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Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR

Geschrieben von: Udo Freitag

Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR - 11.11.2025 05:27

Moin aus Hamburg,

ich habe eine Frage zur Tabelle der Radionuklidwerte und da zu den A1 und A2 Werten. Z.B. steht bei den Nukliden I-129 und T-97 in der A1 und A2-Spalte als Wert das Wort "unbegrenzt" und kein Zahlenwert. Was bedeutet das? Egal wie hoch die Aktivität ist, ich brauche nichts zu beachten?

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

LG
Udo
Geschrieben von: aw_

Re: Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR - 11.11.2025 07:09

Moin Udo,
das bedeutet dass das maximal ein Typ A Versandstück ist. Typ B und C entfällt, egal wie hoch die Aktivität ist. Siehe 2.2.7.2.4.4
grüsse
Geschrieben von: Claudi

Re: Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR - 11.11.2025 07:11

Moin,

damit ein Material Gefahrgut der Klasse 7 ist, geht es nicht um A1 und A2 sondern Aktivi­tätskonzentration und Gesamtaktivität je Sendung - also die hinteren beiden Spalten der Tabelle. Wenn beide Werte überschritten sind, ist man mit dem Material in Klasse 7 - siehe 2.2.7.1.1
Geschrieben von: Jacob Madsen

Re: Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR - 11.11.2025 07:27

Moin Udo,

ich möchte Claudi bestätigen, dass bei " bei A1 und A2 "unbegrenzt" weiterhin von einem radioaktiven Stoff im Sinne des ADR ausgegangen werden muss.
Die Tabelle hat die zwei weiteren Spalten für freigestellte Stoffe und freigestellte Sendungen. Unter diesen Bedingungen ist von einem radioaktiven Stoff auszugehen und man muss den Aktivitätskonzentrationsgrenzwert für freigestellte Stoffe und den Aktivitätsgrenzwert für eine freigestellte Sendung berücksichtigen, um den Umfang der Umsetzung der Vorschriften beurteilen zu können.
Geschrieben von: aw_

Re: Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR - 11.11.2025 08:44

.. und wenn die Werte der Spalten 4 und 5 übertroffen sind dann ist 'freigestellte Stoffe' (kein GG) und 'freigestellte Sendung' (UN2908 bis UN2911) nicht möglich und es handelt sich dann erstmal um ein Typ A Versandstück (UN2915, ..)
jetzt prüft man die Werte der Spalten 2 und 3. Wenn diese Werte übertroffen sind, dann ist es ein Typ B oder C Versandstück.
Da bei Udo's Stoffen unbegrenzt steht (das war ja seine Frage), geht es nicht über ein Typ A Versandstück hinaus.
Und ja.. es ist und bleibt Klasse 7!
Hoffe jetzt ist das verständlich(er)..
Geschrieben von: Claudi

Re: Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR - 11.11.2025 09:10

Einspruch:

Werte in Spalte 4+5 überschritten: keine freigestellte Sendung.

Ob ein freigestelltes Versandstück (UN2908 bis UN2911) möglich ist, richtet sich nach A1 (wenn besondere Form vorliegt) oder A2 (andere Form) entsprechend Tabelle 2.2.7.2.4.1.2 und vorausgesetzt Dosisleistung überschreitet an keinem Punkt der Außenfläche des Versandstückes 5 mikro-Sv/h.

Wenn aufgrund Überschreitung der Werte in 2.2.7.2.4.1.2 kein freigestelltes Versandstück möglich ist, dann A1 bzw. A2 (je nach Form) prüfen: wenn max. A1/A2-Aktivitäten vorliegen, dann Typ A-Versandstück. Wenn >A1 bzw. A2, dann Typ B-Versandstück oder (theoretisch) auch Typ C (für Luftverkehr, kA ob es solche Behälter überhaupt gibt).

Wenn A1/ A2 unbegrenzt angegeben ist, müsste es für mein Verständnis eigentlich immer ein freigestelltes Versandstück sein können, wenn die Dosisleistung am Versandstück die 5 mikro-Sv/h nicht überschreitet.

Gute Hilfestellung übrigens: https://tes.bam.de/TES/Navigation/D...ive-Stoffe/modul-radioaktive-stoffe.html
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR - 12.11.2025 04:43

Moin zusammen,

vielen lieben dank für die Antworten und ich bin guter Dinge, dass ich es verstanden habe.


LG
Udo
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Tabelle Absatz 2.2.7.2.2.1 ADR - 13.11.2025 12:07

Es gab bei ecomed-Storck mal ein umfassendes Fachbuch zur Beförderung r/a Stoffe von Kosbadt und Brand, ist leider nur noch antiquarisch erhältlich.
Gruß
M.A.T.
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