Geschrieben von: CarstenD
UN 1950 und LQ - Beförderungspapier - 04.07.2007 14:44
Guten Tag.
Ich habe kurz folgende Frage: Wenn ich Spraydosen UN 1950, 2.1., als LQ versende (Innenverpackung = 500 ml), zusammengesetzte Verpackung mit Raute und Ausrichtungspfeilen, dann habe ich ja quasi ADR-rechtlich "die Kuh vom Eis", oder? Das bedeutet doch, dass ich z.B. kein Beförderungspapier benötige bzw. dass das dann kein ADR-Transport ist.
Wenn ich jetzt im Unternehmen einen Lieferschein erstelle, wäre es falsch, auf dem Lieferschein trotzdem UN 1950... anzugeben?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
mfg
Carsten
Ich habe kurz folgende Frage: Wenn ich Spraydosen UN 1950, 2.1., als LQ versende (Innenverpackung = 500 ml), zusammengesetzte Verpackung mit Raute und Ausrichtungspfeilen, dann habe ich ja quasi ADR-rechtlich "die Kuh vom Eis", oder? Das bedeutet doch, dass ich z.B. kein Beförderungspapier benötige bzw. dass das dann kein ADR-Transport ist.
Wenn ich jetzt im Unternehmen einen Lieferschein erstelle, wäre es falsch, auf dem Lieferschein trotzdem UN 1950... anzugeben?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
mfg
Carsten