Startseite

Unterlagen für die überwachende Behörde

Geschrieben von: Abrakus

Unterlagen für die überwachende Behörde - 08.04.2009 07:10

Hallo,

unsere Firma wurde angeschrieben, diverse Unterlagen an die überwachende Behörde zu senden. U.a. wird nach folgendem gefragt:

"Schriftlicher Nachweis der Unterweisung von beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst."

Welche Unterlagen möchte die Bezirksregierung hier haben?
Alle Unterlagen, die wir in internen Schulungen/Besprechungen verteilt und besprochen haben?
Oder lediglich die angesprochene Thematik, nebst Unterschriften der Teilnehmer?

Danke für Ihre Antworten.
Geschrieben von: Udo Leithold

Re: Unterlagen für die überwachende Behörde - 08.04.2009 08:17

Hallo Abrakus,

meines Erachtens umfasst diese Forderung alle nach 1.3 ADR und § 6
GbV durchgeführten Schulungen.

Gruß
Udo Leithold
Geschrieben von: Abrakus

Re: Unterlagen für die überwachende Behörde - 08.04.2009 08:58

Besten Dank für die schnelle Antwort.

Gruss,
Abrakus
Geschrieben von: Uta Sabath

Re: Unterlagen für die überwachende Behörde - 08.04.2009 10:40

Hallo Abrakus,

ich würde die Teilnehmerlisten kopieren und an die Bezirksregierung übersenden.

Der § 9 des GGBefG verpflichtet allerdings den Unternehmer oder Inhaber des Betriebes, diese Auskunft zu erteilen. Der Unternehmer muss ja nach § 7 GbV sicherstellen, dass die beteiligten Personen an der Gefahrgutbeförderung im Besitz der entsprechenden Schulungsbescheinigungen sind.

In der Praxis muss der Unternehmer eine Schulungsbescheinigung in der Personalakte des jeweiligen Mitarbeiters/Mitarbeiterin ablegen, der Gefahrgutbeauftragte sollte eine Kopie dieser Schulungsbescheinigungen ebenfalls abgelegt haben.

Der Bezirksregierung würde ich anbieten, diese Unterlagen im Unternehmen einzusehen. Dies genau wird den Behörden auch im § 9 GGBefG zugestanden. Im § 9 GGBefG steht nichts davon, dass die Unterlagen als Kopie übersandt werden müssen.

Falls Sie den Besuch der Bezirksregierung nicht gerne haben, senden Sie die entsprechenden Kopien.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Sabath
© 2025 Gefahrgut-Foren.de