Hallo,
ohne Druckangabe hatte ich diese Möglichkeit nicht auf dem Schirm. Wäre denkbar, und kann nur anhand der Gefährdung entschieden werden. Was passiert eher: daß der Druck Schäden verursacht, oder das Gas? Ich denke, das Gas wäre eher gefahrbringend, da der Austritt nicht sofort erkennbar ist, die Bewußtlosigkeit aber trotzdem eintreten kann. Der Druck alleine würde ja keine beweglichen Teile wegschleudern oder so ähnlich.
Habe mir jetzt die drei SV zu der 3164 angeschaut und zumindest zwei davon sind hier nicht anwendbar. Nur falls die Anforderungen von SV 371 erfüllt wären (eher nicht, soweit ich das nach den vorliegenden Infos beurteilen kann: Auslöseeinrichtung?) wäre diese UN nutzbar.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 30.06.2025 10:13
Danke M.A.T. & Claudia.
Ich denke, dass die UN-Nummer 3538 „Gegenstände, die nicht entzündbare, nicht giftige Gase, n.a.g. (Helium) enthalten“ für Heliumkompressoren besser geeignet ist als die UN-Nummer 3164 „Unter Druck stehende, pneumatische oder hydraulische Gegenstände (mit nicht entzündbaren Gasen).
Was ist Ihre Meinung?
Geschrieben von: Claudi
Re: Versand des Heliumkompressors - 30.06.2025 10:32
Ja, ich finde die UN3538 passender.
Geschrieben von: M.A.T.
Re: Versand des Heliumkompressors - 30.06.2025 10:40
3538
M.A.T.
Geschrieben von: Krishanth
Re: Versand des Heliumkompressors - 03.07.2025 03:28
Danke Claudia & M.AT für deinen Rat.