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Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte

Geschrieben von: Gerald

Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 05.04.2009 14:29

Hallo,
manchmal kann man die Verkehrsführung einzelner Bundesländer nicht verstehen. Da wird für viele Steuergelder eine neue Autobahn, wie z.B. die Thüringer-Wald-Autobahn (A71) gebaut, aber der "Rennsteigtunnel" darf von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen nicht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> durchfahren werden. Sondern diese müssen die kurvenreiche und durch viele Ortschaften führende B4 nutzen. Das ist für mich und viele meiner Lehrgangsteilnehmer ein Wiederspruch. Auf der einen Seite haben wir den §7 GGVSE ( §36 GGVSEB, wenn sie kommt) und auf der anderen Seite schicken wir die Gefahrgutfahrzeuge auf diese Strecke, wo es immer wieder zu Unfällen kommt.
Geschrieben von: UHeins

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 07.04.2009 06:30

Das war eine [b]politische[/b] Entscheidung, die sich damit automatisch jeglicher rationalen Bewertung entzieht. Aber wartet mal ab, was (auch politisch) los ist, wenn - was wer auch immer verhüten möge - auf der Umfahrungsstrecke ein böser Gefahrgutunfall passieren sollte ...
Geschrieben von: GG1

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 07.04.2009 09:08

Ist der nicht schon passiert? Siehe GeLa Januar 2009, Seite 20. Oder war der nicht böse genug?

Grüße
GG1
Geschrieben von: UHeins

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 07.04.2009 12:07

[i]"Giftige Filterstäube auf gefrorenem Boden"[/i] - das ist doch nichts, was den Bürger wirklich beunruhigt.

Viele tote Fische im Fluss, flächendeckende Humanintoxikation, Feuer, Explosionen - also alles, was es in der Bundesauflage der BILD für mindestens zwei Tage auf die Titelseite schafft - das nenne ich einen [b]bösen[/b] Gefahrgutunfall!

Geschrieben von: TDamm

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 08.04.2009 07:21

Hallo Gerald,
hallo Admin

Unfälle mit Gefahrgut sind gefährlich. Wenn diese nun noch in einem Gebäude sprich langen Tunnel geschehen, dann ist das noch gefährlicher. Persönlich bin ich der Auffassung, dass man mit Gefahrgut, welchem der Tunnelcode E zugeordnet ist, den langen Rennsteigtunnel durchaus befahren kann, aber mehr auch nicht. Machen wir uns nix vor, wenn 16 Tonnen Sprengstoff, was ja zulässig ist, im Tunnel explodieren würde, wäre der Rennsteig nicht mehr so wie er war und alle anderen fahren wieder durch die Ortschaften. Diejenigen die das unter andern in Thüringen zu entscheiden haben, sind seit mehreren Jahren beim Rechnen, wie bundesweit Tunnelkategorien vergeben werden könnten. Nach meiner Kenntnis soll ja zum Münchener Gefahrguttag im Mai 2009 das dazugehörige Forschungsvorhaben erstmalig ein Thema sein. Es bleibt also der 31.12.2009 abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: UHeins

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 09.04.2009 07:20

Mit 16 Tonnen Sprengstoff ist aber auch auf allen anderen Strecken nicht zu spaßen, das ist doch nicht auf Tunnel beschränkt! Abgesehen davon, dass "Sprengstoff" an sich noch lange nicht automatisch gleichbedeutend ist mit "hoch gefährlich". Man hat da fälschlicherweise immer den Filmklassiker "Lohn der Angst" mit Yves Montand vor Augen - aber das war flüssiges, nicht desensibilisiertes Nitroglycerin. Dank Alfred Nobel kommt das schon lange nicht mehr so zum Transport!

Und wenn jetzt ins Feld geführt wird, dass es ja ein generelles Brandrisiko bei einem Verkehrsunfall gibt, durch welches beförderte Gefahrgüter ihr Schädigungspotenzial voll ausspielen könnten, dann muss ich dagegen halten, dass ein vergleichbares Schadenerhöhungspotenzial beim Transport von Margarine, Speiseöl und Altreifen besteht, um nur mal ein paar Beispiel zu nennen! Und gefährliche Güter werden in meist höherwertigen Umschließungen befördert! Da passiert weniger, bis die Feuerwehr vor Ort ist.
Geschrieben von: Rupert

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 09.04.2009 07:51

Hallo!
Schöne Ostergrüße zu erst aus den Land der Berge (=wo es auch viele lange Tunnel gibt)
Obwohl ich die Strecke gar nicht kenne, finde ich diese Entscheidung ebenfalls irrational, einerseits verbannt §7 GGVSE Gefahrgüter auf die Autobahn, und dann werden sie wieder lokal auf die Bundesstrasse zurück beordet.

