Startseite

Eimer mit abnehmbaren Deckel

Geschrieben von: Kay Schmauder

Eimer mit abnehmbaren Deckel - 07.03.2007 21:01

Hallo alle mit einander!

Ich hab da mal ne Frage...

Mein Kollege meint, das ein Eimer mit abnehmbarem Deckel auch so "Eimer" im Beförderungspapier angegeben werden kann.

Ich bin aber der Ansicht, dass dieser Eimer aber mit "Kunststofffass" oder nur "Fass" oder "Fass mit abnehmbaren Deckel" im Beförderungspapier einzutragen ist, da im ADR unter 5.4.1.1.1e und der dazugehörenden RSE eben die in 6.1 angegebenen Bezeichnungen anzugeben sind.

Ich freue mich auch hier über zahlreiche Meinungen die meine wiederlegen.
Geschrieben von: Markus Ungethüm

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 08.03.2007 00:40

Hallo!

Meine Meinung: Das ADR kennt den Begriff "Eimer" nicht, also hat er auch in einem ADR-konformen Beförderungspapier nichts verloren!

Bei uns im schwäbischen wird z. B. eine Verpackung Code 5M1 auch gern mal als "Gschdattl" bezeichnet - soll ich das etwa so ins BP schreiben ???

Grüßle,

Markus
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 08.03.2007 05:53

Guten Morgen Kay Schmauder,
vielleicht hilft ein Blick auf die Codierung des "Eimers" weiter, sollte sie mit UN 1H2.... beginnen handelt es sich eindeutig um ein Fass mit abnehmbaren Deckel und dann wäre die Bezeichnung "Fass" auch die richtige Bezeichnung als Art der Verpackung im Beförderungspapier.

Einen Eimer als Verpackung sieht das ADR nicht vor.

Grüsse von der Saar

Wilhelm Kassing
Geschrieben von: Gitta Krämer

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 08.03.2007 07:07

Hallo Kay,

ich schließe mich meinen Vorrednern an. Eimer gibt es nicht. Wir füllen unsere Farbe zwar in Eimer ab, aber lt. Beförderungspapier erhalten alle Fässer mit abnehmbaren Deckel. Das ist wie mit dem Karton, der lt. ADR eine Kiste aus Pappe ist.

Meine persönliche Meinung: Der schwäbische Begriff wäre aber schöner (auch wenn ich ihn nicht aussprechen kann).

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 08.03.2007 09:34

Hallole!

Ich sag dann mal Danke, jetzt bekomme ich ihn sicherlich Mundtod. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Geschrieben von: Andreas_A

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 08.03.2007 16:33

Wenn wir grade beim Thema sind - muss der Eintrag dann "Fass" lauten. Oder "Fass aus Kunststoff" oder "Fass aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckel".

Wir nutzen bisher "Fass" und sind damit überall durchgekommen. Wirklich eindeutig habe ich das jedoch im ADR nicht gefunden.
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 08.03.2007 17:30

Hallo Antreas!

"Fass" ist genug. Laut unserer IHK

Es sieht zwar ein wenig komisch aus, wenn der Eimer als Fass deklariert ist, aber wenn das ADR es so sagt....

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Andreas_A

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 08.03.2007 17:34

IHK als Referenz ist ausreichend, denke ich :-).

Wir haben noch so lustige Verpackungen, die wie Fässer aussehen, aber mit 3H1 (Kanister) codiert sind...
Geschrieben von: Mark

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 08.03.2007 21:21

Hallo Andreas-H

haben wir auch, die sind eckig mit stark abgerundeten Ecken (also fast ein Fass), da sie nicht zylindrisch sind fallen sie nicht unter der Definition Fass, passen aber auf die Definition "Kanister" (siehe 1.2 ADR)

Seit mir die Dinger unter die Finger gekommen sind, weiß ich auch was ein "Kanister mit abnehmbaren Deckel" ist (3H2) - Wir schreiben im BP seither "Kanister"

Grüße
Geschrieben von: SafetyFirst

Re: Eimer mit abnehmbaren Deckel - 09.03.2007 08:27

Antwort auf
Bei uns im schwäbischen wird z. B. eine Verpackung Code 5M1 auch gern mal als "Gschdattl" bezeichnet - soll ich das etwa so ins BP schreiben ???





Naja,



sowas könnte man immerhin noch entschuldigen mit der Programmierung des ERP-Systems in Indien und einem Übersetzer, der keine Ahnung hat, was er da übersetzt....



Mit der "behördlichen benennung von Gebrauchsgegenständen" hab ich für meinen Teil abgeschlossen, nachdem ich bei der Bundewehr einen ABC-Abwehr-LKW übernommen habe und einen halben Tag lang verzweifelt den "Ring, Eisen, Duchmesser 2 cm" gesucht habe......



[color:"yellow"] Für die Nicht-Bundis: Das war der Schlüsselring. [/color]
© 2025 Gefahrgut-Foren.de