Startseite

Fahrerschulung durch GB

Geschrieben von: Gerald

Fahrerschulung durch GB - 12.02.2009 20:08

Hallo,
leider muss ich bei meinen Lehrgängen(Fortbildungslehrgang oder Basiskurs, an dem Fahrer teilnehmen, wo der ADR Schein verfallen ist),das die Fahrer die einzelnen Änderungen, welche ja aller zwei Jahre erfolgen, gar nicht mitbekommen haben. Ich verstehe nicht, wie das durch die GB in den Unternehmen so gemacht wird. Im Forum haben wir unsere Meinung über die neuen schriftlichen Weisung ausgetauscht. Nur durch die Beförderer werden diese den Fahrern teilweise nicht bereitgestellt, und es wird sich auf den Verlader verlassen. Nur hat es nun mal im ADR 2009 ein Verantwortungswechsel, denn der Beförderer hat diese bereitzustellen und der Verlader muss ja schon länger vor dem Beladen prüfen ... ob das Fahrzeug, die Ausrüstung und der Fahrer dem ADR b.z.w. der GGVSE entspricht. Da Frage ich mich schon, wie wird das so in der Praxis umgesetzt?
Geschrieben von: Claudi

Re: Fahrerschulung durch GB - 13.02.2009 06:52

Hallo Gerald,

das ist in der Praxis wirklich ein Problem. Die Unternehmer wähnen sich auf der sicheren Seite, wenn Sie die Fahrer alle 5 Jahre zum ADR-Lehrgang schicken. Dabei wird aber § 6 GbV übersehen, wo es heißt, dass auch sonstig verantwortliche Personen (Fahrer) über ausreichende Kenntnisse verfügen müssen, die in regelmäßigen Schulungen zu vermitteln sind. Fragt man Behördenvertreter, heißt regelmäßig jährlich oder maximal zweijährlich. So wäre nämlich sichergestellt, dass die Fahrer jeweils die Änderungen des ADR zeitnah erfahren.
Andere Mitarbeiter werden regelmäßig unterwiesen, die Fahrer leider oft vergessen (weil man sich durch die ADR-Schulung alle 5 Jahre auf der sicheren Seite wähnt).
Hier ist der GB gefragt, denn in Anlage 1 zur GbV Nr. 5 4. Spiegelstrich heißt es:

Antwort auf
Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört insbesondere auch die Überprüfung des Vorgehens hinsichtlich der folgenden betroffenen Tätigkeiten:
[...]
-ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte, [...}


Bei den Fahrern ist der ADR-Schein eben nicht ausreichend.
Was ja auch zu bedenken ist, wo wir gerade bei Schulungen sind: Fahrzeugführer, die nicht kennzeichnungspflichtige Beförderungen nach 1.1.3.6 durchführen, müssen auch unterwiesen sein - wer überprüft das, wenn so ein Fahrer zum Laden kommt?
Noch eine Schulung, die teilweise nötig ist, aber die bestimmt nicht jeder Fahrer, den es betrifft, hat: wer Airbags, Gurtstraffer befördert, benötigt eine eingeschränkte Fachkunde nach SprengG (um genauer zu sein 1. SprengV) - auch unter 1000 Punkten.
Geschrieben von: bheuschen

Re: Fahrerschulung durch GB - 13.02.2009 08:23

Hallo Ihr beiden,

Sinn und zweck der Fahrerschulungen ist die Sensibilisierung für die Gefahr. Zweckmässig ist eine zusätzliche jährliche Schulung, ich halte selbst 2 Jahresrythmus für zu lange .
Es ist ja nicht nur im ADR-Transport so, viele Fahrer versagen meistens bereits bei der Abfahrtskontrolle, vom Digitale Fahrtenschreiber will ich erst gar nicht reden .
Tatsache ist daß viele Unternehmen lieber die Strafen zahlen als Ihrer Verantwortung nachzukommen .

Gruß
Bernd
Geschrieben von: ureaner

Re: Fahrerschulung durch GB - 13.02.2009 08:25

hallo gerald,
ich kann das aus eigener erfahrung bestätigen, die Speditionen bestellen externen GB der auch die Schulungen durchführt ( für ordentlich geld)und die fahrer fallen aus allen Wolken wenn sie vor unserer Tür stehen und laden wollen, ist aber sicherlich nicht die regel.
ich habe aber eine andere Frage: gilt die Gefahrgutschulung als Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz?
mfg

Grau ist alle Theorie... Faust (Goethe)
Geschrieben von: Gerald

Re: Fahrerschulung durch GB - 13.02.2009 15:57

Hallo Ureaner,
nein die Gefahrgutschulung gilt nicht als Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, da sind andere Themenkomplexe vorgeschrieben. Wobei bei bestimmtem Themen das ADR-Rechts mit zum Tragen kommt.
Geschrieben von: Claudi

Re: Fahrerschulung durch GB - 14.02.2009 15:21

Folgende Module werden z. B. im Rahmen der Berufskraftfahrerweiterbildung vermittelt (LKW): Eco-Training, Ladungssicherung (finde ich sehr gut!), (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi.
© 2025 Gefahrgut-Foren.de