Jeder Unfall in einem Tunnel birgt ein enormes Risikopotential in sich. Blickt man sich die Tunnelkatastrophen an, so spielt Gefahrgut eine untergeordnete Rolle. In Österreich haben wird dies, meiner Meinung nach, gut geregelt. Warnleuchten, Begleitfahrzeuge, Meldepflicht. Dazu ein Verbot für bestimmte Gefahrennummern.
(Die Entscheidung ist leider nicht einfach: z.B. der Plabutsch-Tunnel in der Steiermark, dies ist der Umfahrungstunnel von Graz (ca 250.000 EW), 2-röhrig, 100km/h Beschränkung, ca. 9.500 m lang: Was ist gefährlicher: Mit Gefahrgut durch den Tunnel zufahren oder durch das Stadtgebiet?)

Liebe Grüße
Rupert

P.S. zu den 16t Sprengstoff? Darf ich mit Klasse 1.4S durch den Rennsteigtunnel fahren?
Geschrieben von: Gerald

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 12.04.2009 13:35

Hallo Herr Damm,
das Gefahrgüter gefährlich sind, das ist uns doch allen bekannt, und trotzdem brauchen wir sie. In der Anlage 3 zur GGVSE stehen die nicht oder beschränkten Autobahnstrecken. Und wie man z.B. beim "Elbtunnel" sieht, kann dieser von 23.00 bis 05.00 Uhr für bestimmte Gefahrguttransporte durchfahren werden. Nun Frage ich mich, warum das beim "Elbtunnel" möglich ist und beim "Rennsteigtunnel" nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />.Meine Vermutung ist, das beim Bau des "Rennsteigtunnels" was vergessen oder eingespart (eine Feuerwehr in der Nähe) wurde. Somit kann ich Ihre Philosophie nicht ganz nachvollziehen, ich glaube kaum, das der Senat von Hamburg die Zerstörung des Tunnels riskieren würde. Und das Beispiel mit den 16 Tonnen Sprengstoff ist auch recht weit hergeholt, da sollche Mengen nicht all zu oft transportiert werden. Und wenn wir davon ausgehen, was pasieren könnte, dann könnten wir wahrscheinlich gar keine Gefahrguttransporte mehr durchführen. Aber dafür gibt es eben das ADR/GGVSE, und bei Einhaltung der Vorschriften sollte wohl die Gefahr reduziert werden, ganz auszuschließen geht es eben aber nicht. Und wie es z.B. in Österreich bei bestimmten Tunneln gefordert wird, haben die Fahrzeuge eine orange Rundumleuchte und müssen teilweise begleitet werden. Das sollte doch auch bei uns, für bestimmte Tunnel möglich sein. Auch der Hinweis auf 1.4S, wo ich keine Menge einhalten muss, währe dann ein Wiederspruch zu Ihrer Aussage.
Geschrieben von: UHeins

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 14.04.2009 09:02

Dieses Thema hat mich nun zu einer Glosse in der aktuellen Ausgabe der gela inspiriert. Viel Spaß!
Geschrieben von: TDamm

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 15.04.2009 10:10

Hallo Gerald,

zur Frage: Feuerwehr vergessen:

natürlich hat der Rennsteigtunnel eine Feuerwehr am Suhler Portal. Aber seit Ihr wirklich der Meinung, dass mit einer Feuerwehr ein richtiger Gefahrgutunfall beherrschbar ist? Wenn genügend erstickende oder toxische Gase entstanden sind, kann auch keine Feuerwehr mehr in den 7 km langen Tunnel einfahren. Auch ein solches Auto benötigt nach meinen laienhaften Kenntnissen Sauerstoff. Elektrofahrzeuge sind mir nicht bekannt. Darüber hinaus kommt die Sichtbehinderung. Auch das Argument der zweiten Röhre, welche ja dann frei wäre, kann ich persönlich nicht ganz folgen. Wenn ein richtiger Gefahrgutunfall passiert, sind auch die Zwischentüren nicht mehr vorhanden und das Gas ist in beiden Röhren. Ganz zu schweigen von der Eigenheit des Handelns der Personen, die sich im Tunnel befinden.

Wenn wir mal in Richtung der Alpenländer, die wahrlich mehr Erfahrung haben, blicken, so kommt mir die letzte Meldung ins Gedächtnis, das dort erstmal alle beschränkten Tunnel ein E bekommen. Laut Begründung benötigt die Schweiz mehr Zeit, um über die Kategorie zu entscheiden. Ich möchte diese Entscheidung auch nicht aus dem holen Bauch treffen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: UHeins

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 15.04.2009 14:38

Ich wäre vorsichtig mit der Bewertung von (ausstehenden) Entscheidungen der Alpenländer! Hierzu habe ich vorab einen Artikel aus "gefährliche ladung" April 2009 als PDF angefügt, in dem die Position der Alpenländer gut dargestellt wird.

