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Schriftliche Weisungen 2009

Geschrieben von: 9050

Schriftliche Weisungen 2009 - 22.11.2008 14:59

Gemäss ADR 5.4.3.4 sind diese 4 Seiten unantastbar und sankrosankt - nun wäre es aber vorteilhaft auf der vierten Seite die Ausrüstung mittels z.B. Fotos oder Signeten visuell dem Benutzer bildlich darzustellen. Wenn man dies neben dem Text ( der in einem Rahmen mit z.B. grauem Hintergung -alle 4 Seiten ) aufführt , jedoch auf der selben A4 Seite, sollte das möglich sein. Inhaltlich würde ja eh alles stimmen. Auf den Blättern wäre dann der nicht farblich hinterlegte Grund weiss und darauf hätte man Platz eben für diese Bilder.
Mir fehlt eigentlich nur noch ein Kapitel 5.4.3.5 worin dann noch die Papierqualität, das Papierformat, die Papierfarbe, die Schriftart und - farbe usw. aufgeführt ist !
Ich möchte aber auch nicht verantwortlich sein, wenn wegen Nichtbefolgen der Form der schriftlichen Weisung ein Gau oder Grossunglück beim Gefahrguttransport passiert !

Meinungen würden mich interessieren.
Geschrieben von: Claudi

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 22.11.2008 19:28

Ich habe in Schulungen schon mehrmals die Frage gestellt bekommen (auf den Hinweis, dass der Fahrer die Schriftlichen Weisungen lesen und verstehen können muss), was Personen tun, die des Lesens gar nicht mächtig sind. Da kann ich nur entgegnen, dass es Schriftl. Weisungen in Piktogramm- oder Comicform noch nicht gibt. Das wäre aber doch DIE Lösung für das babylonische Sprachenwirrwarr... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Zur Frage: diverse Verlage, die die neuen Schriftl. Weisungen anbieten, haben z. B. ihr Logo auf die Seiten gedruckt, dies entspricht auch nicht dem Muster im ADR - aber ob das ein Problem darstellt? Mit diesem Hintergrund sehe ich persönlich (und was zählt das schon...) kein Problem dabei, wenn zusätzlich Bilder verwendet werden. Hauptsache, der vorgeschriebene Text ist vorhanden und noch deutlich erkennbar.

Nur: bringt es etwas, dort Bilder einzusetzen? Die Benutzer (Fahrer) sind regelmäßig geschult, bekommen in den Schulungen das Thema Ausrüstung sicher intensiv vermittelt und wissen doch eigentlich, wie ein Besen oder selbststehende Warnzeichen aussehen (?).
Geschrieben von: Bruesewitz

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 24.11.2008 08:18

Guten Morgen allerseits,
könnte mir jemand erklären, worum in der schriftlichen Weisung 5.4.3.4 des ADR neben der Zeile für Ätzende Stoffe das Wort Verbrennungsgefahr steht? Der französische Text lautet brulures. Dies kann Verbrennung aber auch Verätzung bedeuten. Letzteres wäre nach meiner Meinung sinnvoller. Oder bin ich auf dem falschen Dampfer??
Geschrieben von: Claudi

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 24.11.2008 09:43

Nein, sind Sie nicht. Das wird wohl ein Übersetzungsfehler sein oder ein Schreibfehler. Gemeint ist vermutlich wirklich die "Verätzungsgefahr". Dilemma: verwendet man das Muster wie im ADR mit Schreibfehler oder korrigiert man eigenmächtig und kriegt Probleme (aber wer ist so spitzfindig und beanstandet sowas?)?
Mal aufs Corrigendum warten und Tee trinken... oder Kaffee (vorsicht heiß, Verbrennungsgefahr) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Geschrieben von: Andreas_A

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 24.11.2008 13:13

Hallo Claudi,

nun, auch LKW-Fahrer müssen einen Kurs samt Prüfung über sich ergehen lassen. Mir ist relativ rätselhaft, wie man den Kurs überstehen kann, ohne lesen zu können.

Daher würde ich sagen, dass die Grundvoraussetzung erstmal das Lesen ist.

Viele Grüße,
Andreas Arnold
Geschrieben von: Claudi

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 25.11.2008 18:07

Natürlich, so argumentiere ich dann auch.
Geschrieben von: Naymo

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 08.12.2008 15:47

Auf der Homepage der UN-ECE im Bereich Dangerous Goods (ADR) sind nun die ersten "Linguistic versions" der Schriftlichen Weisungen zu finden! Viel Spass!
Geschrieben von: Rupert

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 10.12.2008 10:35

Hallo !
Das "Causes burns" oft mit "verursacht verbrennungen" übersetzt wird, ist ein alter übersetzungsfehler was auch im imdg-code vorkommt.
Wo es mir und meine Kollegen die Haare aufstellt ist die zusätzliche Ausrüstung:
Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter (aus Kunststoff).
Die Definition Behälter beginnt bei mir mit 0,1 Liter und endet bei 1000000 Liter. Lustig wird es wenn man versucht einen erwärmten Stoff mit einen Kunststoffbehälter aufzufangen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />, aus Metall darf ja nicht sein.
Toll ist auch die Kanalabdeckung, in die Umwelt darf dann die Klasse 9 gelangen, in den Kanal nicht. Umgekehrt darf die Klasse 6.1 in den Kanal gelangen.
Da gibt es noch viel zum korrigieren.
Geschrieben von: ureaner

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 16.12.2008 12:24

Hallo in die Runde,
dürfen schriftliche Weisungen auf A5 gefaltet werden?
mfg <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Gandalf

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 16.12.2008 14:56

Hallo ureaner,
ich würde sagen ja. Ich wüsste auch nicht warum das verboten sein sollte.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: bheuschen

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 16.12.2008 16:18

Hallo Ureaner,

in 5.4.3.4 ist nur von Form und einem 4 Seitigen Muster die Rede,
wenn alles im A5 Format noch deutlich lesbar und verständlich gemacht werden
kann, dürfte es kein Problem sein .

