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Gefahrgutrecht Polen

Geschrieben von: THW Ingo

Gefahrgutrecht Polen - 28.11.2007 13:29

Hallo,

gibt es oder hat Polen ebenfalls ein eigenes Gefahrgutrecht?
Danke.

Gruß Ingo
Geschrieben von: Steffan

Re: Gefahrgutrecht Polen - 28.11.2007 15:14

Hallo Ingo,
Polen hat es versäumt, dass ADR 2007 in nationales Recht umzusetzen. Sie müssen wohl oder über noch das ADR 2005 zur Anwendung bringen, es sei denn, es ist erst vor kurzem eingeführt worden. Denke ich aber mal nicht. Auf den Seiten vom www.lbv.brandenburg.de unter Gefahrguttransport findest du sicherlich einen Ansprechpartner. Sie können dir bestimmt noch weitere Auskünfte geben. Einfach mal anrufen.

Gruß Steffan
Geschrieben von: Marek Rozycki

Re: Gefahrgutrecht Polen - 29.11.2007 11:51

Polen hat ADR in Jahr 1975 untergeschreieben. Seit jahr 2003 Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, beschlossen in Genf am 30. September 1957 ist in Polen durch das Gesetz vom 28. Oktober 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter (Gesetzblatt vom 2002 Nr. 199 P. 1671 mit späteren Änderungen) eingeführt. Die Einführung der nächsten Version erfordert die Veröffentlichung einer Regierungserklärung. Inländisches Recht präzisiert die Ausführung einiger Vorschriften zB. Meldepflicht, Beobachtung von Tanks.
Bei konkrete Fragen stehe Ich gern zur Verfügung.
Geschrieben von: Winklhofer

Re: Gefahrgutrecht Polen - 29.11.2007 16:32

Hallo Steffan,

diese Aussage gilt nur im innerpolnischen Verkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr ist ganz klar das ADR 2007 maßgeblich.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofe
Geschrieben von: Steffan

Re: Gefahrgutrecht Polen - 29.11.2007 20:17

Hallo Herr Winklhofer,

dieses ist bekannt. Die Fragestellung war nicht grenzüberschreitender Verkehr.
Als Anlage mal ein Feuerlöscher für Notfälle.

Gruß Steffan

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