Geschrieben von: GaryKuhper
Orangefarbene Warntafel ohne Gefahrgutbeförderung - 09.03.2026 11:15
Das Thema ist, glaube ich, schon so dermaßen ausgetreten, leider finde ich hier im Forum nichts darüber.
Stellt es einen Verstoß dar, wenn ich die orangefarbenen Warntafeln aufgeklappt habe, aber KEIN Gefahrgut befördere???? Also, wenn ich es einfach vergessen habe, diese zu schließen.
Und wie sieht es mit der Überkennzeichnung aus. Nehmen wir mal an ich transportiere kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut, entlade unter 1000 Punkte, lasse aber die Warntafeln offen!!
Verstoß???
M.f.G.
Stellt es einen Verstoß dar, wenn ich die orangefarbenen Warntafeln aufgeklappt habe, aber KEIN Gefahrgut befördere???? Also, wenn ich es einfach vergessen habe, diese zu schließen.
Und wie sieht es mit der Überkennzeichnung aus. Nehmen wir mal an ich transportiere kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut, entlade unter 1000 Punkte, lasse aber die Warntafeln offen!!
Verstoß???
M.f.G.