Gruß
Bernd
Geschrieben von: Gandalf

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 17.12.2008 06:56

Hallo bheuschen,
es war doch nach "falten auf A5" gefragt und nicht nach "drucken auf A5". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Naymo

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 17.12.2008 07:25

Darf man dann auch vier einzelne DIN A4-Seiten farbig ausdrucken und zusammentackern? Wird es irgendwo "festgeschrieben" werden, wie der Ausdruck und das Layout auszusehen hat? RSE abwarten würde ich mal sagen, oder was meinen die Experten?
Geschrieben von: F-Vogt

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 17.12.2008 11:27

Hallo SonjaLS,
in 5.4.3.4 wird die Form und der Inhalt der schriftlichen Weisungen gefordert.
Die Form und der Inhalt ist dann auf den folgenden Seiten beschrieben. Über die Größe der schriftlichen Weisungen steht nichts geschrieben. Also wenn die Form (so wie abgedruckt) und der Inhalt stimmt- spricht nichts dagegen die schriftlichen Weisungen vierseitg auf A 4 auszudrucken. Am besten noch einlaminieren- dann hälts länger und den Fahrern sagen, das dies nicht wegzuwerfen ist, da man das dann immerwieder verwenden kann.
Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen und ein frohes Fest
F-Vogt
Geschrieben von: Tommy Danger

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 26.12.2008 13:40

Zur Größe bin ich mal gespannt, wann uns DIN A 6 oder kleiner angeboten wird.

Da wird in das ADR aufgenommen, mit welcher Lupe der Verlader dies lesen können muss.
:schockiert

Tommy Danger <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Geschrieben von: GG1

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 28.12.2008 11:10

Hallo Tommy Danger,

das kriegen wir in Deutschland schon geregelt; so wie wir auch die Schriftgröße der UN Nummer mit mind. 6 mm hinbekommen haben. Bin nur mal gespannt, wann die gleichen Schlaumeier auch diese Schriftgröße in ihren Ordnungswidrigkeitenanzeigen hinbekommen. Oder dürfen wir die sonst als unleserlich betrachten und ignorieren?

Grüße
GG1
Geschrieben von: Tommy Danger

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 28.12.2008 15:44

Servus,

es soll ja schon Behörden geben, die DIN ISO zertifiziert sind. Die werden doch bestimmt eine vorgegebene Schriftgröße haben.

Frage: Beziehst Du dich auf eine bestimmte oder eine unbestimmte Behörde?

TD
Geschrieben von: Jenenser

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 30.12.2008 10:49

Ein jahresendzeitliches Hallo in die Runde,

mich beschäftigt eine Frage zu den schriftlichen Weisungen, da ich hierzu Widersprüchliches gehört habe:

Besteht die Pflicht, die schriftlichen Weisungen mitzuführen auch bei Beförderung in begrenzter Menge bzw. bei LQ? Bisher war das ja (meines Wissens) nicht so. Und falls diese Pflicht nun nach ADR 2009 besteht, gilt dies ebenfalls für das Mitführen der aufgelisteten Schutzausrüstung?

Hintergrund ist, daß einige besonders kleine Transportfirmen, die in meinem Auftrag Transporte durchführen, bislang das Thema Gefahrgut scheuten und weder Fahrzeuge noch Fahrer entsprechend ausstatteten. Bei Beförderung in begrenzter Menge war dies ja bislang auch kein Problem, nun könnte es eines werden? Die Mitgabe der neuen Unfallmerkblätter ließen sich da sicherlich noch vermitteln, Fahrzeuge mit Schaufeln und Kanalabdeckungen auszustatten dürfte hingegen den Wenigsten gefallen.
Geschrieben von: UBurkhard

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 30.12.2008 14:09

ADR 1.1.3.6.2:

... ohne das nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind: ...

- Abschnitt 5.4.3 ...
Geschrieben von: bheuschen

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 30.12.2008 19:15

Hallo Jennenser,
denke mal dass das gerücht entstanden ist wegen der freigestellten mengen,
spalte 7b . da braucht man auch keine schriftlichen weisungen, aber man muß den unterweisungspflichten (1.3 usw) nachkommen .

Guten Rutsch
Bernd
Geschrieben von: Tommy Danger

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 31.12.2008 10:22

Unterweisung nach Kapitel 1.3 ist immer dabei.

TD
Geschrieben von: bheuschen

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 31.12.2008 15:54

Hallo Tommy
es geht sich hier um das Gerücht "schriftl. Weisungen" bei begrenzter Menge...
Das Gerücht basiert meines Erachtens aufgrung der "freigestellten Mengen"
3.5, wo 1.3 verpflichtend anzuwenden ist, demzufolge insbesondere Teil 8.2 für Jennenser irritierend ist .

Gruß
Bernd
Geschrieben von: Jenenser

Re: Schriftliche Weisungen 2009 - 02.01.2009 11:23

Danke für die Antworten, also im Klartext: Alles wie bisher, Bef. in begrenzten Mengen darf weiterhin jeder durchführen, auch ohne Ausrüstung + Unfallmerkblatt. Richtig?
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