Attached File
8663-gela0904-winkler.pdf  (381 Downloads)
Geschrieben von: Gerald

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 15.04.2009 18:36

Hallo Herr Damm,
leider kann ich mich Ihren Beitrag nicht anschließen. Wir gehen von kennzeichnungpflichtigen Fahrzeugen aus, und warum sollen diese nicht z.B.durch den Rennsteigtunnel fahren. Natürlich gebe ich Ihnen Recht, für bestimmte Stoff oder Gegenstände (z.B. Klasse 1.1)kann man die Durchfahrt verbieten. Aber doch bitte nicht gleich für alle. Und wenn ich immer davon ausgehe, das es zu einem Unfall kommen kann, dann darf ich überhaubt keine gefährlichen Güter auf die Straße bringen. Ich denke, das will bestimmt auch keiner.
Und wie sieht das bei Privatpersonen aus, wenn sie nach 1.1.3.1 a) fahren, und z.B. im Baumarkt waren, wo Sie gefährliche Güter eingekauft haben und dann sich vielleicht zufälliger Weise mehre privat Pkw mit gefährlichen Gütern einen Unfall verursachen. Da wissen die Rettungskräfte nicht einmal was hier geladen war. Da gefällt mir der Beitrag von Herr Uwe Heins schon besser, der auf einen Artikel der nächsten Ausgabe der gefährlichen Ladung verweist.
Ich denke wenn die Kinderkrankheiten in den neuen Tunnelvorschriften beseitigt sind, dann wird es für die Fahrer und Beförderer einfacher. Natürlich muss in der Gefahrgutausbildung durch die Dozenten auf dieses Problem eigegangen werden, aber auch die Gefahrgutbeauftragten in den Firmen müssen sich diesem annehmen und den Fahrer Hilfsmittel zur Verfügung stellen, damit diese die neuen Vorschriften anwenden können.
Und wenn ich an das Recht, welches noch bis zum 31.12.2009 gilt so denke, da hatten die Beförderer teilweise bei der Planung der Transporte, wenn der durch mehre Länder ging, große Probleme. Denn Sie musten jedesmal in das Nationale Recht (In der BDR GGVSE Anlge 3) sehen, und dabei hat es keine Rolle gespielt ob es ein "Bergvolk" oder einer aus dem "Flachland" war.
Geschrieben von: TDamm

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 15.04.2009 18:44

Hallo Admin,

der Artikel spricht genau die richtigen Probleme an und würde meine persönliche Unterstützung finden. Allerdings kann Thüringen die bisherigen Regelungen aus dem SDR nicht so übernehmen, da sich wohl keiner zum Sammeln einfinden wird (in der Zeit ist man auf der alten Strecke durch).
Das ADR unterscheidet für jeden einzelnen Stoff spezielle Vorschriften. Beim Tunnel geht man aber nur pauschal auf die unterschiedlichsten Gefahrenrisiken ein. Dies zieht sich nach meinen Kenntnissen auch so in der bisherigen deutschen Umsetzung zur Tunnelkategorisierung wieder. So bildet man Leitstoffe für die Hauptrisiken, welche dann in Ihrem Risiko abgeschwächt werden, da ein einzelner Stoff bestimmten Vorschriften (z.B. § 7 GGVSE) unterliegt. So wie die Schweiz nur ein Staat unter den ADR - Staaten ist, ist Thüringen nur ein Bundesland unter 16.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 16.04.2009 06:06

Hallo Gerald.

Es wird sicherlich seine Gründe haben, warum der Elbtunnel in der Zeit von 05.00 bis 23.00 Uhr von kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten durchfahren werden darf. Ein wichtiger Punkte könnte sein, dass die Verkehrsdichte in dem o.g. Zeitraum sehr niedrig ist. Nachts ist der Elbtunnel wie ausgestorben. Vielleicht denkt man ja auch, dass Fahrer von Gefahrguttransporten zu dieser Zeit schlafen:-))

P.S.
Man kennt ja die sogenannten "Zebras" (dürfen mit Ausnahmezulassung auch innnerhalb der Sperrzeit, nur für bestimmte Gefahrgüter z.B. 1202, durch Hamburger Tunnel fahren), wie ist es möglich, dass diese Gefahrguttransporte sich für X Euro im Jahr Sicherheit kaufen können?



Gruß

Udo
Geschrieben von: UHeins

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 16.04.2009 07:34

@ Gerald:
Die Ausnahme beim Elbtunnel bezieht sich nicht pauschal auf UN 1202, sondern einzig auf Heizöl EL (nicht Diesel/DK), damit die Versorgung der Bevölkerung mit Brennstoff sichergestellt werden kann!

Deshalb - und auch sonst - ist es völlig verfehlt, davon zu sprechen, hier könne sich "Sicherheit für X Euro im Jahr erkauft" werden.
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Rennsteigtunnel für Gefahrguttransporte - 16.04.2009 10:15

Hallo Admin.

Und da wären noch UN3257, 3082 u. Klasse 7 (medizinische Produkte) und alles zum Wohle der Bevölkerung. Aber wahrscheinlich sind diese Gefahrgüter gar nicht gefährlich?! Für mich ist dies eindeutig. Hier stehen wirtschaftliche Interessen über der Sicherheit.

Gruß

Udo
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