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UN 1866 Harzlösung

Geschrieben von: wanke

UN 1866 Harzlösung - 14.05.2008 19:08

Wir haben einen Transport kontrolliert der insgesamt 80 Feinblechbehälter, je 25 kg, Harzlösung geladen hatte. Die Behälter waren mit der UN 1866 versehen. Im Beförderungspapier war der Stoff nicht nach ADR gelistet.
Nach Anforderung des Sicherheitsdatenblattes hat das hier transportierte Gut einen Flammpunkt von 29 oC.
Nach Abs. 2.2.3.1.5 wäre das Gut von den Vorschriften des ADR ausgenommen. Ins Grübeln brachte uns allerdings dass dennoch die UN-Nr. auf den Versandaufklebern angebracht war.
Wer kann weiterhelfen? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de.dd2334.kasserver.com/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Vielen Dank!
Geschrieben von: mati

Re: UN 1866 Harzlösung - 15.05.2008 14:10

Hallo,
eigentlich ist das Material ja dann Gefahrgut. 2.2.3.1.5 ist ja nur eine Erleichterung die angewendet werden KANN. Oftmals lässt die Software(fürs Etikett) halt bei allen Gefahrgütern die UN-Nummer raus, während dann auf dem Beförderungspapier "kein Gefahrgut der Klasse 3" ausgewiesen wird. Natürlich kommt dann auch kein Gefahrgut-Label auf die Verpackung.

Das war bei uns zeitweise auhc schon der Fall, wir konnten es allerdings dann verbessern.

Gruß
mati
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